Presse & News

Gut und kompetent unterrichtet

Spionage, Wirtschaftskriminalität, Cyber-Crime... Unkenntnis und Fehleinschätzungen der Gefährdungslage sind nach wie vor weit verbreitet. Den Medien kommt daher eine besondere Bedeutung bei der Aufklärung und Information zu. Die ASW West unterstützt alle Medienvertreter mit qualifizierten Informationen in Wort und Bild – kompetent, engagiert, neutral.

Informationen zum Thema...

23.08.2023, Essen

Unser NRW Sicherheitstag in der SECURITY INSIGHT SicherheitsPraxis 4/23 (S. 35)

 

23.08.2023, Essen

Unser NRW Sicherheitstag in der SECURITY INSIGHT SicherheitsPraxis 4/23 (S. 35)

 

21. Juni 2023, Essen

NRW Sicherheitstag 2023

NRW Sicherheitstag 2023 im Post-Tower in Bonn am 7. August 2023

Anmeldung: Sicherheitstag NRW (sicherheitstag-nrw.de)

 

21. Juni 2023, Essen

NRW Sicherheitstag 2023

NRW Sicherheitstag 2023 im Post-Tower in Bonn am 7. August 2023

Anmeldung: Sicherheitstag NRW (sicherheitstag-nrw.de)

 

21.06.2023, Essen

Save the date: NRW Sicherheitstag 2023

 

21.06.2023, Essen

Save the date: NRW Sicherheitstag 2023

 

16.06.2023,, Essen

Neuer Vorstand der ASW West e.V gewählt

 

16.06.2023,, Essen

Neuer Vorstand der ASW West e.V gewählt

Christian Vogt als Vorsitzender im Amt bestätigt

 

04.05.2023, Berlin/Bad Homburg

Pressemitteilung ASW Bundesverband: Klarer Kurs für die Zukunft

Berlin/Bad Homburg, 04.05.2023 – Neuer Kapitän auf der Brücke. Die Mitglieder der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V.- ASW Bundesverband wählten auf ihrer 32. ordentlichen Mitgliederversammlung in Bad Homburg Alexander Borgschulze einstimmig zum neuen Vorstandsvorsitzenden. Borgschulze leitet seit Januar 2022 als Geschäftsführer die Geschicke der FraSec Aviation Security GmbH am Flughafen Frankfurt und war von Mai 2016 bis Februar 2022 Vorstandsvorsitzender des Bayerischen Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (BVSW).

In seiner ersten Rede in neuer Funktion dankte Borgschulze dem scheidenden Vorstandsvorsitzenden Volker Wagner, der über die Jahre eine Ära geprägt habe und jetzt ein „… top aufgestelltes Haus übergibt“. Die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie aller Partnerverbände stehe jetzt bei ihm ganz oben auf der Agenda, um den aktuellen Bedrohungen der Wirtschaft entgegentreten zu können, so Borgschulze weiter.

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04.05.2023, Berlin/Bad Homburg

Pressemitteilung ASW Bundesverband: Klarer Kurs für die Zukunft

Christian Vogt in den ASW Bundesverband-Vorstand wiedergewählt

 

31.03.2023, Essen

Neue Geschäftsführerin der ASW West e.V.

Britta Brisch ist ab dem 1. April 2023 die neue Geschäftsführerin der ASW West. Sie tritt die Nachfolge von Dr. Christian Endreß an, der die Position seit 2017 mit Erfolg inne hatte.
 
Die gelernte Rechtsanwältin war unter anderem als Geschäftsführerin der DE-CODA GmbH Gesellschaft zur elektronischen Zertifizierung von Dokumenten (damals 100%ige Tochtergesellschaft des DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag) tätig. In ihrem Aufgabenbereich lag etwa die die Abstimmung für den DIHK mit der damaligen Bundesregierung für den Aufbau eines TrustCenters nach dem Signaturgesetz sowie die Koordination mit beteiligten Wirtschaftsverbänden bei Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Bei der Security Networks AG wurde sie anschließend Leiterin der Rechtsabteilung, woran sich eine Tätigkeit als Justiziarin bei der IHK NRW anschloss, was ihr einen tiefen Einblick in politische Interessenswahrnehmung an der Schnittstelle zur Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen gab.
Sie war intensiv mit der Begleitung von Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene befasst und hatte die politischen Entwicklungen auf landes-, bundes- und europäischer Ebene zu beobachten sowie Vorlagen für etwaig zu ergreifende Maßnahmen verfasst.
Mit dieser Erfahrung wurde Britta Brisch anschließend zur ersten Geschäftsführerin der Clearingstelle Mittelstand des Landes NRW berufen. Die zentrale inhaltliche Aufgabe bestand in der Analyse der verschiedenen Interessen der Wirtschaftsverbände, der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, von „unternehmer nrw“, dem Verband der Freien Berufe, dem Deutscher Gewerkschaftsbund und der Kommunalen Spitzenverbände im Hinblick auf ihre Mittelstandsverträglichkeit, die in die Ausarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben der Landesregierung NRW mündete. Nach dem erfolgreichen Aufbau der Clearingstelle Mittelstand des Landes NRW wechselte Britta Brisch in die Geschäftsführung der IHK zu Köln, wo sie als Syndikusrechtsanwältin die Leitung im Bereich Politics & Public Affairs innehatte.
Britta Brisch ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.
 
Mit Frau Brisch haben wir für die ASW West e.V. eine engagierte und erfahrene Persönlichkeit gefunden.

Wir danken Dr. Christian Endreß für seinen engagierten Einsatz für unseren Verband und begrüßen die Bereitschaft, den Verband auch zukünftig ehrenamtlich zu unterstützen.

 

31.03.2023, Essen

Neue Geschäftsführerin der ASW West e.V.

Britta Brisch ist ab dem 1. April 2023 die neue Geschäftsführerin der ASW West.

 

18.10.2022, Essen

Stellenausschreibungen

 

18.10.2022, Essen

Stellenausschreibungen

 

01. April 2022, Essen

Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität für Innere Sicherheit

Unsere innere Sicherheit hängt eng mit der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität zusammen. Die Wirtschaft ist dabei ein wichtiger Stabilisationsfaktor. Eine umfassende Polizei- sowie Sicherheitsarbeit schafft dafür das nötige nationale und internationale Vertrauen. Weiter Informationen und Bilder zur Veranstaltung finden Sie hier.

 

01. April 2022, Essen

Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität für Innere Sicherheit

Wirtschaftskriminalität & Innere Sicherheit: 3. Neusser Wirtschaftsforum

 

 

09.03.2022, Essen

Sicherheitspartnerschaft NRW wächst: VWE schlägt Brücke zu kommunalen Unternehmen

 Minister Pinkwart: „Es geht um die digitale Selbstverteidigung“ 

Minister Reul: „Das Präventionsnetzwerk ist für Betriebe der Bodyguard "

 

 

 Als im Oktober 2001 die Sicherheitspartnerschaft NRW gegründet wurde, waren Spionage, Sabotage, Cyberattacken und Erpressung noch relativ neue Phänomene. Heute sind diese Gefahren nicht mehr abstrakt, sondern konkreter Alltag für nahezu jedes Unternehmen. „Um diese Herausforderung zu berücksichtigen, braucht die Sicherheitspartnerschaft ein Update“, sagte Innenminister Herbert Reul am Dienstag, 8. März 2022, als er gemeinsam mit Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart die neue Erklärung der Sicherheitspartnerschaft unterschrieb und den Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften in NRW als neues Mitglied begrüßte. „Insbesondere der Ukraine-Krieg zeigt, dass Wirtschaftspolitik auch Sicherheitspolitik ist. Die Sicherheitspartnerschaft NRW ist für viele Betriebe der Bodyguard in Sicherheitsfragen. Je mehr Firmen diesen Bodyguard haben, desto besser“, so Reul

 

09.03.2022, Essen

Sicherheitspartnerschaft NRW wächst: VWE schlägt Brücke zu kommunalen Unternehmen

Minister Pinkwart: „Es geht um die digitale Selbstverteidigung“

Minister Reul: „Das Präventionsnetzwerk ist für Betriebe der Bodyguard"

 

18. Februar 2022, Essen

NRW Sicherheitstag 2022

 

18. Februar 2022, Essen

NRW Sicherheitstag 2022

NRW Sicherheitstag 2022 in der BayArena in Leverkusen am 24.08.2022

 

02.12.2021, Essen

Bericht zum NRW Sicherheitstag - Security Insight

 

02.12.2021, Essen

Bericht zum NRW Sicherheitstag - Security Insight

Den Beitrag zum Sicherheitstag finden Sie ab Seite 49.

 

18.06.2023, Essen

Pressemitteilung: NRW Sicherheitstag 2021 - „Deutsche Wirtschaft: Die nächste Krise wird sicher kommen“

 

18.06.2023, Essen

Pressemitteilung: NRW Sicherheitstag 2021 - „Deutsche Wirtschaft: Die nächste Krise wird sicher kommen“

Beim NRW-Sicherheitstag der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. (ASW West) bekannten sich Expert:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand zum Wirtschaftsschutz. Dieser wird aufgrund umfassender Gefahrenlagen immer wichtiger.

 

 

20.10.2021, Essen

Pressemitteilung - Können unsere Städte Katastrophen widerstehen?

 

20.10.2021, Essen

Pressemitteilung - Können unsere Städte Katastrophen widerstehen?

 

26.08.2021, Berlin

ASW Bundesverband schützt gemeinsame Interessen

Im Positionspapier zur Bundestagswahl 2021 und für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags skizziert die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (ASW Bundesverband) wie ein strategischer, umfassender und vernetzter Wirtschaftsschutz gestaltet werden muss. Die wichtigsten Handlungsempfehlungen sind:

  • Einführung eines Koordinators für den Wirtschaftsschutz auf Bundesebene.
  • Transparenz über die aktuelle Gefährdungslage
  • Verstärkung der regionalen Sicherheitspartnerschaften
  • Ausbau der internationalen Zusammenarbeit
  • Weitere Unterstützung des deutschen Mittelstandes

Der Dachverband und seine Regional- sowie Landesverbände sehen in allen Punkten dringenden Handlungsbedarf und fordern ein klares Bekenntnis der Politik für den Wirtschaftsschutz. Der ASW-Vorstandsvorsitzender Volker Wagner bekräftigt „Die verschärfte Bedrohungslage erfordert auch zusätzliche strategische Abwehrmaßnahmen. Der Wirtschaftsschutz muss umfassender und vernetzter aufgestellt werden“.
Im Positionspapier werden Risiken sowie Herausforderungen für die Sicherheit der Wirtschaft wie auch Positionen, Forderungen sowie Handlungsempfehlungen präzisiert. Das gesamte Papier ist hier abrufbar.

Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. (ASW Bundesverband) vertritt die Sicherheitsinteressen der deutschen Wirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber der Politik, den Medien und den zentralen Sicherheitsbehörden. Der Bundesverband arbeitet mit Unternehmen der freien Wirtschaft, Entscheidungsträgern der Sicherheitspolitik und -Behörden sowie unterschiedlichen Universitäten und Forschungseinrichtungen zusammen. Er wird getragen von den deutschen regionalen Sicherheitsverbänden sowie diversen fachspezifischen Bundesverbänden und Fördermitgliedern.

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.

 

26.08.2021, Berlin

ASW Bundesverband schützt gemeinsame Interessen

Verband spricht sich für umfassenden Wirtschaftsschutz und sichere Arbeitsplätze in Zeiten von Risiken und Veränderungen aus

 

02.08.2021, Essen

Politik trifft auf Wirtschaftsschutz

Am 02.08.2021 durfte die ASW West e.V. Matthias Hauer MdB (CDU), direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Essener Süden und Westen, im FUTURE SAFE HOUSE begrüßen.


Ann-Christin Mack, Matthias Hauer, Dr. Christian Endreß, Dr. Patrick Hennies (v.l.n.r)

Die deutsche Wirtschaft befindet sich mitten im Prozess der digitalen Transformation und die Industriestandort Deutschland ist mit seinen Unternehmen zunehmenden Risiken ausgesetzt. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Anstrengungen in Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden unternommen, den Wirtschaftsschutz zu verbessern. Dennoch hat sich die Bedrohungslage verschärft, denn Abwehrmaßnahmen und die Sicherheitsinformationstechnologie haben nicht Schritt gehalten mit der Breite und Intensität von Cyberangriffen.

Zum Thema Wirtschaftsschutz informierte sich der Essener Bundestagsabgeordnete Matthias Hauer und bekam so auch detaillierte Einblicke ins FUTURE SAFE HOUSE. „Wir müssen uns intensiver mit den Zukunftsfragen der Sicherheit beschäftigen, um unsere Wirtschaft nachhaltig zu schützen,“ so erläutert es der stellvertretende ASW West-Vorsitzende Dr. Patrick Hennies. Das FUTURE SAFE HOUSE in Essen soll als Dialogplattform für Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft, Behörden und der Sicherheitsbranche dienen und den Raum bieten, sich mit den Herausforderungen der Zukunft zu beschäftigen. „Bei einer jährlichen Schadenssumme von über 100 Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft, durch Spionage, Sabotage und Datendiebstahl besteht auch politischer Handlungsbedarf“, so ASW West Geschäftsführer Dr. Christian Endreß.

Matthias Hauer setzt sich als Bundestagsabgeordneter gerade auch für die Stärkung des Mittelstandes und für mehr Tempo bei der Digitalisierung ein. Mit diesen Schwerpunkten hat Hauer mit den Vertretern der ASW West e.V. fachkundige Gesprächspartner gefunden.

Auch das Thema der Krisenresilienz deutscher Städte wurde in dem Termin thematisiert. Besonders positiv wurde von den ASW-Vertretern das Engagement der Stadt Essen bei der Bewältigung der Corona-Krise bewertet. „Das Koordinierungszentrum Kritische Infrastrukturen – als Schnittstelle zwischen Behörden und KRITIS- sowie systemrelevanten Unternehmen hat sich bewährt und ist bundesweit einmalig,“ so die Bilanz von Dr. Hennies.

Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft fordert von der kommenden Bundesregierung unter anderem die Einführung eines Koordinators für den Wirtschaftsschutz sowie die Einrichtung einer Nationalen Analyse- und Strategieplattform für den Wirtschaftsschutz.

 

02.08.2021, Essen

Politik trifft auf Wirtschaftsschutz

Bundestagsabgeordneter Matthias Hauer zu Besuch bei der ASW West e.V. im FUTURE SAFE HOUSE

 

02. Februar 2021, Essen

Pressemitteilung der IHK zu Essen

Klicken Sie hier für weitere Informationen!

 

02. Februar 2021, Essen

Pressemitteilung der IHK zu Essen

Klicken Sie hier für weitere Informationen!

 

01. Februar 2021, Essen

ASW Akademie für Wirtschaftsschutz erweitert Partnerkreis durch ASW Nord

 

01. Februar 2021, Essen

ASW Akademie für Wirtschaftsschutz erweitert Partnerkreis durch ASW Nord

Die Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft AG hat einen neuen Partner: Die Allianz für Sicherheit in

der Wirtschaft Norddeutschland e.V. beteiligt sich an der Aus- und Weiterbildungsakademie im Bereich

des Wirtschaftsschutzes. Initiatorin und Hauptaktionärin ist die ASW West.

 

07.01.2021, Essen

Essen ist Pilotstadt der Initiative Wirtschaftsschutz!

Initiative Wirtschaftsschutz – Pilotprojekt Essen

Die Ausgangslage ist klar: Kein Tag ohne Cybercrime, Identitätsdiebstähle, virtuelle und reale physische Attacken. Wir befinden uns im zunehmenden Maße im Fadenkreuz von Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsspionage. Die Geschwindigkeit, Intelligenz und Komplexität der Angriffe haben durch Globalisierung, Digitalisierung und Vernetzung weiter zugenommen. Dennoch gilt es, auch andere Angriffsarten nicht zu vernachlässigen, da auch die Angreifer verschiedene Angriffsformen miteinander kombinieren und so deren Gefährlichkeit noch erhöhen können. Und nicht nur die Grenzen zwischen den Angriffsformen verschwimmen, sondern auch die zwischen den Angreifertypen. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in der Initiative Wirtschaftsschutz – sozusagen als Public Private Partnership zwischen Regierungsstellen, Sicherheitsbehörden – Wirtschaftsverbänden und Unternehmen zusammenarbeiten.

Die Initiative Wirtschaftsschutz von Staat und Wirtschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, zentrale Unternehmenswerte für Deutschland und seine Wirtschaft besser zu schützen. Dazu arbeiten verschiedene Akteure von Wirtschaft und Staat partnerschaftlich zusammen.

Die Initiative bündelt die Expertise von Staat und Wirtschaft zum Wirtschaftsschutz. Sie hat ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt, das verschiedene Projekte und Maßnahmen für einen verbesserten Wirtschaftsschutz enthält.

Wir müssen den Wirtschaftsschutz dort anbieten, wo die Wirtschaft tätig ist. In vielen Regionen gibt es bereits Sicherheitspartnerschaften zwischen den Landessicherheitsbehörden, den Industrie- und Handelskammern und den ASW-Landesverbänden; zumeist unter Schirmherrschaft der Innenministerien der Länder – so auch in Nordrhein-Westfalen. Erste Ansprechstelle der Unternehmen bildet häufig die Kommune bzw. das örtliche Netzwerk.

Die Stadt Essen eignet sich aus vielerlei Überlegungen als Pilotstadt. In Essen ist die gesamte Bandbreite der deutschen Wirtschaft vertreten (DAX-Unternehmen, Kritische Infrastrukturen, Familienunternehmen, zahlreiche KMU). Ferner genießt das Thema Wirtschaftsschutz und Sicherheit einen hohen Stellenwert bei der Stadtverwaltung. Essen ist zudem Gastgeberin der Weltsicherheitsmesse „security“.

Die Zielstellung der Initiative soll in der Stadt Essen erprobt werden. Zudem sollen neue Formate der Zusammenarbeit aller relevanten Akteure entstehen, die dann auf andere Kommunen und in die Initiative Wirtschaftsschutz übertragen werden können.

Alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Mülheim/Essen/Oberhausen sind eingeladen, sich kostenfrei an dem Pilotprojekt zu beteiligen. Kontaktieren Sie uns gerne unter info@aswwest.de  

Handlungsfelder/Mehrwerte für die Beteiligten

• Erhöhung der Resilienz in den beteiligten Unternehmen

• (Sicherer) Informationsaustausch zwischen den Beteiligten

• Erweiterung der Netzwerke; Vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Behörden und Unternehmen

• Erkenntnisgewinn durch Erprobung neuer Formate (z.B. „Hotline Wirtschaftsschutz“)

• Schaffung eines gemeinsamen Lagebilds Wirtschaftsschutz

• Juristische Begleitung zur Sicherstellung von Compliance und Governance

• Etablierung neuer Kooperationsmodelle/Formate

• Stärkung der Zusammenarbeit mit den ansässigen Hochschulen  

 

07.01.2021, Essen

Essen ist Pilotstadt der Initiative Wirtschaftsschutz!

Initiative Wirtschaftsschutz – Pilotprojekt Essen

Die Ausgangslage ist klar: Kein Tag ohne Cybercrime, Identitätsdiebstähle, virtuelle und reale...

 

10. Dezember 2020, Essen

ASW Positionspapier zum IT-SiGe 2.0

 

10. Dezember 2020, Essen

ASW Positionspapier zum IT-SiGe 2.0

Die Stellungnahme des ASW zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 finden Sie hier!

 

01.12.2020, Essen

Quartalsschießen 2021

 

01.12.2020, Essen

Quartalsschießen 2021

Die aktuellen Termine zum Quartalsschießen finden Sie hier!

 

21.11.2020, Essen

Stellenausschreibung ASW West - Future Safe House Essen

 

21.11.2020, Essen

Stellenausschreibung ASW West - Future Safe House Essen

Die Stellenausschreibung des ASW West und des Future-Safe-Houses finden Sie hier!

 

03.11.2020, Essen

Absage des NRW Sicherheitstages am 07. Dezember 2020 –Verschiebung in das Jahr 2021

 

03.11.2020, Essen

Absage des NRW Sicherheitstages am 07. Dezember 2020 –Verschiebung in das Jahr 2021

Weiter Informationen zur Absage des NRW Sicherheitstages am 07. Dezember 2020 und dessen Verschiebung in das Jahr 2021 finden Sie hier oder unter sicherheitstag-nrw.de!

 

01. September 2020 , Essen

Das Video zum Schulungskonzept der Anti-Corruption-Wall 4.0

Bitte aktivieren Sie die Video-Cookies,im Cookie-Manager um hier das Video anzusehen.

 

01. September 2020 , Essen

Das Video zum Schulungskonzept der Anti-Corruption-Wall 4.0

Das Video zur Anti-Corruption-Wall 4.0 finden Sie hier oder auf Unserem YouTube Kanal!

 

27.08.2020, Essen

„Sicherheit geht nur gemeinsam“ – Wirtschaftsschutzverband begrüßt Einrichtung der Koordinierungsstelle für Cybersicherheit in NRW

Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle für Cybersicherheit Nordrhein-Westfalen“ beschlossen. Die von Innenminister Herbert Reul und Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart eingerichtete Stelle soll zukünftig als zentrale Bündellungsstelle für Informationen der IT-Sicherheit dienen und das Schutzniveau der Cyber-Sicherheit in NRW erhöhen.

Kein Tag mehr ohne Cybercrime-Vorfall: Die Gefahr für Unternehmen durch Cyberkriminalität ist gerade in Folge des Corona-bedingten Krisenmodus noch einmal deutlich gestiegen, zumal deren Angriffsflächen im Rahmen der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft sowie stetig wachsenden Bedrohungspotentialen bereits zuvor deutlich an Größe gewonnen hat. Die Angreifbarkeit von Informations- und Kommunikationssystemen durch die kurzfristig notwendig gewordenen Home Office-Lösungen der Unternehmen birgt gerade für den Mittelstand eine sehr unkontrollierte Risikosituation. Die Taktiken organisierter Cyberkriminalität im großen Stil verbreiten sich derzeit weiter rasant aus und die Fälle von digitaler Erpressung und Diebstahl vertraulicher Informationen schießen exponentiell in die Höhe – Tendenz steigend.

Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. (ASW West) begrüßt daher die Einrichtung der neuen Koordinierungsstelle für Cybersicherheit in Nordrhein-Westfalen. Die von Innenminister Herbert Reul und Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart eingerichtete Stelle soll zukünftig als zentrale Bündellungsstelle für Informationen der IT-Sicherheit dienen und das Schutzniveau der Cyber-Sicherheit in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Der führende Wirtschaftsschutzverband in Nordrhein-Westfalen pflichtet den Landesministern bei, das Thema Cybersicherheit als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und eine politische Querschnittsaufgabe anzusehen ist. „Sicherheit geht nur gemeinsam. Bedingt durch die Pandemie entsteht ein explosives ‚Gemisch‘ verschiedenster Cyberrisiken, dessen Folgen sich fatal auf die Wirtschaft auswirken können. Immer mehr Unternehmen werden Opfer von digitaler Erpressung und Ransomeware. Die Tätergruppen werden größer, professioneller und skrupeloser. Diesen Entwicklungen müssen wir begegnen. Dafür sind alle beteiligten Akteure gefragt“, sagt Patrick Hennies, stellvertretender Vorsitzender der ASW West.

Er ist daher sehr zufrieden mit dem Beschluss des nordrhein-westfälischen Landeskabinett die Koordinierungsstelle im Landesministerium anzusiedeln. „Die Wirtschaft muss intensiv in die Arbeit der Koordinierungsstelle eingebunden werden, und Informationen über Cyberangriffe und die jeweiligen Täter müssen schnell und zielgerichtet mit der Wirtschaft geteilt werden, um eine gemeinsame Cybersicherheitsstrategie für NRW zu entwickeln und die Kompetenzen zu vernetzen“, fordert Patrick Hennies.

„Die ASW West wird der Landesregierung im Bedarfsfall selbstverständlich als Expertin aktiv zur Seite stehen und bietet bei allen Fragen rund um den Wirtschaftsschutz ihre Hilfe an, um der Kriminalität im Cyberraum entgegenzutreten und sensible Einrichtungen zukünftig besser vor etwaigen Angriffen zu schützen“, führt Hennies weiter aus.

 

Pressekontakt
ASW West – Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V.
Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer
Future Safe House
Müller-Breslau-Straße 28
45130 Essen
Tel.: 0201/478688-00
Fax: 0201/478688-05
E-Mail: info@remove-this.aswwest.de
Internet: www.aswwest.de

 

 

27.08.2020, Essen

„Sicherheit geht nur gemeinsam“ – Wirtschaftsschutzverband begrüßt Einrichtung der Koordinierungsstelle für Cybersicherheit in NRW

Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle für Cybersicherheit Nordrhein-Westfalen“ beschlossen. Die von Innenminister Herbert Reul und Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart eingerichtete Stelle soll zukünftig als zentrale Bündellungsstelle für Informationen der IT-Sicherheit dienen und das Schutzniveau der Cyber-Sicherheit in NRW erhöhen.

 

07.08.2020, Essen

„Mittelstand behandelt das Thema Sicherheit stiefmütterlich"

Der Abschlussbericht der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ nimmt den bedeutenden Bereich des Wirtschaftsschutzes in den Blick. Es sind weiterhin alle beteiligten Akteure gefragt, Unternehmen im Wirtschaftsschutz zu begleiten. Die Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ hat den übergeordneten Auftrag, die gesamte Sicherheitsarchitektur mit dem Ziel eines jederzeit handlungsfähigen und wehrhaften Rechtsstaats im Einklang von Freiheit und Sicherheit zu überprüfen. Ihr steht der bekannte Innen- und Sicherheitspolitiker Wolfgang Bosbach vor, der gemeinsam mit den übrigen Mitgliedern der Kommission im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitsarchitektur in Nordrhein-Westfalen und Deutschland entwickelt. Mit Spannung wurde nun der Abschlussbericht der Regierungskommission erwartet. Denn dieser bezieht sich nicht nur auf Themen wie Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen, sondern nimmt auch den bedeutenden Bereich des Wirtschaftsschutzes in den Blick. „Gerade viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) behandeln das Thema ‚Sicherheit‘ noch ‚stiefmütterlich‘ und schieben relevante Verantwortungen auf dafür nicht ausgerichtete Organisationsstrukturen. Daraus resultiert, dass sie zumeist auf Sicherheitsvorfälle nicht oder nicht ausreichend vorbereitet sind und somit das Sorgenkind der deutschen Wirtschaft hinsichtlich der Leistungsfähigkeit im Thema Wirtschaftsschutz darstellen.“ „Der Wirtschaftsschutz vor allem für den deutschen Mittelstand ist die wesentliche Aufgabe, der sich unser Verband gestellt hat. Gerade in der digitalisierten Welt steigen die Herausforderungen in diesem Bereich. Je mehr Systeme miteinander vernetzt und ans Internet angeschlossen werden, desto mehr Angriffsfläche bietet sich. Es ist daher auch logische Konsequenz, dass die Anzahl von erfolgreichen Hackerangriffen steigt. Deutsches Know-how ist nach wie vor ein hoch geschätztes Gut. Wir befinden uns daher im Fokus ausländischer Nachrichtendienste. Viele Unternehmen sind in vielen Bereichen des Wirtschaftsschutzes noch nicht gut aufgestellt. Diesen Entwicklungen müssen wir begegnen. Dafür sind alle beteiligten Akteure gefragt“, sagt Christian Vogt, der Vorsitzende der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. (ASW West), demnführenden Wirtschaftsschutzverband in Nordrhein-Westfalen. Er ist daher sehr zufrieden mit der Tatsache, dass die Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ den Wirtschaftsschutz für Unternehmen so dezidiert nach vorne stellt und die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft explizit als Ansprechpartner und Ratgeber für Unternehmen – neben Institutionen wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – nennt. „Es ist ein gutes Zeichen, dass wir mit unserem Kernanliegen Wirtschaftsschutz derart wahrgenommen werden. Es muss aber viel mehr passieren. Die potenziellen Schäden für die deutsche Wirtschaft sind immens. Es ist daher eine gemeinsame, konzentrierte Anstrengung nötig, um dies zu verhindern“, mahnt Christian Vogt. Die Forderung des Verbandes lautet: Die ASW West würde es begrüßen, wenn sich die Landesregierung mit vergleichbarer Intensität um die wichtigen Themen Wirtschaftsschutz und Wirtschaftskriminalität kümmern würde. Christian Vogt formuliert dazu ein deutliches Angebot: „Die ASW West unterstützt die Landesregierung im Bedarfsfall selbstverständlich aktiv bei der Errichtung und Besetzung einer entsprechenden Kommission für Wirtschaftsschutz und der Erarbeitung eines Wirtschaftsschutzberichts in diesem Rahmen.“

Pressekontakt
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07.08.2020, Essen

„Mittelstand behandelt das Thema Sicherheit stiefmütterlich"

Der Abschlussbericht der Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ nimmt den bedeutenden Bereich des Wirtschaftsschutzes in den Blick. Es sind weiterhin alle beteiligten Akteure gefragt, Unternehmen im Wirtschaftsschutz zu begleiten.

 

 

27.07.2020, Berlin

ASW Bundesverband begrüßt Ressortwechsel

Der ASW-Bundesverband und die angeschlossenen Regional- und Landesverbände begrüßen den Wechsel der Zuständigkeit für das Bewachungsgewerbe vom BMWi auf das BMI. Zugleich werden die Forderungen an das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz formuliert . 

Weitere Informationen hierzu finden Sie in dieser Pressemitteilung

Das Positionspapier des ASW-Bundesverbandes zum Sicherheitsdienstleistungsgesetz ist unten angefügt.

 

27.07.2020, Berlin

ASW Bundesverband begrüßt Ressortwechsel

Der ASW-Bundesverband und die angeschlossenen Regional- und Landesverbände begrüßen den Wechsel der Zuständigkeit für das Bewachungsgewerbe vom BMWi auf das BMI. Zugleich werden die Forderungen an das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz formuliert .

Das Positionspapier des ASW-Bundesverbandes zum Sicherheitsdienstleistungsgesetz ist unten angefügt.

 

 

20.07.2020, Essen

Call for Papers: „Wirtschaftsschutz in der Praxis“

Aufgrund der guten Resonanz auf unser Buchprojekt „Wirtschaftsschutz in der Praxis“ – Positionen zur Unternehmenssicherheit und Kriminalprävention in der Wirtschaft sowie der derzeitigen Herausforderungen an die (Corporate) Security, haben wir uns entschieden, ein Folgeprojekt zu initiieren und laden Sie sehr herzlich zur Mitwirkung ein.

Weiter Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument

 

20.07.2020, Essen

Call for Papers: „Wirtschaftsschutz in der Praxis“

Aufgrund der guten Resonanz auf unser Buchprojekt „Wirtschaftsschutz in der Praxis“ – Positionen zur Unternehmenssicherheit und Kriminalprävention in der Wirtschaft sowie der derzeitigen Herausforderungen an die (Corporate) Security, haben wir uns entschieden, ein Folgeprojekt zu initiieren und laden Sie sehr herzlich zur Mitwirkung ein.

 

Weiter Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument

 

24.06.2020, Essen

ASW West treibt strategische Ausrichtung weiter voran

Um die ASW West – Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. in ihrer strategischen Ausrichtung weiter voran zu bringen, rücken namhafte Vertreter für Sicherheit und Mittelstand in den Vorstand nach. Die digitale Ausrichtung des Verbandes hat sich auch bei der 52. Mitgliederversammlung bewiesen.


Bei ihrer 52. Jahreshauptversammlung hat die Allianz für Sicherheit in der West e.V. (ASW West) eine zukunftsgewandte Ausrichtung beschlossen. Die Mitglieder waren dem Vorschlag auf Satzungsänderung des Vorstandes zu einer stärkeren Digitalisierung mit einer einstimmigen Mehrheit gefolgt.

Für den Verbandsvorsitzenden Christian Vogt war das zurückliegende Jahr 2019 ein großer Erfolg. „Unsere neue Ausrichtung hat sich bewährt. Die Formate, die die ASW West ins Leben gerufen hatte, wurden nicht nur von den Mitgliedern intensiv genutzt; sie haben insgesamt zur Stärkung des Wirtschaftsschutzes in Nordrhein-Westfalen beigetragen.“ Die Aktivitäten haben zudem für einen großen Zuwachs an Mitgliedern geführt. „Wir konnten mit dem Stichtag 31.12.2019 auf den höchsten Mitgliederstand der letzten fünf Jahrzehnte blicken“, so Vogt weiter.

Eine weitere wichtige Entscheidung bezieht sich auf den Wechsel im Vorstand. Neue Vorstandsmitglieder sind die Familienunternehmerin Sabine Habersatter, BPW Bergische Achsen Kommanditgesellschaft und Dr. Dirk Zimper, Programmkoordinator Sicherheitsforschung, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Damit wird deutlich, dass die Themen Mittelstand und Sicherheitsforschung wesentliche Tätigkeitsfelder der ASW West darstellen. „Die Mitgliederstruktur und Tätigkeitsschwerpunkte sollen sich im Vorstand wiederspiegeln“, erläutert es Christian Vogt bei der Mitgliederversammlung.

         

Sabine Habersatter, BPW Bergische Achsen            Dr. Dirk Zimper, Deutsches Zentrum für Luft-Kommanditgesellschaft                                                 und Raumfahrt e.V.

Aus dem Vorstand ausgeschieden sind Dr. Frank Hülsberg und Dr. Ralf Mittelstädt. Mit ihnen scheiden zwei erfahrene und engagierte Personen aus, die sich viele Jahr für die Weiterentwicklung der ASW West eingebracht haben. Christian Vogt sprach beiden Herren Dank und Anerkennung im Namen des gesamten Verbandes aus.

Die ASW West hat erstmal ihre Mitgliederversammlung als hybride Veranstaltungsform durchgeführt. „Unsere Investition in hochmoderne Technik hat sich rentiert“, erläutert ASW West Geschäftsführer Dr. Christian Endreß. Das Future Safe House hat sich bereits während der Corona-Krise bewährt. Im Auftrag der Stadt Essen wurde bei der ASW West das Koordinierungszentrum Kritische Infrastrukturen eingerichtet. Die Berücksichtigung aller hygienerelevanter Vorgaben ermöglichte auch die physische Teilnahme von Unternehmensvertretern.

 

Pressekontakt
ASW West – Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V.
Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer
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24.06.2020, Essen

ASW West treibt strategische Ausrichtung weiter voran

Um die ASW West – Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. in ihrer strategischen Ausrichtung weiter voran zu bringen, rücken namhafte Vertreter für Sicherheit und Mittelstand in den Vorstand nach. Die digitale Ausrichtung des Verbandes hat sich auch bei der 52. Mitgliederversammlung bewiesen.

 

14.05.2020, Essen

Absage der Security Essen 2020

Die für den 22. bis 25. September 2020 geplante Security Essen wird aufgrund der nicht absehbaren Entwicklungen der Corona-Krise abgesagt. Vor dem Hintergrund der unverändert dynamischen Situation und der weltweiten Reiserestriktionen besteht derzeit nicht die für die seriöse Vorbereitung aller Messeteilnehmer erforderliche Planungssicherheit. Die Kundenerwartungen sowie das Leistungsversprechen der internationalen Fachmesse der Sicherheitsbranche lassen sich unter den gegebenen Umständen nicht erfüllen. In enger Abstimmung mit den Partnerverbändern traf die Messe Essen daher die Entscheidung für die Absage. Die nächste Security Essen findet vom 20. bis 23. September 2022 in der Messe Essen statt.

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Quelle: Messe Essen

 

14.05.2020, Essen

Absage der Security Essen 2020

Die für den 22. bis 25. September 2020 geplante Security Essen wird aufgrund der nicht absehbaren Entwicklungen der Corona-Krise abgesagt.

 

24.04.2020, Essen

Wichtiger Schritt der NRW Landesregierung: Sicherheitsdienste jetzt in NRW systemrelevant

Die Forderungen der bundesdeutschen Sicherheitswirtschaft haben in Nordrhein-Westfalen Gehör gefunden: Am 17. April 2020 erklärte die Landesregierung in Düsseldorf als erstes Bundesland die Sicherheitswirtschaft für systemrelevant. „Dieser Schritt in NRW war absolut erforderlich und wir als Wirtschaftsschutzverband begrüßen diese Entscheidung. Die Landesregierung hat erkannt, dass die private Sicherheitswirtschaft ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur ist“, betont Christian Vogt, Vorstandsvorsitzender der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. Mit dieser Entscheidung stellt die Landesregierung auch sicher, dass weitere systemrelevante Einrichtungen (beispielsweise der Versorgungsinfrastruktur) konsequent ihren Dienst aufrechterhalten können.

Neu aufgenommen wurden unter anderem: Mitarbeiter von Wach- und Sicherheitsdiensten, Hausmeister (in systemrelevanten Gebäuden) und Gebäudereiniger (in systemrelevanten Gebäuden). Diese und weitere Gruppen sind nun berechtigt, ihre Kinder in die Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben. Bislang war diese Notbetreuung unter anderem auf Kinder von Ärzten, Krankenschwestern, Rettungskräften oder auch Angestellten der Ernährungs-, Wasser- und Energiewirtschaft, die als systemrelevante Berufsgruppen eingestuft worden waren, beschränkt. Mit den Neuregelungen unterfallen mehr Berufsgruppen als zu Beginn der Corona-Pandemie nun der Definition als systemrelevant.

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ASW West – Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V.
Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer
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Müller-Breslau-Straße 28
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Fax: 0201/478688-05
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24.04.2020, Essen

Wichtiger Schritt der NRW Landesregierung: Sicherheitsdienste jetzt in NRW systemrelevant

Die Forderungen der bundesdeutschen Sicherheitswirtschaft haben in Nordrhein-Westfalen Gehör gefunden: Am 17. April 2020 erklärte die Landesregierung in Düsseldorf als erstes Bundesland die Sicherheitswirtschaft für systemrelevant.

 

17.04.2020, Essen

Unser Betrieb läuft weiter! Das Future Safe House beweist sich auch in Krisenzeiten

Derzeit kümmert sich die ASW West neben dem neu eingerichteten Koordinierungszentrum für Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen auch um Sicherheitstalks/Sicherheitssprechstunden zu aktuellen Ereignissen. Wir wollen in dieser herausfordernden Zeit, unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen. Auch unser lagebezogener Blog zur Corona-Krise wird rege genutzt. Außerdem stellt die ASW West (digitale) Konferenzräume zur Verfügung, in welchen sich die Vertreter aus Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen sowie der Behörden über die aktuelle Lage austauschen können. Unser Fazit – die neuen und hochmodernen Räumlichkeiten unseres Verbandes sind auch für Krisenzeiten gut ausgerüstet. Gerne möchten wir Ihnen einen Einblick in die neuen Räumlichkeiten gewähren. Vorerst digital, da die Einweihungsfeier für unsere Mitglieder erstmal verschoben wurde. Die ASW West freut sich schon auf Ihren Besuch, sobald dies wieder möglich ist.

 

 

 

17.04.2020, Essen

Unser Betrieb läuft weiter! Das Future Safe House beweist sich auch in Krisenzeiten

Derzeit kümmert sich die ASW West neben dem neu eingerichteten Koordinierungszentrum für Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen auch um Sicherheitstalks/Sicherheitssprechstunden zu aktuellen Ereignissen.

 

15.04.2020, Essen

Sicherheit in der Corona-Krise - lagebezogener Blog der ASW West

Den lagebezogenen Blog finden Sie unter www.wirtschaftsschutz.nrw.

Hier finden sich zahlreiche Dokumente und Leitfäden, die Unternehmen Hilfestellungen bei der Lagebewältigung geben sollen, sowie die Möglichkeit, einen Expertenaustausch zu betreiben.

 

15.04.2020, Essen

Sicherheit in der Corona-Krise - lagebezogener Blog der ASW West

Hier finden sich zahlreiche Dokumente und Leitfäden, die Unternehmen Hilfestellungen bei der Lagebewältigung geben sollen, sowie die Möglichkeit, einen Expertenaustausch zu betreiben.

 

30.03.2020, Essen

Essener Koordinierungszentrum KRITIS bei der ASW West eingerichtet

Die Corona-Pandemie verändert viele Aspekte des persönlichen und gesellschaftlichen Alltags und stellt Wirtschaft und Unternehmen vor eine riesige Herausforderung. Die ASW West e.V. hat im Auftrag der Essener Stadtverwaltung ein Koordinierungszentrum für Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen im Future Safe House eingerichtet und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftsschutz in dieser herausfordernden Zeit.

Der Fokus konzentriert sich auf die Kommunikation zwischen den Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen und der Stadt Essen sowie die Steuerung von Engpassressourcen. Außerdem stellt die ASW West (digitale) Konferenzräume zur Verfügung, in welchen sich die Vertreter der Unternehmen über die aktuelle Lage austauschen können. Derzeit findet eine wöchentliche „Lageabstimmung KRITIS“ mit den Unternehmensvertretern sowie den zuständigen Behördenleitern statt. Darüber hinaus versorgt die ASW West die angeschlossenen KRITIS-Unternehmen mit zusätzlichen Serviceleistungen wie die tägliche Presseauswertung. Zudem wurde ein lagebezogener Blog unter www.wirtschaftsschutz.nrw. Hier finden sich zahlreiche Dokumente und Leitfäden, die Unternehmen Hilfestellungen bei der Lagebewältigung geben sollen, sowie die Möglichkeit, einen Expertenaustausch zu betreiben.


v.l.n.r.: Leiterin des Gesundheitsamtes Juliane Böttcher, Ordnungsdezernent Christian Kromberg und der Leiter der Berufsfeuerwehr Thomas Lembeck bei ihrer wöchentlichen Lageabstimmung KRITIS im Future Safe House.


 

 

 

30.03.2020, Essen

Essener Koordinierungszentrum KRITIS bei der ASW West eingerichtet

Die Corona-Pandemie verändert viele Aspekte des persönlichen und gesellschaftlichen Alltags und stellt Wirtschaft und Unternehmen vor eine riesige Herausforderung.

 

06.02.2020, Essen

Experte aus der Zukunftsforschung: „Deutsche Sicherheitsforschung benötigt Impulse aus der Wirtschaft“

 

Beim diesjährigen Kaminabend der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West (ASW West e.V.) im Schloss Landsberg gaben Politiker und Sicherheitsexperten Einblicke in die Innovationen in der Sicherheit.

Im wunderschönen Schloss Landsberg, wo einst August Thyssen wohnte, begrüßte Christian Vogt, Vorsitzender der ASW West e.V., die Gäste zum dritten und bereits schon traditionellen Kaminabend der Sicherheitsallianz. Die Veranstaltung, welche unter dem diesjährigen Leitmotiv „Innovationen in der Sicherheit“ stand, erfreute sich wie bereits in den Vorjahren großem Zulauf und bot allen Akteuren erneut eine tolle Möglichkeit zum partnerschaftlichen Austausch zu aktuellen und sicherheitsrelevanten Fragestellungen.

„Als ASW West haben wir in den vergangenen Monaten zahlreiche innovative Projekte angestoßen und umgesetzt, um den Wirtschaftsschutz im Land NRW zu stärken und um unseren Verband zukunftsfähig aufzustellen“, so betonte Christian Vogt vor allem die Initiierung des Future Safe Houses in Essen, in welchem der Verband eine neue und innovative Heimat gefunden hat.
Dieses holistische Gesamtkonzept soll zukünftig eine Begegnungsstätte für alle an der Sicherheitspro-duktion beteiligten Akteure sein, um neue und zukunftsweisende Sicherheitslösungen für die komplexen Szenarien in der heutigen Zeit zu erarbeiten.  Ebenso verkündete der Vorstandsvorsitzende die Gründung der Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft AG, welche in der Aus- und Weiterbildung neue Maßstäbe setzen soll. „Hierdurch wollen und können wir für eine Verbesserung der Qualität und des Ansehens der Sicherheitsbranche beitragen“, so stellte Christian Vogt die Zielsetzung der AG dar, welche ebenfalls ihren Hauptsitz in Essen finden wird (www.asw-akademie.de).

 

Thomas Kufen, Oberbürgermeister der Stadt Essen, verwiess in seinen einleitenden Worten vor allem auf die Lebensqualität und Sicherheit in Essen: "Wir leben in Essen in einer sicheren Großstadt. Im Vergleich der deutschen Großstädte über 500.000 Einwohnerinnen und Einwohner nehmen wir einen guten vierten Platz ein; in Nordrhein-Westfalen sind wir sogar die sicherste Großstadt."
Um im gesamten Ruhrgebiet noch massiver gegen organisierte Kriminalität wirken zu können, berichtete der Essener Oberbürgermeister, dass Mitte des Jahres die Sicherheitskoordination Ruhr (Siko Ruhr) ihre Arbeit in Essen aufnehmen wird. "Bei diesem Modellprojekt der Ruhr-Konferenz werden Polizei, Bundespolizei, Zoll, Steuerfahndung und Kommunen unter einem Dach koordiniert tätig", so Thomas Kufen.
"Sicherheit geht am besten gemeinsam", begrüßt Kufen die Initiierung des Future Safe Houses, welches unter einem Dach eine Entwicklungsplattform zu wichtigen Sicherheitsthemen der Zukunft schaffen soll.

 

In seiner Dinner-Speech gab Dr. Dirk Zimper, Executive Board Representative Defence and Security Research, vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, einen spannenden und interessanten Einblick in den Status quo der deutschen Sicherheitsforschung. Dies machte er anhand eines amüsanten Fallbeispiel deutlich, indem er die Problemstellungen der `Great Horse Manure Crisis of 1894` beleuchtete, dessen Lösung sich schließlich in der Erfindung des Verbrennungsmotors fand. Hierbei spricht sich der Experte aus der Zukunftsforschung für ein Umdenken im Umgang mit sicherheitsrelevanten Problemstellungen aus: „Lassen Sie uns nicht überlegen, wie wir den Pferdemist von der Straße bekommen, sondern das Auto auf die Straße“, betont Herr Dr. Zimper die Notwendigkeit der Impulsgebung aus der Wirtschaft, indem durch klare Bedürfnismitteilung die Forschung zielgerichtet und bedürfnisorientiert arbeiten kann.

 

Am Abend unterzeichneten ASW-Vorstandsvorsitzender Christian Vogt und der Geschäftsführer der automotive.nrw e.V. Stephan A. Vogelskamp eine partnerschaftliche Kooperationsvereinbarung: „Ich freue mich, dass wir am heutigen Abend eine zusätzliche strategische Partnerschaft mit dem neuen Automobil-Cluster in NRW schließen dürfen. Es ist wichtig, dass Unternehmerverbände und Clustergesellschaften sich miteinander vernetzen, um gemeinsam für die Mitglieder Mehrwerte zu schaffen und sich als Sprachrohr für ihre Themen zu positionieren“, lobte Christian Vogt die neue Partnerschaft.

 

 

Für den ASW West-Vorstandsvorsitzenden Christian Vogt zeigte sich der diesjährige Kaminabend erneut als ein Format für Inspiration und Impulse. Daher solle das Format auch in Zukunft weiterhin fortgesetzt werden, um Behörden, Unternehmen und private Sicherheitsdienstleister zu vernetzen und im gegenseitigen Austausch zu stehen. Die Location für das kommende Jahr 2021 steht zudem schon fest: Herr Oberbürgermeister Thomas Kufen lädt den Verband dazu ein, das Rathaus Essen als Austragungsort für den sicherheitspolitischen Abend zu nutzen. Der Dank der ASW gilt dem Oberbürgermeister schon jetzt für seine Unterstützung und seine Gastfreundschaft.

 

 

 

 

 

Das Team der ASW West sagt allen Gästen und Referenten des diesjährigen Kaminabends

DANKE!

 

Fotos: Johannes Schneider – Corporate Inspiration - http://www.corporateinspiration.de/

 

 

 

06.02.2020, Essen

Experte aus der Zukunftsforschung: „Deutsche Sicherheitsforschung benötigt Impulse aus der Wirtschaft“

Beim diesjährigen Kaminabend der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West (ASW West e.V.) im Schloss Landsberg gaben Politiker und Sicherheitsexperten Einblicke in die Innovationen in der Sicherheit.

 

07.02.2020, Essen

Partner im Wirtschaftsschutz: Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft gegründet

Im Essener Future Safe House, einem neuen Zentrum für Unternehmenssicherheit, hat die Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft AG (kurz: ASW Akademie) als Aus- und Weiterbildungsakademie im Bereich des Wirtschaftsschutzes ihre Arbeit aufgenommen.

Das Thema des Wirtschaftsschutzes bewegt die öffentliche Sicherheitsdiskussion und ist längst zu einem politischen Thema geworden. Ob Entführungen von Mitarbeitern und terroristische Angriffe auf Unternehmen und deren Einrichtungen in Krisenregionen, Wirtschaftsspionage und Datendiebstahl oder auch Cyber-Kriminalität mit dem Ziel, in sensible Unternehmensbereiche vorzudringen, diese zu sabotieren oder auch bis zur Zahlung hoher Summen außer Betrieb zu setzen. Um dies anhand einiger Zahlen zu verdeutlichen: Mittlerweile sind über 800 Millionen Varianten von Schadprogrammen im Umlauf, jeden Tag kommen rund 400.000 neue hinzu. Auch die Geschwindigkeit der Angriffswerkzeuge steigt stetig, während im Rahmen von Digitalisierung und Industrie 4.0 von Wirtschaft und Gesellschaft immer mehr Geräte in das Internet gestellt werden.

„Dagegen müssen Unternehmen, von kleinen Betrieben bis hin zu internationalen Konzernen, sich wappnen. Den Kopf in den Sand zu stecken und darauf zu setzen, dass die Attacken schon vorbeigehen werden, ist keine nachhaltige Strategie. Es können erhebliche Vermögenswerte und sogar Leib und Leben von Mitarbeitern durch einen nicht ausreichenden Wirtschaftsschutz bedroht sein. Daher gilt, dass Führungskräfte und Mitarbeiter ausreichend sensibilisiert und ausgebildet sein müssen, um sich präventiv auf Gefahrenlagen vorzubereiten, diese schnell zu erkennen und professionell darauf zu reagieren“, sagt Sicherheitsexperte Patrick Hennies, Aufsichtsratsvorsitzender der Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft AG.

Die ASW Akademie steht für Aus- und Weiterbildungskonzepte, die sich im alltäglichen und nicht-alltäglichen Berufs- und Privatleben bewähren, und garantiert ein Höchstmaß an Know-how und Praxisnähe durch qualifizierte und namhafte Experten sowie Dozenten. Die Akademie ist im neuen Future Safe House in Essen angesiedelt, gemeinsam mit der Initiatorin und maßgebliche Aktionärin, der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. (kurz: ASW West) sowie anderen Unternehmen und Einrichtungen aus der Sicherheitsindustrie. Die Bandbreite der Angebote reicht von Business Intelligence und Cyber Security über die physische Sicherheit bis hin zu Corporate Security Management, Bedrohungsmanagement, Reisesicherheit und Personalführung. Auch Aufgaben im öffentlichen Sektor werden prominent adressiert.

Der Anspruch der ASW Akademie ist es, eine qualitativ hochwertige Bildungseinrichtung zu sein, die allen Ansprüchen – von der Basisqualifizierung bis hin zu akademischen Studien – gerecht wird. „Unser Ziel ist es, in sämtlichen relevanten Bereichen des Wirtschaftsschutzes maßgebliche Angebote zu schaffen, und zwar in Form von Seminaren, Workshops und

Coachings, aber eben auch über gezielte Veröffentlichungen. Wir wollen damit Mitarbeiter aus Unternehmen und Institutionen über alle Ebenen hinweg erreichen und für Praktiker ein Umfeld schaffen, in dem sie sich sinnvoll und praxisnah weiterbilden können. Unsere Angebote sind so gestaltet, dass sie unmittelbaren Nutzen stiften, Teilnehmer nicht zu lange binden und auch von kleinen Unternehmen gut finanzierbar sind“, betont Patrick Hennies. „Wir wollen neue Impulse für die Praxis liefern und den Teilnehmern aufzeigen, welche sicherheitsrelevanten Gefahrenpotenziale bestehen, aber auch Lösungen dafür anbieten. Das verstehen wir als unsere vorrangige Aufgabe.“

Sehr wichtig für den Aufsichtsratsvorsitzenden: Die Akademie ist in einem ausführlichen Prozess unter Einbindung der Mitglieder der ASW West entstanden und versteht sich nicht als Konkurrenzveranstaltung zu anderen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Durch die Lage im Essener Future Safe House ist die Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft AG vielmehr in ein Netzwerk aus Partnern aus der Sicherheitswirtschaft eingebunden und entwickelt in diesem Zusammenhang konsequent neue Formate, um neuen und zukünftigen Bedrohungsformen im Wirtschaftsschutz zu begegnen.

 

Über die Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft AG
Die Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft AG (kurz: ASW Akademie) ist eine Aus- und Weiterbildungsakademie im Bereich des Wirtschaftsschutzes. Initiatorin und maßgebliche Aktionärin ist der Wirtschaftsschutzverband Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. (kurz: ASW West). Aufsichtsratsvorsitzender der Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft AG ist Sicherheitsexperte Patrick Hennies. Die ASW Akademie schafft Angebote für die Unternehmenssicherheit die sich im alltäglichen und nicht-alltäglichen Berufs- und Privatleben bewähren, und garantiert ein Höchstmaß an Know-how und Praxisnähe durch qualifizierte und namhafte Experten und Dozenten. Die Bandbreite der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Seminaren, Workshops und Coachings reicht von Business Intelligence und Cyber Security über die physische Sicherheit bis hin zu Corporate Security Management, Bedrohungsmanagement, Reisesicherheit und Personalführung. Auch Aufgaben im öffentlichen Sektor werden prominent adressiert. Ebenso will die ASW Akademie das Thema „Wirtschaftsschutz“ durch gezielte Veröffentlichungen und Studien akademisch besetzen. Weitere Informationen unter www.asw-akademie.de

 

 

 

 

07.02.2020, Essen

Partner im Wirtschaftsschutz: Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft gegründet

Im Essener Future Safe House, einem neuen Zentrum für Unternehmenssicherheit, hat die Akademie für Sicherheit in der Wirtschaft AG (kurz: ASW Akademie) als Aus- und Weiterbildungsakademie im Bereich des Wirtschaftsschutzes ihre Arbeit aufgenommen.

 

07.02.2020, Essen

NRW: Sicherheitsverband und automotiveland.nrw e.V. gehen Kooperation ein

Cyberkriminalität, Industrie- und Wirtschaftsspionage und Co. sind bedeutende Risiken auch für die nordrhein-westfälische Automobilwirtschaft. Um Unternehmen im Umfeld Neuer Mobilität zu schützen, arbeiten die ASW West als Expertin für den Wirtschaftsschutz und das Automotive-Cluster automotiveland.nrw e.V. ab sofort zusammen.

Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. (ASW West) und automotiveland.nrw haben eine Zusammenarbeit vereinbart. „Wir freuen uns, mit dem neuen Automobil-Cluster in NRW kooperieren zu können. Es ist wichtig, dass Unternehmerverbände und Clustergesellschaften sich miteinander vernetzen, um gemeinsam für die Mitglieder Mehrwerte zu schaffen und sich als Sprachrohr für ihre Themen zu positionieren“, sagt Christian Vogt, Vorstandsvorsitzender der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West. Der Landesverband ASW West vertritt mehr als 220 Mitglieder und bietet eine branchenübergreifende Plattform für den Informations-austausch zu sicherheitsrelevanten Herausforderungen der Privatwirtschaft.


Für den Vorstandsvorsitzenden und Sicherheitsexperten ist automotiveland.nrw e.V. als Schnittstelle und Treiberin der neuen Themen im Kontext der Automobilindustrie eine wichtige Adresse im nordrhein-westfälischen Wirtschaftsbetrieb. „Das Cluster vertritt die Interessen eines zentralen Wertschöpfungsbausteins in NRW.  Wir können dabei unterstützen, den wichtigen Bereich der Unternehmenssicherheit und des Wirtschaftsschutzes für die nordrhein-westfälischen Automobil-Zulieferer weiterzuentwickeln.“

Automotiveland.nrw-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Stephan A. Vogelskamp hebt die Bedeutung der Zusammenarbeit ebenso hervor. „Die strategische Partnerschaft mit der ASW West erweitert das Spektrum für unsere Mitglieder. Die Automobilzulieferer stehen vor weitreichenden Veränderungen, vor allem hinsichtlich der Digitalisierung. Das führt auch zu neuen Risiken für die Unternehmenssicherheit, etwa bei der Cyberkriminalität, Industrie- und Wirtschaftsspionage und im Hinblick auf die Globalisierung des Mittelstands auch für die Themen  Entführung und Terrorismus. Durch die Kooperation schaffen wir Aufmerksamkeit bei unseren Mitgliedern für diese Fragestellungen.“ Ein besonderes Angebot seien das breite Aus- und Weiterbildungsangebot der ASW West (über die ASW Akademie in Essen) sowie maßge-schneiderte Inhouse-Schulungen für Unternehmen. „Dieses Know-how wollen wir unseren Mitgliedern zur Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit zugänglich machen.“

v.l.n.r.: Stephan A. Vogelskamp, Christian Vogt

Die Vorstände Christian Vogt und Stephan A. Vogelskamp haben beim jährlichen Kaminabend der ASW West am 6. Februar auf Schloss Landsberg in Essen die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

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07.02.2020, Essen

NRW: Sicherheitsverband und automotiveland.nrw e.V. gehen Kooperation ein

Cyberkriminalität, Industrie- und Wirtschaftsspionage und Co. sind bedeutende Risiken auch für die nordrhein-westfälische Automobilwirtschaft. Um Unternehmen im Umfeld Neuer Mobilität zu schützen, arbeiten die ASW West als Expertin für den Wirtschaftsschutz und das Automotive-Cluster automotiveland.nrw e.V. ab sofort zusammen.

 

02.01.2020, Essen

Neue Erreichbarkeiten!

Seit dem 02.01.2020 befinden sich unsere neuen Räumlichkeiten in Essen!

Bitte beachten Sie unsere neuen Erreichbarkeiten!

Anschrift:

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45130 Essen

Fon: 0201/478688-00
Fax: 0201/478688-05

 

 

 

02.01.2020, Essen

Neue Erreichbarkeiten!

Seit dem 02.01.2020 befinden sich unsere neuen Räumlichkeiten im Future Safe House in Essen!

Bitte beachten Sie unsere neuen Erreichbarkeiten.

 

 

10.12.2019, Essen

NRW Innenminister besucht das Future Safe House

Am 10. Dezember 2019 hat der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul das Future Safe House in Essen besucht. Das Future Safe House soll zukünftig als Plattform für die Sicherheitsbranche in Nordrhein-Westfalen dienen.

 

Der Wirtschaftsschutzverband Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. hat gemeinsam mit der Sicherheitsberatungsgesellschaft Consulting Plus und dem Spezialisten für Reputationsmanagement und Cybersicherheit Revolvermänner das Future Safe House in Essen initiiert. Das Future Safe House ist ein innovatives, zukunftsweisendes Gesamtkonzept, das die Art und Weise, wie man mit zukünftigen Unternehmensrisiken umgeht, neu definiert. Eine Kombination von neuesten Technologien, Expertenwissen und einem qualifizierten Netzwerk schafft die Grundlage, Sicherheitsherausforderungen neu zu denken. Ein hochmodernes, nicht alltägliches Arbeitsumfeld schafft hierzu die Voraussetzungen, um Kreativität zu erzeugen, neue Sichtweisen zu schaffen und bisherige Denkmuster zu durchbrechen.

Minister Reul beim Besuch im Future Safe House (v.l.n.r.: Christian Vogt, Patrick Hennies, Christian Scherg, Uwe Gerstenberg, Herbert Reul, Christian Kromberg, Dr. Christian Endreß)

 

Der Sicherheitsverband sowie Unternehmen der Privatwirtschaft nehmen zum 1. Januar 2020 den Betrieb im Neubau auf. „Wir müssen auf die komplexen Sicherheitsherausforderungen der heutigen Zeit angemessene Lösungen finden. Dass der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul unsere Einrichtung besucht und einen sehr positiven Eindruck erhalten hat, bestärkt uns darin, den Weg weiterzugehen“, so ASW-Vorsitzender Christian Vogt beim Besuch des Ministers. Die neue Arbeitsumgebung bietet dafür zahlreiche Möglichkeiten. Die Stadt Essen möchte zukünftig verstärkt Start-up Unternehmen einladen, sich an der Lösung diverser Sicherheitsprobleme zu beteiligen. „Die Stadt Essen bietet dafür eine wunderbare Heimat und das Future Safe House mit den hochmodernen Co-Working-Arbeitsplätzen auch das erforderliche Umfeld“, betont der Essener Ordnungsdezernent und ASW-Vorstand Christian Kromberg.

Zukünftig arbeitet nicht nur die Privatwirtschaft in der Müller-Breslau-Straße in Essen an Problemlösungen, sondern auch staatliche Institutionen. Nach seinem Besuch im Future Safe House hat Minister Reul offiziell die „Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der Clankriminalität“ eingeweiht. Die „Siko-Ruhr“ soll Mitte nächsten Jahres ihre Arbeit an gleicher Stelle aufnehmen.

In der Dienststelle werden Vertreter von Landes- und Bundespolizei, Kommunen, Zollbehörden und Finanzverwaltung Informationen sammeln sowie Maßnahmen gegen Clankriminalität bündeln und koordinieren.

 

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10.12.2019, Essen

NRW Innenminister besucht das Future Safe House

Am 10. Dezember 2019 hat der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul das Future Safe House in Essen besucht. Das Future Safe House soll zukünftig als Plattform für die Sicherheitsbranche in Nordrhein-Westfalen dienen.

 

06.11.2019, Berlin

ASW Vertreter im Dialog mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Krings, MdB

Am 6. November 2019 fand ein Roundtable-Gespräch der Vorsitzenden des ASW Bundesverbandes sowie seiner Landes- und Regionalverbände mit Prof. Dr. Günter Krings, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) statt. Bei dem Austausch diskutierten die ASW Vertreter die heutigen Anforderungen an den Wirtschaftsschutz mit dem hochrangigen Politiker sowie BMI Vertreterinnen. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich über die Bedeutung des Themas einig. ASW Vorstandsvorsitzender Volker Wagner unterstrich dabei auch die gute Zusammenarbeit zwischen dem BMI sowie die Sinnhaftigkeit der Initiative Wirtschaftsschutz. Der Parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Krings ist seit vielen Jahren einer der führenden Sicherheits- und Innenpolitiker der CDU Bundestagsfraktion. Mit bei dem Gespräch war auch der Vorsitzende der ASW West e.V. Christian Vogt sowie ASW Geschäftsführer Dr. Christian Endreß. Im Anschluss fand der ASW Kaminabend in Berlin statt, wo ASW Vertreter und Entscheidungsträger aus der Wirtschaft, Politik und von Behörden gemeinsam den ereignisreichen Tag ausklingen ließen.
 

v.l.n.r. Stephan Trutschler (ASW Sachsen), Dr. Christian Endreß (ASW Bundesverband), Torsten Merke (VSW-BB), Martina Kessow (BMI), Ute Vogelsang (BMI), PSt. Prof. Dr. Günter Krings (BMI), Volker Wagner (ASW Bundesverband), Alexander Borgschulze (BVSW), Peter H. Bachus (VSW), Christian Vogt (ASW West) & Carsten Klauer (ASW Nord)

 

06.11.2019, Berlin

ASW Vertreter im Dialog mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Krings, MdB

Am 6. November 2019 fand ein Roundtable-Gespräch der Vorsitzenden des ASW Bundesverbandes sowie seiner Landes- und Regionalverbände mit Prof. Dr. Günter Krings, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) statt.

 

10.09.2019, Bochum

Rückblick - NRW Sicherheitstag 2019

Mensch – Technik – Dienstleistungen
Sicherheit in neuen Dimensionen


Das Team der ASW West sagt allen Gästen, Unterstützern, Referenten und Diskutanten des diesjährigen Sicherheitstags

DANKE!

 

 

Deutsche Wirtschaft ist in Gefahr:
Experten diskutieren in Bochum über die Sicherheit in neuen Dimensionen


Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. (ASW West) hat zu ihrem 15. Sicherheitstag wieder eine ganze Reihe hochkarätiger Redner eingeladen. Unter anderem sprach NRW-Innenminister Herbert Reul über „Die Bedeutung des Wirtschaftsschutzes für das Land NRW“.
Unter der Schirmherrschaft des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul diskutierten Experten am 5. September in Bochum bei der G DATA Software AG über das Thema „Sicherheit in neuen Dimensionen: Mensch – Technik – Dienstleistungen“. Über 130 Sicherheitsexperten aus Unternehmen, Verbänden, Behörden und Wissenschaft waren der Einladung der ASW West gefolgt und erhielten fachlich relevante Informationen und neue Einblicke in die Sicherheitsdebatte von ausgewiesenen Fachleuten.

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10.09.2019, Bochum

Rückblick - NRW Sicherheitstag 2019

am 5. September 2019 bei der G DATA Software AG in Bochum

Mensch – Technik – Dienstleistungen

Sicherheit in neuen Dimensionen

 

05.09.2019, Bochum

Deutsche Wirtschaft ist in Gefahr: Experten diskutieren in Bochum über die Sicherheit in neuen Dimensionen

Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. (ASW West) hat zu ihrem 15. Sicherheitstag wieder eine ganze Reihe hochkarätiger Redner eingeladen. Unter anderem sprach NRW-Innenminister Herbert Reul über „Die Bedeutung des Wirtschaftsschutzes für das Land NRW“.

Unter der Schirmherrschaft des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul diskutierten Experten am 5. September in Bochum bei der G DATA Software AG über das Thema „Sicherheit in neuen Dimensionen: Mensch – Technik – Dienstleistungen“. Rund 130 Sicherheitsexperten aus Unternehmen, Verbänden, Behörden und Wissenschaft waren der Einladung der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. (ASW West) gefolgt und erhielten fachlich relevante Informationen und neue Einblicke in die Sicherheitsdebatte von ausgewiesenen Fachleuten.

Der ASW West Vorsitzende Christian Vogt zeigte sich in seiner Einführung besorgt über die wachsenden Bedrohungspotenziale für die deutsche Wirtschaft. „Mittlerweile sind über 800 Millionen Varianten von Schadprogrammen im Umlauf, jeden Tag kommen rund 400.000 neue hinzu. Auch die Geschwindigkeit der Angriffswerkzeuge steigt stetig. Gleichzeitig werden im Rahmen der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft immer mehr Geräte ins Internet gestellt. Je mehr Systeme miteinander vernetzt und ans Internet angeschlossen werden, desto mehr Angriffsfläche bietet sich. Es ist daher auch logische Konsequenz, dass die Anzahl von erfolgreichen Hackerangriffen steigt.
Deutsches Know-how ist nach wie vor ein hoch geschätztes Gut. Wir befinden uns daher im Fokus ausländischer Nachrichtendienste. Viele Unternehmen sind in vielen Bereichen des Wirtschaftsschutzes noch nicht gut aufgestellt. Diesen Entwicklungen müssen wir begegnen. Dafür sind alle beteiligten Akteure gefragt“, so Christian Vogt.    

Den regen Zulauf auch international renommierter Fachleute bei der Veranstaltung sieht Vogt positiv und leitete daraus die steigende Wahrnehmung für die Bedeutung des Wirtschaftsschutzes bei den Unternehmen und der öffentlichen Hand ab. „Unsere Redner sind jeweils absolute Spitzenvertreter ihrer Fachgebiete. Wir freuen uns, dass wir sie für unseren Sicherheitstag 2019 gewinnen konnten. Unser Ziel als Verband ist es, neue Impulse für die Praxis zu liefern und unseren Mitgliedern und Gästen aufzuzeigen, welche sicherheitsrelevanten Gefahrenpotenziale bestehen, aber auch Lösungen dafür anbieten. Das verstehen wir als unsere vorrangige Aufgabe als Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft.“
Besonders erwähnte Christian Vogt vorab die Keynote „Wie Israel seine Wirtschaft schützt“ von Noam Krakover, israelischer Cybersecurity Experte und Cyber Division Chief Strategy Officer bei der Israel Aerospace Industries. Der Experte gab den Zuhörern eine Inneneinsicht in den Wirtschaftsschutz des Staates Israel, der wie kaum eine andere Industrienation mit sicherheitsrelevanten Anforderungen im Alltag zu kämpfen hat.

NRW-Innenminister Herbert Reul sprach in seinem zweiten Jahr als Schirmherr des NRW-Sicherheitstages über „Die Bedeutung des Wirtschaftsschutzes für das Land NRW“. Dabei ging er vor allem auf das neue „Lagebild Wirtschaftsschutz“ ein, das die Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) Bielefeld auf Initiative der „Sicherheitspartnerschaft NRW“ erstellt hat: „Die Studie zeigt, dass viele kleine und mittlere Unternehmen in puncto Sicherheit noch „Luft nach oben“ haben. Sie sind damit ein leichtes Opfer für Wirtschaftsspionage und Cyberangriffe. Ich bin der ASW daher außerordentlich dankbar, dass sie unserem Verfassungsschutz dabei hilft, Unternehmen für diese Gefahren zu sensibilisieren.“

Herbert Reul, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Landesverband ASW West vertritt mehr als 220 Mitglieder und bietet eine branchenübergreifende Plattform für den Informationsaustausch zu sicherheitsrelevanten Herausforderungen der Privatwirtschaft. Durch ein umfangreiches Portfolio an Leistungen fördert der unmittelbar gemeinnützige Verband unter anderem die Kriminalprävention und die Terrorismusabwehr und bietet ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot sowie maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Der Verband ist Mitglied der Public-Private Partnership „Sicherheitspartnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität“, zusammen mit den Landesministerien des Inneren und der Wirtschaft sowie der Industrie- und Handelskammer NRW.


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05.09.2019, Bochum

Deutsche Wirtschaft ist in Gefahr: Experten diskutieren in Bochum über die Sicherheit in neuen Dimensionen

Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft West e.V. (ASW West) hat zu ihrem 15. Sicherheitstag wieder eine ganze Reihe hochkarätiger Redner eingeladen. Unter anderem sprach NRW-Innenminister Herbert Reul über „Die Bedeutung des Wirtschaftsschutzes für das Land NRW“.

 

17.07.2019,

Konsolidierung vorantreiben

Gerade wurde kommuniziert, dass sich die ASW NRW zu ASW West umbenennt. Daraus ergeben sich Fragen, die Christian Vogt, Vorstandsvorsitzender der ASW West, für PROTECTOR beantwortet.

Vor drei Jahren erst wurde aus der VSW NW die ASW NRW, jetzt kommt es erneut zu einer Namensänderung. Kommen Ihre Mitglieder da noch mit?

Christian Vogt: Die Mitglieder der ASW West (neu) haben diese Entscheidung nahezu einstimmig mitgetragen und unterstützen den Gedanken der Umbenennung. Dies sorgt bei unseren Mitgliedern auch für keinerlei Verwirrung. Diese Entscheidung war gut vorbereitet und kommuniziert und wird auch ganz aktuell durch zahlreiche positive Rückmeldungen begleitet, sogar über den Verband hinaus.

Nun sind ja die Regionen südlich und östlich von Nordrhein-Westfalen keine „weißen Flecke“ auf der Landkarte der Sicherheitsverbände. Stoßen Sie die dortigen Verbandskollegen da nicht vor den Kopf?

Christian Vogt: Mit dem Gedanken der Umbenennung fokussieren wir uns als Regionalverband auf uns selbst und somit auf die Leistungen für unsere Mitglieder sowie deren Wünsche. Wir haben dies natürlich mit anderen ASW-Regionen zuvor abgestimmt und dabei immer auch die Festigung der ASW Bund im Blick. Wir bekommen regelmäßig Anfragen von Unternehmen aus Regionen außerhalb von Nordrhein-Westfalen und haben zahlreiche Mitglieder, die ihren Hauptsitz nicht in NRW haben, für deren Business aber NRW eine wichtige Rolle spielt. Sie wollen Mitglied der ASW werden und sich ihren Verband nach eigenen strategischen Aspekten auswählen. Wir bieten somit unseren Mitgliedern ein „Mehr“ an Optionen, ohne hierbei jedoch mit anderen Regionalverbänden in Konkurrenz zu treten. Um eine Analogie zu bemühen: Das Radioprogramm des Westdeutschen Rundfunks fokussiert sich thematisch auf NRW, ist aber auch weiter hörbar, und der „Kunde“ entscheidet hier nach seinem individuellen Wunsch. Gleichzeitig haben andere Landesrundfunkanstalten entschieden, den Landesnamen beizubehalten, ohne dass dies ihre Möglichkeiten damit begrenzt.

Sie sind ja die Schnittstellen zwischen Unternehmen und Behörden, die mit Sicherheit zu tun haben. Und die sind nach Bundesländern organisiert. Ist es denn da der Sache dienlich, die Zuständigkeiten jetzt etwas zu „verwässern“, indem diese Grenzen gesprengt werden? Wie weiß nun ein Unternehmen oder eine Behörde, wohin es sich zu wenden hat?

Christian Vogt: Wir stehen in engem Austausch mit allen Beteiligten der Sicherheit, vor allem der öffentlichen Hand. Da gibt es keine Unsicherheiten, und es wird auch nichts verwässert, weil wir die wesentlichen Themen des Wirtschaftsschutzes offen und transparent angehen. Und außerdem gibt es kein Kompetenzgerangel zwischen den Verbänden. Wir arbeiten alle an der gleichen Sache, sodass eine Behörde sich natürlich auch an einen anderen Verband wenden kann. Die Kolleginnen und Kollegen wissen genau, mit wem sie sprechen wollen und können.

Sie sprechen außerdem von einer „Konsolidierung“ der Sicherheitsverbandslandschaft. Wie weit soll die noch gehen? Haben wir bald auch eine ASW Süd und Ost?

Christian Vogt: Konsolidieren bedeutet „den Bestand zu festigen“; dies ist ein Kernanliegen der ASW, um das Thema Wirtschaftsschutz in seiner Bedeutung und Relevanz weiter erfolgreich voranzutreiben. Konsolidieren bedeutet nicht automatisch „Zusammenlegen“. Am Beispiel „Norden“ können Sie die für diese Region passgenaue Entwicklung erkennbar verfolgen und nachvollziehen. Wie eingangs erwähnt fokussieren wir mit dem Gedanken der Umbenennung unsere Belange und wollen hiermit ausdrücklich keine Empfehlung für andere Regionen geben. Die Regionen der ASW Familie sind sehr unterschiedlich stark aufgestellt. Dies muss sich somit auch beim Thema der Bestandssicherung beziehungsweise Konsolidierung ganz passgenau darstellen.

Was sagen die entsprechenden Verbandskollegen dazu?

Christian Vogt: Wie gesagt, wir haben einen sehr kollegialen und freundschaftlichen Austausch. Unseren Schritt hatten wir im Vorfeld innerhalb der ASW transparent besprochen. Aktuell bekommen wir im Nachgang durchweg positive Rückmeldungen. Alle Regionalverbände haben die Stärkung der ASW im Ganzen sowie die Bedeutung der Sachthemen im Blick. Das stimmt uns für die Zukunft äußerst zuversichtlich.

Quelle: sicherheit.info

 

17.07.2019,

Konsolidierung vorantreiben

Gerade wurde kommuniziert, dass sich die ASW NRW zu ASW West umbenennt. Daraus ergeben sich Fragen, die Christian Vogt, Vorstandsvorsitzender der ASW West, für PROTECTOR beantwortet.

 

09.07.2019, Düsseldorf

Aus ASW NRW wird ASW West

Um die weitere Konsolidierung der Sicherheitsverbandslandschaft voranzutreiben, hat sich die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. in ASW West umbenannt. Ebenso rückt mit Christian Kromberg ein kommunaler Sicherheitsfachmann in den Vorstand auf. Mit der Stadt Essen ist erstmalig auch eine Kommune Mitglied der ASW geworden.

 

Bei ihrer 51. Jahreshauptversammlung hat die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (ASW NRW) eine weitreichende Namensänderung beschlossen. Die Mitglieder waren dem Vorschlag auf Satzungsänderung des Vorstandes mit einer überwältigenden Mehrheit gefolgt. Die Änderung wird mit Eintragung ins Vereinsregister wirksam.

Mehr als 40 Mitglieder hatten an der Mitgliederversammlung der ASW NRW teilgenommen und der Umbenennung in ASW West zugestimmt.

Für den Verbandsvorsitzenden Christian Vogt ist das ein großer Erfolg. „Wir freuen uns, dass die Mitglieder bei nur zwei Gegenstimmen unserer Idee zugestimmt haben. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben uns darin bestärkt, diesen Weg zu gehen. Wir wollen uns konsolidieren, haben aktuell schon Anfragen und Mitglieder jenseits der Grenzen von Nordrhein-Westfalen und wollen mit der Begrifflichkeit ‚West‘ auch Mitgliedern um NRW herum eine Möglichkeit eröffnen, sich zugehörig zu fühlen. Für uns ist das ein großer Schritt, dass wir durch die Öffnung mehr Unternehmen den Anschluss an die ASW West ermöglichen können, sodass diese vom Netzwerkcharakter des gesamten Verbandes und den Angeboten für den umfassenden Wirtschaftsschutz profitieren können.“

Geschäftsführer Dr. Christian Endreß fügt hinzu, dass die Satzungsänderung der ASW West auch ermögliche, weitere Verwaltungssitze einzurichten. Die bereits angestoßene Konsolidierung in Norddeutschland werde nun auch im Westen fortgeführt.

Eine weitere wichtige Entscheidung bezieht sich auf einen Wechsel im Vorstand. Der Essener Beigeordnete und Jurist Christian Kromberg (Allgemeine Verwaltung, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung) rückt für Florian Haacke in den Vorstand nach. Er wurde einstimmig gewählt und will aus seiner kommunalen Perspektive heraus für frische Impulse in der ASW sorgen. Mit der Stadt Essen ist erstmals eine Kommune Mitglied bei der ASW in Nordrhein-Westfalen.

 

Beigeordneter Christian Kromberg

 

 

Pressekontakt
ASW Nordrhein-Westfalen - Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V.
Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer
Uerdinger Straße 56
40474 Düsseldorf
Tel: 0211 98430666
E-Mail: info@remove-this.aswnrw.de
Internet: www.aswnrw.de

 

 

09.07.2019, Düsseldorf

Aus ASW NRW wird ASW West

Um die weitere Konsolidierung der Sicherheitsverbandslandschaft voranzutreiben, hat sich die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. in ASW West umbenannt. Ebenso rückt mit Christian Kromberg ein kommunaler Sicherheitsfachmann in den Vorstand auf. Mit der Stadt Essen ist erstmalig auch eine Kommune Mitglied der ASW geworden.

 

08.05.2019, Düsseldorf

Datenschutz: „Alle Vorgaben des Gesetzgebers müssen vorbehaltlos erfüllt werden“

Ein neuer Verein verschickt Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung. Es ist aber gar nicht klar, ob er dafür legitimiert ist. Dennoch gilt: Es müssen grundsätzlich alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sein. Außerdem kann der Datenschutz helfen, die Interessen von Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben.

Seit fast einem Jahr gelten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – und schon genauso lange machen sich viele Unternehmen nicht nur Gedanken über Kontrollen durch die Landesdatenschutzbehörden, sondern vor allem auch über Abmahnungen wegen möglicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung. Ganz aktuell verschickt ein frisch gegründeter Verein aus Brandenburg Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen auf Basis der DSGVO. Darauf weist unter anderem die Kanzlei Jöhnke & Reichow hin.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier

 

08.05.2019, Düsseldorf

Datenschutz: „Alle Vorgaben des Gesetzgebers müssen vorbehaltlos erfüllt werden“

Ein neuer Verein verschickt Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung. Es ist aber gar nicht klar, ob er dafür legitimiert ist. Dennoch gilt: Es müssen grundsätzlich alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sein. Außerdem kann der Datenschutz helfen, die Interessen von Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben.

 

01.03.2019, Düsseldorf

ASW NRW begleitet Wirtschaftsdelegation mit NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart nach Israel

Direkt nach dem Silicon Valley hat Israel die höchste Dichte an Start-ups. Ein bedeutender Schwerpunkt dieser Unternehmen: die Cyber-Sicherheit. Diese Erfahrung hat jetzt eine Delegation aus Nordrhein-Westfalen gemacht. Als Veranstaltungspartner von Wirtschaftsministerium und NRW International reisten Vertreter von Unternehmen und der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. mit nach Israel, um neue Eindrücke zu gewinnen und neue Geschäftsaktivitäten sowie Partnerschaften zu diskutieren.

 „Es war eine eindrucksvolle Reise, von der wir mit neuen Ideen und zahlreichen Kontakten zurückkehren“, sagt ASW NRW-Geschäftsführer Dr. Christian Endreß. „Israel hat ein vorbildliches Ökosystem der Cybersicherheit geschaffen. Nur wenn es uns gelingt, neue Technologien und Innovationen in den Wirtschaftsschutz auch in Deutschland zu integrieren, werden wir der heutigen Bedrohungslage begegnen können. Israel ist mit der großen Start-up Community und dem gut funktionierenden Netzwerk für uns als Sicherheitsverband ein idealer Gesprächspartner“, resümiert Christian Vogt, Vorstandsvorsitzender der ASW NRW.

Auch zukünftig plant die ASW NRW, zielgerichtete Mehrwerte unter anderem durch Delegationsreisen für ihre Mitglieder zu schaffen.

Ein ausführlicher Reisebericht findet sich beim Westdeutschen Rundfunk:

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/minister-pinkwart-unternehmer-reise-israel-100.html

 

 

01.03.2019, Düsseldorf

ASW NRW begleitet Wirtschaftsdelegation mit NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart nach Israel

Direkt nach dem Silicon Valley hat Israel die höchste Dichte an Start-ups. Ein bedeutender Schwerpunkt dieser Unternehmen: die Cyber-Sicherheit.

 

07.02.2019, Schloss Hugenpoet, Essen

Expertin aus dem Bundeskanzleramt: „Deutsche Sicherheitsbehörden unterstützen die Wirtschaft“

Beim zweiten Kaminabend der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen (ASW NRW e.V.) im Schloss Hugenpoet gaben Politiker und Sicherheitsexperten Einblicke in die Herausforderungen hinsichtlich der öffentlichen und privaten Sicherheit.

 

v. links: ASW NRW Vorstand: Frank Ewald, Florian Haacke, Roland vom Brauck, Katharina Geutebrück, Volker Wagner, Christian Vogt, Dr. Friederike Nökel, Bundeskanzleramt, Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer der ASW NRW, Ralf Witzel MdL, stv. Fraktionsvorsitzender FDP Landtagsfraktion, Patrick Hennies, ASW NRW Vorstand,  Thomas Kufen, Oberbürgermeister der Stadt Essen

 

Der Wirtschaftsschutz ist mittlerweile ein maßgeblicher Aspekt für Unternehmen und die öffentliche Hand, um den Wohlstand zu fördern und die weitere positive ökonomische Entwicklung zu fördern. Vor allem Bedrohungen im Cyberspace durch herkömmliche Kriminelle, Wirtschaftsspione und ausländische Nachrichtendienste nehmen zu, wie Christian Vogt, Vorsitzender der ASW NRW e.V., beim zweiten Kaminabend der Sicherheitsallianz ausführte. „Die durchschnittliche Schadensgröße bei Cybervorfällen liegt laut aktuellen Zahlen bei 17 Millionen Euro pro Ereignis. Daher gehört die Cybersicherheit in die Chefetage, das gilt genauso für den gesamten Wirtschaftsschutz. Denn Sicherheit bleibt ein drängendes Thema“, sagt Christian Vogt. Mit dem Kaminabend wolle die ASW NRW einmal mehr Behörden, Unternehmen und private Sicherheitsdienstleister vernetzen, um den Wirtschaftsschutz zu stärken.

 

Christian Vogt, Vorsitzender der ASW NRW e.V.

Thomas Kufen, Oberbürgermeister der Stadt Essen, weist darauf hin, dass es in Deutschland generell eine gute Sicherheitslage gebe und vor allem die soziale Sicherheit ein Teil des Wohlstands sei. Das liege auch daran, dass in Deutschland keine große Kluft zwischen Arm und Reich existiere. Für ihn stellt sich aber auch Tag für Tag in der Praxis als Oberbürgermeister die Frage, wie sich Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum noch stärker herstellen ließen. „Wir haben als Kommune vielfältige Aufgaben in der Sicherheitsarchitektur und brauchen dabei ein entschiedenes Auftreten, ob das gegen die Clankriminalität geht oder gegen alltägliche Kleinigkeiten wie das Zweite-Reihe-Parken durch bestimmte Personengruppen, die dann schnell Unterstützung ihrer Großfamilien bekommen, wenn der Ordnungsdienst eine Strafe schreibt.“ Generell fordert Thomas Kufen mehr Respekt vor der Polizei und dem kommunalen Ordnungsdienst, um Sicherheit dauerhaft möglich zu machen. Übrigens: Durch die konsequente Arbeit von Thomas Kufen und der Verwaltung hat sich Essen zu einer der fünf sichersten Großstädte in Deutschland entwickelt.

 

Thomas Kufen, Oberbürgermeister der Stadt Essen

In ihrer Dinner-Speech stellte Dr. Friederike Nökel aus der im Bundeskanzleramt zuständigen Abteilung für die Fach- und Dienstaufsicht des Bundesnachrichtendienstes, neben einem geopolitischen Überblick insbesondere die Möglichkeiten der Kooperation zwischen Wirtschaft und Behörden dar. Das habe besondere Bedeutung vor dem Hintergrund der Digitalisierung: Prognosen zufolge werde es 2020 ca. 20 Milliarden mit dem Internet vernetzte Geräte geben, wodurch die Risiken für Cyber-Vorfälle nochmals eklatant steigen könnten. „Daher ist es unser Anspruch, unter anderem durch die Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland proaktive Maßnahmen zu schaffen, die uns in die Lage versetzen, die Prävention zu verstärken. Wir wollen so oft es geht vor die Bedrohung kommen.“

Dr. Friederike Nökel, Bundeskanzleramt

Friederike Nökel weist dabei auf die Möglichkeiten für Unternehmen hin, Angebot der öffentlichen Hand in Anspruch zu nehmen. Die Initiative Wirtschaftsschutz beispielsweise ist der verbindliche Rahmen der gemeinsamen Aktivitäten von Staat und Wirtschaft für mehr Wirtschaftsschutz in Deutschland. Mit dem Portal (www.wirtschaftsschutz.info) informieren die Sicherheitsbehörden gemeinsam mit den Wirt-schafts- und Sicherheitsverbänden über vielschichtige Gefahren für die deutsche Wirtschaft. Zugleich bietet das Informationsportal Wirtschaftsschutz praxisnahe Handlungsempfehlungen, um diesen Gefahren entgegen zu wirken. Eine Handlungsempfehlung hat auch die Expertin aus dem Bundeskanzleramt für Unternehmen: „Sie können die Expertise der deutschen Sicherheitsbehörden wie Bundesnachrichtendienst für Fragestellungen das Ausland betreffend in Anspruch nehmen und damit die Absicherung des Unternehmens und der Mitarbeiter erhöhen.“

 

Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer ASW NRW e.V.

 

Für den ASW NRW-Vorstandsvorsitzenden Christian Vogt ist der Kaminabend ein Format für Inspiration und Impulse. Daher solle das Format auch in Zukunft weiterhin fortgesetzt werden, um Behörden, Unternehmen und private Sicherheitsdienstleister zu vernetzen und im gegenseitigen Austausch zu stehen. Die ASW NRW verweist auch gerne auf den „NRW Sicherheitstag“ am 05. September, welcher erneut gepaart ist mit hochrangigen Referenten und spannenden Vorträgen zu sicherheitsrelevanten Themen.

 

 

Fotos: Vivien Dorbandt – Corporate Inspiration - http://www.corporateinspiration.de/

 

 

07.02.2019, Schloss Hugenpoet, Essen

Expertin aus dem Bundeskanzleramt: „Deutsche Sicherheitsbehörden unterstützen die Wirtschaft“

Beim zweiten Kaminabend der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen (ASW NRW e.V.) im Schloss Hugenpoet gaben Politiker und Sicherheitsexperten Einblicke in die Herausforderungen hinsichtlich der öffentlichen und privaten Sicherheit.

 

25.01.2019, Mönchengladbach

„Unser Neujahrsschießen ist eine beliebte Einrichtung“

Das Neujahrsschießen der ASW NRW hat trotz winterlichen Wetters zahlreiche Gäste angelockt. Diese haben ihre Treffsicherheit unter Beweis gestellt und interessante Gespräche geführt.

Mit dem traditionellen Neujahrsschießen hat die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft ASW NRW e.V. ihr neues Verbandsjahr eingeleitet. Zahlreiche Mitglieder hatten sich auf dem Schießstand in Mönchengladbach eingefunden und das Neujahrsschießen dafür genutzt, sich auszutauschen, weiter zu vernetzen und natürlich ihre Treffsicherheit zu erproben.

„Unser Neujahrsschießen ist eine bei den Mitgliedern beliebte Einrichtung. Wir als ASW stehen für professionelles Know-how im Bereich der Unternehmenssicherheit und nutzen solche Veranstaltungen, um Profis mit Profis zusammenzubringen und den Wissenstransfer zwischen Fachleuten möglich zu machen. Dafür bietet sich das Neujahrsschießen an, denn das Treffen findet in lockerer Atmosphäre statt, sodass auch neue Mitglieder schnell ins Gespräch mit anderen kommen“, sagt ASW NRW-Geschäftsführer Dr. Christian Endreß. Trotz des winterlichen Wetters hatten die Mitglieder zum Teil weite Anreisen auf sich genommen. Auch das zeigt die Bedeutung der Veranstaltung für den Verband.

In Team von zwei bis drei Personen haben die Teilnehmer mit verschiedenen Waffen auf unterschiedlich große Ziele geschossen. Am Ende wurde die Ergebnisse ausgewertet, sodass ein spannender Wettkampf zwischen den Teilnehmern des Neujahrsschießens entstehen sollte. „Die Teilnehmer haben eine große Konzentration gezeigt und zum Teil imposante Ergebnisse vorgelegt. Das hat uns einmal mehr gezeigt, dass das Neujahrsschießen gut ankommt und wir dies im kommenden Jahr auch fortsetzen werden“, sagt Christian Endreß.

Das Neujahrsschießen bildet den Auftakt für eine ganze Reihe an Veranstaltungen ASW NRW im Jahr 2019. Am 7. Februar findet als nächste Veranstaltung zum zweiten Mal der Kaminabend auf Schloss Hugenpoet statt.

 

25.01.2019, Mönchengladbach

„Unser Neujahrsschießen ist eine beliebte Einrichtung“

Das Neujahrsschießen der ASW NRW hat trotz winterlichen Wetters zahlreiche Gäste angelockt. Diese haben ihre Treffsicherheit unter Beweis gestellt und interessante Gespräche geführt.

 

22.11.2018, Leichlingen

Viele Interessierte beim Entscheiderfrühstück in Leichlingen

Am 22. November 2018 lud die ASW Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem ASW Bundesverband zum Entscheiderfrühstück nach Leichlingen ein. Die Firma @yet stellte dafür ihre schönen Räumlichkeiten im Schloss Eicherhof zur Verfügung. Viele Unternehmensvertreter nutzten die Gelegenheit, sich bei diesem gemeinsamen Frühstück über die aktuelle Gefahrenlage für Unternehmen und das Wirtschaftsgrundschutz-Handbuch zu informieren. Dirk Ritter-Dausend, Vertreter des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen, gab den Teilnehmern einen Überblick über die Gefahrenlage durch Spionage und mögliche Schutzmaßnahmen. Danach wurde die Entstehung und Aufbau des Wirtschaftsgrundschutz-Handbuches vom ASW Bundesverband und HiSolutions vorgestellt. Das Handbuch wurde in einem 2-jährigen Forschungsprojekt von beiden Institutionen zusammen erstellt und vom ASW Bundesverband mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) herausgegeben. Das Handbuch hilft mit den verschiedenen Standards und Bausteinen ein umfassendes Sicherheitsmanagementsystem in Unternehmen aufzubauen und steht kostenfrei zur Verfügung. Weitere Entscheiderfrühstücke werden in München, Stuttgart und Hamburg Anfang 2019 durchgeführt. Weitere Informationen gibt es unter www.asw-bundesverband.de/entscheiderfruehstueck

 

 

22.11.2018, Leichlingen

Viele Interessierte beim Entscheiderfrühstück in Leichlingen

Am 22. November 2018 lud die ASW Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem ASW Bundesverband zum Entscheiderfrühstück nach Leichlingen ein.

 

28.09.2018, Düsseldorf

Wirtschaftsschutz: Schulterschluss von Politik und Unternehmen

Beim Strategieforum „Wirtschaftsspionage und Wirtschaftsschutz in einer digitalisierten Welt“ auf der Sicherheits-Fachmesse „Security Essen“ diskutierten unter anderem die Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Herbert Reul über die Herausforderungen in der Unternehmenssicherheit.

Es war eine hochkarätig besetzte Podiumsveranstaltung, die die Sicherheitspartnerschaft NRW unter der Beteiligung der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen (ASW NRW) auf der Sicherheits-Fachmesse „Security Essen“ organisiert hatte. Beim Strategieforum „Wirtschaftsspionage und Wirtschaftsschutz in einer digitalisierten Welt“ diskutierten der ASW NRW-Vorsitzende Christian Vogt, die nordrhein-westfälischen Minister Herbert Reul (Inneres) und Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Wirtschaft und Digitales) und der stellvertretende Präsident der IHK Essen, Christian Schmitz, miteinander über sicherheitsrelevante Themenfelder.

Die beiden Politiker haben ausdrücklich vor einer Zunahme der Wirtschafsspionage gewarnt und für eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema Datensicherheit geworben. Statistisch gesehen war in den vergangenen beiden Jahren jedes zweite Unternehmen von einer zielgerichteten Attacke betroffen. Das geht aus einer Studie des Branchenverbandes Bitkom hervor. Danach beläuft sich der Schaden, der jedes Jahr durch Wirtschaftsspionage, Sabotage und Datendiebstahl entsteht, auf rund 55 Milliarden Euro.

Herbert Reul wies vor allem auf die komplexe Bedrohungslage für Wirtschaft und Gesellschaft hin. Zwar gehe es bei Wirtschaftskriminalität nicht um „Mord und Totschlag“, aber die Risiken durch Produktionsausfall, Patentklau oder sogar Unternehmensinsolvenzen aufgrund krimineller Aktivitäten seien weitreichend. „Um diesen Gefahren Herr zu werden, benötigen wir Spezialisten, und Politik und Wirtschaft sollten gemeinsam arbeiten.“ Auf die Notwendigkeit enger Partnerschaften, etwa auf die Zusammenarbeit des Landes mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn, weist auch Prof. Andreas Pinkwart hin. Zudem fordert er, dass sich Nordrhein-Westfalen zum Spitzenstandort für die akademische Ausbildung im Bereich der Cyber-Security entwickelt.

„Einen Schulterschluss von Politik und Unternehmen würden wir sehr begrüßen. Das ist ganz im Sinne der Industrie- und Handelskammern“, sagte IHK Essen-Vizepräsident Christian Schmitz. Aus der Praxis weiß er: „Die Sensibilisierung für Daten- und IT-Sicherheit ist gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen noch nicht verbreitet. Das sind auch wir als Kammern gefragt, Informationen zu vermitteln, während die Politik die notwendige Awareness schaffen muss.“

Ganz allgemein forderte ASW NRW-Vorsitzender Christian Vogt, dass die Unternehmen ihre Maßnahmen im Wirtschaftsschutz erhöhen müssten. Die Chinesen beispielsweise seien erheblich weiter. Aus dem eigenen Unternehmen Claas Landmaschinen weiß Christian Vogt, dass bei der Unternehmenssicherheit auch die Digitalisierung beachtet werden müsse. „Die Digitalisierung ändert zwar nicht alles. Aber die Unternehmen müssen sich damit befassen, wie sie Wirtschaftsschutz, zum Beispiel im Bereich der Datensicherheit, im Rahmen der Industrie 4.0-Entwicklung umsetzen können. Das ist bei vernetzten Maschinen und Produktionsprozessen ein komplexes Vorhaben.“

Herbert Reul stellte bei der Diskussion auch die Bedeutung der ASW heraus. „Der Verband ist erster Ansprechpartner für Unternehmen bei allen Fragen des Wirtschaftsschutzes. Die Politik kann dabei unterstützen.“

Der Landesverband ASW NRW, der in diesem Jahr seinen 50. Geburtstag feiert, vertritt mehr als 200 Mitglieder und bietet eine branchenübergreifende Plattform für den Informationsaustausch zu sicherheitsrelevanten Herausforderungen der Privatwirtschaft. Durch ein umfangreiches Portfolio an Leistungen fördert der unmittelbar gemeinnützige Verband unter anderem die Kriminalpräven-tion und die Terrorismusabwehr und bietet ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot sowie maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Der Verband ist Mitglied der Public-Private Partnership „Si-cherheitspartnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität“, zusammen mit den Landesministerien des Inneren und der Wirtschaft sowie der Industrie- und Handelskammer NRW.

 

 

Foto (Quelle: ASW NRW, Abdruck honorarfrei)
Christian Vogt (ASW NRW), NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und -Innenminister Herbert Reul sowie Christian Schmitz (IHK Essen) (v.l.) in munterer Diskussion

 

Innenminister Herbert Reul mit ASW-Vertretern und Delegationsteilnehmern

 

 

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Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer
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28.09.2018, Düsseldorf

Wirtschaftsschutz: Schulterschluss von Politik und Unternehmen

Beim Strategieforum „Wirtschaftsspionage und Wirtschaftsschutz in einer digitalisierten Welt“ auf der Sicherheits-Fachmesse „Security Essen“ diskutierten unter anderem die Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Herbert Reul über die Herausforderungen in der Unternehmenssicherheit.

 

22.08.2018, Düsseldorf

„Journalisten für das Thema Sicherheit begeistern“

Marcus Heide im Interview mit Dr. Christian Endreß · Geschäftsführer der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V.

ASW NRW-Geschäftsführer Dr. Christian Endreß über die Bedeutung des Sicherheitsgewerbes, die Herausforderungen der Inneren Sicherheit und ein zartes Marketingpflänzchen

Marktplatz Sicherheit: Herr Dr. Endreß, die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen (ASW NRW) ist eine Interessenvertretung der Wirtschaft. Ihre Aufgabe ist es, die Sicherheitsbelange der gewerblichen Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung in Deutschland zu vertreten sowie sicherheitsrelevante Informationen zwischen Staat und Wirtschaft zu fördern. Damit vertreten Sie vor allem die Interessen derjenigen, die in Unternehmen und anderen Organisationen für das Thema Sicherheit zuständig sind. Warum interessieren Sie sich dann überhaupt für die Belange des Sicherheitsgewerbes, das ja eigentlich „nur“ Zulieferer von Dienstleistungen für die genannten Sicherheits-Verantwortlichen ist?

Dr. Christian Endreß: Zum einen verfügen viele Vertreter des Sicherheitsgewerbes über eine Mitgliedschaft bei uns. Zum anderen – und das ist der ausschlaggebende Punkt – spielen Sicherheits-Dienstleister eine überaus wichtige Rolle. Sie sind eben nicht nur Zulieferer, sondern ein wichtiger Bestandteil der Inneren Sicherheit Deutschlands.

Das vollständige Interview finden Sie hier als PDF-Download.

Quelle: marktplatz-sicherheit.de

 

 

 

22.08.2018, Düsseldorf

„Journalisten für das Thema Sicherheit begeistern“

Marcus Heide im Interview mit Dr. Christian Endreß · Geschäftsführer der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V.

 

14.08.2018, Düsseldorf

Von global bis regional

Die ASW Nordrhein-Westfalen stellt sich den Herausforderungen im Wirtschaftsschutz.

Fragen an den Geschäftsführer Dr. Christian Endreß (SECURITY insight 4/18 )


Den vollständigen Artikel finden Sie hier als PDF-Download.

 

14.08.2018, Düsseldorf

Von global bis regional

Die ASW Nordrhein-Westfalen stellt sich den Herausforderungen im Wirtschaftsschutz.

Fragen an den Geschäftsführer Dr. Christian Endreß

 

11.07.2018, Düsseldorf

Sicherheit: „Es gibt keine Allheillösung“

Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (ASW NRW) hat zu ihrem 14. Sicherheitstag eine ganze Reihe hochkarätiger Redner eingeladen. Unter anderem informierte Innenminister Herbert Reul und der frühere Bundesnachrichtendienstchef Dr. August Hanning die Teilnehmer über die aktuelle Situation.


Unter der Schirmherrschaft des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul diskutierten Experten am 4. Juli in Recklinghausen über das Thema „Globale Megatrends und die Auswirkungen auf die Sicherheit der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen“. Fast 140 Sicherheitsexperten aus Unternehmen, Verbänden und Behörden waren der Einladung der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. gefolgt und erhielten fachlich relevante Informationen und neue Einblicke in die Sicherheitsdebatte von ausgewiesenen Fachleuten.

Einer davon: der frühere Bundesnachrichtendienstchef Dr. August Hanning. In seinem Vortrag „Staatszerfall und autokratische Tendenzen“ kommentiert er die aktuelle globale Situation und schlägt die Brücke vom drohenden Handelskrieg und der Rolle des US-Präsidenten Donald Trump („Wir sind gut beraten, uns auf eine längere Amtszeit von Donald Trump einzustellen“) bis hin zur Flüchtlingsthematik in Europa. „Wir werden einen starken Einwanderungsstrom aus Afrika haben“, so seine Einschätzung, und „Deutschland braucht Migration, um in Zukunft weiter wirtschaftlich wachsen zu können“.

Professor (em.) Günther Schmid, ebenfalls früher beim Bundesnachrichtendienst, sieht Deutschland im Kern eines geopolitischen Erdbebens. „Wir erleben gerade 3 zeitgleich stattfindende strategische 'Stresstests', die Deutschland unmittelbar betreffen: Trump nimmt Abschied von multilateralen Institutionen und Vereinbarungen – China und Russland 'testen' die Belastbarkeit der liberalen Weltordnung – Peking reklamiert seinen globalen Macht- und Gestaltungsanspruch und propagiert sein autoritäres Systemmodell. Deutschland steht genau in der Mitte. Daher reicht es für Deutsch-land nicht mehr aus, nur abzuwarten, sich anzupassen und Probleme zu verdrängen“, ordnet der Politikwissenschaftler die Rolle der Bundesrepublik ein.

Apropos abwarten und verdrängen: Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft, und Frank Hoever, Direktor beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, betonen, wie drängend die Risiken im Bereich der Cybersicherheit geworden sind. „Die Cybercrime-Delikte sind rapide gestiegen. 53 Prozent der Unternehmen sind durch Cybercrime betroffen, 51 Prozent haben jedoch kein Notfallmanagement für den Krisenfall", sagt der LKA-Beamte. Dr. Harald Olschok bestätigt diese Einschätzung: „Im Bereich der Cybersicherheit gibt es noch einige Möglichkeiten zur Verbesserung.“

Christel Dymke, stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Recklinghausen, sieht die Gefahren der Cyberkriminalität ganz konkret im Alltag. „Die Daseinsvorsorge ist durch Hackerangriffe bedroht“, stellt sie heraus und fordert, die Politik müsse den ordnenden Rahmen im Zuge der Digitalisierung vorgeben.

Um Sicherheit zu gewährleisten, brauche die öffentliche Hand genügend qualifiziertes Personal, fordert Schirmherr Herbert Reul und betont, dass die kommunalen Sicherheitspartnerschaften ausbaufähig seien, um eine neue Sicherheitsarchitektur für Nordrhein-Westfalen herzustellen. Der Spitzenpolitiker weiß aber auch: „Es gibt keine Allheillösung für die aktuellen Problemfelder.“ Oder in den Worten von Patrick Hennies, Director Corporate Health, Safety & Security bei der Henkel AG & Co. KGaA: „Die Krise ist der neue Normalzustand, die Zeit der sicheren Häfen ist vorbei. “

Herbert Reul, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft, weist auf die wachsende Bedeutung der Sicherheitswirtschaft für die Innere Sicherheit in Deutschland hin. Dieser Bedeutung werde das Gewerberecht nicht mehr gerecht. „Eine Neuordnung der Rege-lungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz, wie von der Großen Koalition vorgesehen, ist das Gebot der Stunde“, so Olschok.

Christian Vogt, Vorstandsvorsitzender der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen, macht deutlich: „Wir müssen risikobasierend handeln, dürfen aber nicht ängstlich agieren. Die ASW treibt den Wirtschaftsschutz weiter erfolgreich voran und fordert hierzu die Verankerung von Beauftragten für den Wirtschaftsschutz in Unternehmen sowie in staatlichen Stellen.“ Zugleich betont er den Stellenwert der Veranstaltung. „Unsere Redner sind jeweils absolute Spitzenvertreter ihrer Fachgebiete. Wir freuen uns, dass wir sie für unseren Sicherheitstag 2018 gewinnen konnten.

Christian Vogt, Vorsitzender des Vorstands der ASW NRW

Der Landesverband ASW NRW, der in diesem Jahr seinen 50. Geburtstag feiert, vertritt mehr als 200 Mitglieder und bietet eine branchenübergreifende Plattform für den Informationsaustausch zu sicherheitsrelevanten Herausforderungen der Privatwirtschaft. Durch ein umfangreiches Portfolio an Leistungen fördert der unmittelbar gemeinnützige Verband unter anderem die Kriminalprävention und die Terrorismusabwehr und bietet ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot sowie maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an. Der Verband ist Mitglied der Public-Private Partnership „Si-herheitspartnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität“, zusammen mit den Landesministerien des Inneren und der Wirtschaft sowie der Industrie- und Handelskammer NRW.

 

Foto (Quelle: Adrian Bedoy / Corporate Inspiration, Abdruck honorarfrei)
v.l.n.r.: Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer ASW NRW; Christine Kipke, Moderatorin und Ge-schäftsführerin Geschäftsführerin exploqii gmbh – a KnowBe4 company; Patrick Hennies, Mitglied des Vorstands ASW NRW; Christian Vogt, Vorsitzender des Vorstands der ASW NRW; Katharina Geutebrück, Mitglied des Vorstands ASW NRW; Herbert Reul, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen; Friederike Zurhausen, Polizeipräsidentin Recklinghausen; Florian Haacke und Roland vom Brauck, beide Mitglied des Vorstands ASW NRW.

NRW Sicherheitstag 2018 | CSTV: Event Summary

 

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ASW Nordrhein-Westfalen – Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V.
Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer
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Internet: www.aswnrw.de

 

11.07.2018, Düsseldorf

Sicherheit: „Es gibt keine Allheillösung“

Die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (ASW NRW) hat zu ihrem 14. Sicherheitstag eine ganze Reihe hochkarätiger Redner eingeladen. Unter anderem informierte Innenminister Herbert Reul und der frühere Bundesnachrichtendienstchef Dr. August Hanning die Teilnehmer über die aktuelle Situation.

 

06.07.2018, Düsseldorf

Sicherheit in Deutschland - Private Unternehmen bieten sich als Partner an

Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer der ASW NRW, spricht sich beim Sicherheitsforum der Rheinischen Post für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtschaft aus.

(Rheinische Post/ extra / 06.07.2018, Seite F8/F9)

Den vollständigen Artikel finden Sie hier als PDF-Download.

 

 

06.07.2018, Düsseldorf

Sicherheit in Deutschland - Private Unternehmen bieten sich als Partner an

Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer der ASW NRW, spricht sich beim Sicherheitsforum der Rheinischen Post für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtschaft aus.

 

05.06.2018, Essen

Erste Essener Sicherheitskonferenz in der Messe Essen

Am Dienstag (5.6.) feierte die Essener Sicherheitskonferenz in der Messe Essen ihre Premiere. Ihre Ergebnisse werden im September auf der Leitmesse Security Essen präsentiert.

Im Mittelpunkt der Konferenz standen Themen wie die öffentliche Sicherheit, Möglichkeiten und Kooperationen im Bereich der Terrorabwehr oder die Entwicklung integrativer stadtbildverträglicher Sicherheitskonzepte. Vor Ort waren hochkarätige Rednerinnen und Redner wie der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul oder Burkhard Freier, Leiter des Verfassungsschutzes NRW.

Oberbürgermeister Thomas Kufen betonte in seiner Ansprache, Sicherheit sei eine staatliche Aufgabe: "Hier sind das Land und der Bund in der Pflicht. Was für Städte wie Essen eine finanziell kaum zu stemmende Herausforderung bedeutet, ist für Veranstalter, wie beispielsweise Vereine, Organisationen oder Einrichtungen erst Recht nicht zu gewährleisten." Die Städte und Gemeinden leisten ihren Beitrag, so das Stadtoberhaupt weiter: "Dazu gehört die sehr gute Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden, die personelle Aufstockung des Ordnungsamts, verstärktes Vorgehen gegen kriminelle Clanstrukturen, der Einsatz von Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten und die Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts "Sicheres Essen 2020" mit einer Kombination aus baulichen, organisatorischen und personellen Maßnahmen. Diese dynamische Sicherheitsstrategie soll nicht lediglich auf vergangene Ereignisse reagieren, sondern zukünftige Gefahrenszenarien möglichst vordenken und geeignete Maßnahmen entwickeln."

 

Herausgeber:
Stadt Essen
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Heute feierte die Essener Sicherheitskonferenz in der Messe Essen ihre Premiere. Hochrangige Vertreter aus Polizei, Wirtschaft und Kommunen rückten gemeinsam mit weiteren Sicherheitsexperten aktuelle, sicherheitspolitische Themen in den Fokus. Die Ergebnisse der Sicherheitskonferenz werden zur Leitmesse für zivile Sicherheit, der Security Essen, Ende September präsentiert. Das Foto zeigt (v.l.n.re.): Burkhard Freier, Leiter des Verfassungsschutzes NRW; Herbert Reul, Minister des Innern NRW; Thomas Kufen, Oberbürgermeister der Stadt Essen; Frank Richter, Polizeipräsident Essen und Mülheim an der Ruhr; Dr. Christian Endreß, Geschäftsführer der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V und Oliver P. Kuhrt, Geschäftsführer der Messe Essen. Foto: Rainer Schimm, Messe Essen

 

Quelle: https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1227219.de.html

 

05.06.2018, Essen

Erste Essener Sicherheitskonferenz in der Messe Essen

ASW NRW unterstützte erste Sicherheitskonferenz in der Messe Essen

 

25. - 28.09.2018, Essen

SECURITY Essen 2018 – Die Weltleitmesse für Sicherheit, 25. – 28. September 2018

Mitglieder der ASW können über das Anmeldeformular der Messe Essen ein ASW-Erstaussteller-Paket auf der Security 2018 buchen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

 

25. - 28.09.2018, Essen

SECURITY Essen 2018 – Die Weltleitmesse für Sicherheit, 25. – 28. September 2018

Mitglieder der ASW können über das Anmeldeformular der Messe Essen ein ASW-Erstaussteller-Paket auf der Security 2018 buchen.

 

12.02.2018, Berlin

GroKo versäumt es, ein starkes Signal für den Wirtschaftsschutz zu setzen

Der veröffentlichte Entwurf des Koalitionsvertrages gibt viele Einblicke in die geplanten Reformen und wirft gleichzeitig einige Fragen für den Schutz der deutschen Wirtschaft auf.

Im veröffentlichten Koalitionsvertrag ist der Begriff Sicherheit in verschiedenen Variationen 172 Mal zu finden. Dies aber auch in den unterschiedlichsten Kontexten, von sozialer Sicherheit über Sicherheit im Alter bis hin zur Sicherheit von Arbeitsplätzen.

Der IT-Sicherheit wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. So soll ein „Nationaler Pakt Cybersicherheit“ initiiert werden. Dabei wird auch an die Sensibilisierung von Bürgern und Unternehmen gedacht. Konkret heißt dies, dass das BSI ausgebaut werden soll und es stärkere Anforderungen an Anbieter von IT-Produkten geben wird. Neben vielen anderen Themen zur IT-Sicherheit wird auch ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 angekündigt. Tausende Stellen sollen bei den Sicherheitsbehörden geschaffen werden. Dies begrüßt der ASW Bundesverband und ASW NRW.

Dennoch taucht der Begriff Wirtschaftsschutz im Entwurf des Koalitionsvertrags nicht auf. Es wird umfangreich von Cyber- und IT-Sicherheit gesprochen, jedoch fehlt der Blick auf die Informationssicherheit als umfassenden, nicht nur digitalen Ansatz. Auch die offensichtliche und bekannte Bedrohung durch Spionage in der deutschen Wirtschaft wird nicht erwähnt. Von einer engeren Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft bei der Abwehr von Gefahren wird, außer mit Bezug auf Cyber-Sicherheit, ebenfalls nicht gesprochen.

Der ASW Bundesverband und ASW NRW hoffen daher, dass sich der neue Bundesinnenminister dem Thema Wirtschaftsschutz und der Bedrohung durch Wirtschaftsspionage dennoch intensiv widmen wird. Es gilt die Initiative Wirtschaftsschutz stärker zu fördern und die Sicherheitsbehörden auch im Bereich Wirtschaftsschutz stärker auszubauen sowie den Dialog mit den Unternehmen und Verbänden zu intensivieren. Der Koalitionsvertrag als solches steht diesen Forderungen zumindest nicht entgegen. Gleichwohl haben CDU/CSU und SPD die Chance verpasst, ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsschutz zu setzen.

 

 

Der ASW Bundesverband vertritt die Interessen der deutschen Wirtschaft in Sicherheitsfragen gegenüber Politik und Medien. Er wird getragen von den deutschen regionalen Sicherheitsverbänden sowie diversen fachspezifischen Bundesverbänden und Fördermitgliedern.

Der ASW NRW bietet als regionaler Sicherheitsverband eine branchenübergreifende Plattform für einen Informationsaustausch zu sicherheitsrelevanten Herausforderungen der Privatwirtschaft und fördert mit einem umfangreichen Portfolio die Kriminalprävention.

 

 

12.02.2018, Berlin

GroKo versäumt es, ein starkes Signal für den Wirtschaftsschutz zu setzen

Der veröffentlichte Entwurf des Koalitionsvertrages gibt viele Einblicke in die geplanten Reformen und wirft gleichzeitig einige Fragen für den Schutz der deutschen Wirtschaft auf.

 

24.01.2018, Schloss Hugenpoet, Essen

Sicherheit für Unternehmen: Gemeinsame Anstrengung notwendig

Beim Kaminabend der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen (ASW NRW e.V.) gaben Experten wie Innenminister Herbert Reul Einblicke in die Herausforderungen hinsichtlich der öffentlichen und privaten Sicherheit.


Eine Krise jagt die andere, terroristische Angriffe, Attacken im Cyberraum und andere Gefahren sind mittlerweile Alltag. „Daher ist es nicht verwunderlich, dass Nervosität und Angst bei der Bevölkerung steigen“, sagt Herbert Reul. Der nordrhein-westfälische Innenminister (CDU) war Gast beim Kaminabend der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen (ASW NRW e.V.). Der Verband hat sich der Förderung des Wirtschaftsschutzes und der Kriminalprävention in Unternehmen verschrieben. Dafür schafft die ASW NRW die notwendige Vernetzung mit Behörden und Experten sowie umfassende Beratungsangebote, um Unternehmen in der Förderung der eigenen Sicherheit zu begleiten und zu unterstützen.

„Sicherheit ist das Mega-Thema der kommenden Jahre. Umfragen ergeben, dass Faktoren wie Nachhaltigkeit bereits in der Wahrnehmung dahinterliegen. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, brauchen wir Austausch und Kooperation zwischen allen Beteiligten, mehr Sensibilisierung in der Bevölkerung, etwa für den Einbruchschutz, aber vor allem auch eine pragmatische Politik, die Zeit hat, echte Lösungen zu entwickeln“, betont Herbert Reul, der auch die Rolle der ASW NRW in den Vordergrund stellt. Der Innenminister hält es für sehr sinnvoll, dass sich die Wirtschaft zusammenschließt und gemeinsam das Thema nach vorne stellt.

NRW Innenminister Herbert Reul


Der Essener Ordnungsdezernent Christian Kromberg weist darauf hin, dass Essen die sicherste Großstadt in Deutschland sei. Und er stellt auch heraus, dass Wirtschaftsschutz bei der öffentlichen Hand eine wichtige Rolle spielt. „Wir müssen Unternehmenssicherheit auch in der Stadtverwaltung umsetzen, aber dabei unsere Offenheit beibehalten. Wir können von der Privatwirtschaft lernen und müssen uns zugleich als Stadt als wichtiger Sicherheitspartner positionieren.“


Christian Kromberg, Stadt Essen


Einen praktischen Impuls aus der Wirtschaft lieferte Katharina Geutebrück, Geschäftsführerin des Sicherheitstechnikunternehmens Geutebrück GmbH und Mitglied im Vorstand der ASW NRW. „Der Mittelstand ist nicht für die Gefahren sensibilisiert, die Bedrohung für die Wirtschaft wird nicht ausreichend wahrgenommen. Typische Szenarien wie Attacken auf Weihnachtsmärkte oder Gewaltkriminalität betreffen das Unternehmen an sich nur sekundär. Dabei bestehen vielfältige Risiken, denen sich vor allem der Mittelstand bewusst werden muss.“ Die Unternehmerin nennt unter anderem Angriffe auf die IT-Infrastruktur eines Betriebs, beispielsweise mit Verschlüsselungstrojanern, oder auch den sogenannten CEO-Fraud. Dabei geben sich Kriminelle als Manager eines Unternehmens aus, um eine Überweisung aus dem Unternehmen heraus zu realisieren.

v. links: ASW NRW Vorstand: Florian Haacke, Volker Wagner, Christian Vogt, Roland vom Brauck,
Katharina Geutebrück, Dr. Frank Martin Hülsberg mit Innenminister Herbert Reul und Dr. Christian Endreß
, Geschäftsführer der ASW NRW            


Katharina Geutebrück fordert von der Wirtschaft den Spagat zwischen Agilität und Verlässlichkeit und ruft dazu auf, stabile politische und rechtliche Rahmenbedingungen für mehr Sicherheit zu schaffen: „Wir brauchen eine konzertierte Aktion zur Sensibilisierung des Mittelstands von Behörden, Verband und Unternehmen.“

 

Katharina Geutebrück, GEUTEBRÜCK GmbH


Für den ASW NRW-Vorstandsvorsitzenden Christian Vogt ist der Kaminabend ein Format für Inspiration und Impulse. Daher solle das Format fortgesetzt werden, um Behörden, Unternehmen und private Sicherheitsdienstleister zu vernetzen. Christian Vogt weist auch auf den Sicherheitstag am 4. Juli und das ASW-Jubiläum hin. Der Verband feiert in diesem Jahr seinen 50. Geburtstag.

 

 

 

24.01.2018, Schloss Hugenpoet, Essen

Sicherheit für Unternehmen: Gemeinsame Anstrengung notwendig

Beim Kaminabend der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen (ASW NRW e.V.) gaben Experten wie Innenminister Herbert Reul Einblicke in die Herausforderungen hinsichtlich der öffentlichen und privaten Sicherheit.

 

06.12.2017, Düsseldorf

Empfehlungen der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (ASW) zum Umgang mit Postsendungen und Briefsendungen

Am 1. Dezember 2017 kam es am Potsdamer Weihnachtsmarkt zu einem Zwischenfall im Zusammenhang mit einer Erpressungslage in Millionenhöhe beim Paketzusteller DHL.

Was ist genau eigentlich passiert?

Innerhalb weniger Minuten legte am Freitag ein verdächtiges Paket große Teile des gut besuchten Weihnachtsmarktes in der Potsdamer Innenstadt lahm. Doch das war nicht das eigentliche Ziel des Absenders – dem Täter ging es einzig und allein darum möglichst medienwirksam Angst in der Bevölkerung zu verbreiten und damit den Öffentlichkeits- und Handlungsdruck bei der erpressten DHL zu erhöhen. Aus Ermittlerkreisen ist bekannt, dass der Täter aktuell damit droht, weitere gefährliche Post- und Paketsendungen zu verschicken, insofern der Paketdienst DHL nicht auf seine Geldforderung eingeht.

Das Paket war offenbar ganz bewusst an eine Apotheke in unmittelbarer Nähe der Weihnachtsmarktbuden in der Potsdamer Innenstadt adressiert worden. Beim Auspacken habe man dort „komische Drähte“ bemerkt, welche aus dem Paket herausgeragt seien, teilte der Apothekeninhaber der Zeitung "Potsdamer Neueste Nachrichten" mit. Daraufhin sei das Paket aus der Apotheke getragen worden, und man habe die Polizei informiert. Rund um das Geschäft wurde daraufhin eine Sicherheitszone eingerichtet und Spezialisten der Polizei entschieden sich dazu, das Paket sicherheitshalber mit dem Wasserstrahl eines Spezialroboters zu zerstören und den Inhalt zu untersuchen.

In dem Paket befand sich unter anderem eine mit kleinen Nägeln gefüllte Blechbüchse sowie Batterien, Drähte, ein verdächtiges Pulver und ein sogenannter „Polenböller“. Entgegen der ersten in der Presse verlauteten Mitteilung handelt es sich nach Einschätzung der Ermittler dabei um eine „hochgefährliche“ Paketbombe, die durchaus hätte zünden können – beim Öffnen in der Apotheke habe der Apotheker ein „zischendes Geräusch“ gehört. Ob der Täter die Bombe bewusst als Warnung konstruiert hat oder ob nur pures Glück die Detonation verhindert hat ist bislang unbekannt.

Dem Paket lag ein mit einem QR-Code versehener Zettel bei, der zu einem Erpresserschreiben im Internet führte. Zwar wurde der Zettel bei der kontrollierten Entschärfung des Pakets beschädigt; allerdings konnte der Code rekonstruiert und das Schreiben so gefunden werden.

Bereits Anfang November wurde den Ermittlern zufolge bereits ein ähnliches Paket an einen Händler in Frankfurt an der Oder gesendet. Dieses geriet beim Öffnen in Brand. In der Potsdamer Sendung wurde auf diese Tat Bezug genommen.

Die Sicherheitsbehörden halten weitere Sendungen des Täters für wahrscheinlich. Mögliche Ziele seien bislang vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Allerdings sei auch die Sendung an Privatpersonen nicht auszuschließen.

Welche Gefahren bestehen aktuell für mich und mein Unternehmen?

Die oben beschriebenen Vorfälle verursachen derzeit eine gewisse Unruhe bei Unternehmen und auch bei Privatpersonen und geben Anlass dazu einen realistischen Blick auf die aktuelle Situation zu werfen. Gerade Unternehmen stellen sich aktuell die Frage, wie sie sich vor derartigen Gefährdungen schützen können und/oder ob ihre bestehenden Schutzmaßnahmen ausreichend sind.

Neben dem Versand unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen der oben beschriebenen Art zählen auch die Versendung von Giftstoffen, Krankheitserregern und ggf. auch radioaktivem Material zu den Gefahren mit denen sich ein Unternehmen in der heutigen Zeit zwangsläufig beschäftigen sollte. Gerade die in der jüngsten Vergangenheit mit Stoffen wie Ricin und Anthrax verübten Anschläge sollten in diesem Zusammenhang durchaus ins Gedächtnis zurückgerufen werden.

Erpressungen mit unterschiedlichsten Tatmodalitäten kommen bei Wirtschaftsunternehmen regelmäßig und häufiger vor als man denkt – die Versendung gefährlicher Post- und Paketsendungen stellt dabei nur eine der üblichen Varianten dar. Daneben können sich Täter jedoch auch aus einer Vielzahl anderer Gründe dazu entscheiden, gefährliche Post- und Paketsendungen an Unternehmen und deren Mitarbeiter/innen zu versenden.

Zum einen befinden sich deutsche Unternehmen durchaus im Fokus verschiedenster terroristischer Organisationen. Die Motive können hierbei politischer, religiöser und auch ideologischer Natur sein. Sei es, dass deutsche Unternehmen quasi stellvertretend für den deutschen Staat getroffen werden sollen, das Unternehmen sich polarisierend engagiert oder sich Anschläge allgemein gegen die Firmen- und/oder Umweltpolitik richten etc. Auch Rachemotive entlassener Mitarbeiter/innen sowie abgelehnter Bewerber und enttäuschte oder verärgerte Kunden stellen durchaus in diesem Zusammenhang eine ernstzunehmende Gefahr dar. Mit dem Motiv der gezielten Schwächung oder Schädigung können Täter auch Anschläge auf wichtige Personen in einem Unternehmen verüben.

Eine oft übersehene Gefahr für die Unternehmen besteht aber im privaten Umfeld der Mitarbeiter/innen. So können verlassene (Ehe-)Partner/innen oder enttäuschte Verehrer, gewaltbereite Stalker etc. ihr Opfer oftmals nur noch an einem ihnen bekannten Ort treffen – nämlich dem Arbeitsplatz. Dies oftmals dann auch mit gefährlichen Post- und Paketsendungen, welche bei einem erfolgreichen Einsatz nicht nur dramatische Folgen durch den Verlust der Arbeitskraft haben, sondern auch durchaus spannende Fragen im Rahmen der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Unternehmens aufwerfen – und sei es nur hinsichtlich der Frage seitens der Staatsanwaltschaft, über welche Maßnahmen des betrieblichen Bedrohungsmanagements das Unternehmen zum Schutze der Mitarbeiter/innen verfügt?

Wie kann ich mich und mein Unternehmen vor Gefahren wie diesen schützen?

Aufgrund der aktuellen Lage empfiehlt die ASW folgende Maßnahmen in Unternehmen:

  • Überprüfen Sie, ob und wenn ja welche Maßnahmen ihr Unternehmen getroffen hat, um sich bestmöglich vor derartigen Gefahren zu schützen.
  • Fragen Sie sich, ob die Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, den gegenwärtigen Gefahren wirksam zu begegnen und ob diesem dem aktuellen Stand der Technik und den Empfehlungen der Sicherheitsexperten genügen – holen Sie sich gegebenenfalls fachkundigen Rat.
  • Informieren Sie sich, welche Erkennungsmerkmale verdächtige Post- und Paketsendungen oftmals aufweisen und welche technischen Detektionsmöglichkeiten es heutzutage gibt.
  • Fragen Sie sich, ob es Tätern aktuell gelingen könnte, wichtige Unternehmensbereiche und/oder wichtige Personen mittels gefährlicher Brief- und Paketsendungen zu schädigen – überprüfen Sie in diesem Zusammenhang auch, ob gefährdete Personen üblicherweise ihre Post eigenhändig öffnen und ob sich postbearbeitende Stellen in neuralgischen Unternehmensbereichen befinden.
  • Überprüfen Sie die Notfall- und Maßnahmenpläne, die Kommunikationsstrukturen sowie das Bedrohungsmanagement in Ihrem Unternehmen.
  • Stellen Sie sicher, dass Szenarien wie Bedrohungen, Erpressungen und der Umgang mit verdächtigen Post- und Paketsendungen in der Notfallplanung berücksichtigt sind.
  • Überprüfen Sie ob ihr Unternehmen über eine belastbare und im Ereignisfall handlungsfähige Krisenorganisation verfügt (zum Beispiel Krisenstab).
  • Überprüfen Sie die Aktualität der Erreichbarkeiten des Personals, das in die Krisenorganisation eingebunden ist.
  • Sensibilisieren und schulen Sie die Mitarbeiter/innen der Poststelle, der Empfänge und Sekretariate sowie sonstiger Stellen welche Post- und Paketsendungen entgegennehmen oder öffnen.


Die ASW NRW bietet Ihnen maßgeschneiderte Inhouse-Seminare sowie Beratungsleistungen durch unsere Experten für Ihr Wirtschaftsunternehmen an – sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Fragen und Ihre Anliegen.



 

06.12.2017, Düsseldorf

Empfehlungen der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (ASW) zum Umgang mit Postsendungen und Briefsendungen

Am 1. Dezember 2017 kam es am Potsdamer Weihnachtsmarkt zu einem Zwischenfall im Zusammenhang mit einer Erpressungslage in Millionenhöhe beim Paketzusteller DHL.

 

16.10.2017, Berlin

Baustein zur Krisenkommunikation im Wirtschaftsgrundschutz-Handbuch veröffentlicht

Handbuch steht zum kostenlosen Download bereit

Der ASW Bundesverband veröffentlicht zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen neuen Baustein zur Krisenkommunikation im Wirtschaftsgrundschutz-Handbuch.

Der Baustein soll Institutionen dabei helfen, sich besser auf die Kommunikation in Krisen vorzubereiten und Hilfestellung für die Kommunikation in akuten Krisen geben. Nicht zuletzt sollen die Bedeutung von professioneller Krisenkommunikation aufgezeigt und das Bewusstsein für potentielle Krisen in Institutionen erhöht werden, damit diese in Zukunft früher erkannt und soweit möglich verhindert oder abgeschwächt werden können.

Das Handbuch zum Wirtschaftsgrundschutz umfasst nun drei Standards und zwölf Bausteine und es werden kontinuierlich weitere Bausteine veröffentlicht. Der Wirtschaftsgrundschutz bietet Sicherheitsverantwortlichen in Firmen Handlungsempfehlungen und Orientierung für eine effektive Unternehmenssicherheit.

Alle Bausteine und Standards des Wirtschaftsgrundschutz-Handbuches sind auf der Homepage des ASW Bundesverbandes herunterladbar: www.asw-bundesverband.de/wirtschaftsgrundschutz.

 

16.10.2017, Berlin

Baustein zur Krisenkommunikation im Wirtschaftsgrundschutz-Handbuch veröffentlicht

Handbuch steht zum kostenlosen Download bereit

Der ASW Bundesverband veröffentlicht zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen neuen Baustein zur Krisenkommunikation im Wirtschaftsgrundschutz-Handbuch.

 

21.09.2017, Berlin

ASW NRW und ASW Bundesverband veröffentlichen Leitfaden zu Krisenmanagement & -kommunikation

Hilfestellung zur Vorbereitung auf einen Terroranschlag oder Amoklauf

Berlin, 21. September 2017 – ASW NRW und ASW Bundesverband haben einen Leitfaden zu Krisenmanagement und Krisenkommunikation bei Terroranschlag oder Amoklauf veröffentlicht. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Unternehmen, Mitarbeiter und Kunden nicht mehr nur in Krisengebieten durch Terror bedroht sind. Anschläge sind in Europa jederzeit möglich, egal ob in Brüssel, Berlin, Ansbach, Paris oder Manchester. Unternehmen, die direkt oder indirekt betroffen sind, müssen reagieren – schnell und professionell.

Der ASW-Leitfaden gibt Hilfestellung, wie sich Unternehmen auf solche Fälle vorbereiten können, in den Bereichen Krisenmanagement, Krisenstabsarbeit und Krisenkommunikation. Auch Hinweise für das Verhalten während und nach einem Vorfall und für die Betreuung von Angehörigen sind in diesem Leitfaden enthalten.

Dieser Leitfaden und viele weitere Informationsmaterialien des ASW Bundesverbandes und ASW NRW stehen kostenfrei unter www.asw-bundesverband.de/downloads und www.aswnrw.de/publikationen zur Verfügung.

 

 

Der ASW Bundesverband vertritt die Interessen der deutschen Wirtschaft in Sicherheitsfragen gegenüber Politik und Medien auf Bundesebene. Er wird getragen von den deutschen regionalen Sicherheitsverbänden sowie diversen fachspezifischen Bundesverbänden und Fördermitgliedern.

Der ASW NRW bietet als regionaler Sicherheitsverband eine branchenübergreifende Plattform für einen Informationsaustausch zu sicherheitsrelevanten Herausforderungen der Privatwirtschaft und fördert mit einem umfangreichen Portfolio die Kriminalprävention.

 

21.09.2017, Berlin

ASW NRW und ASW Bundesverband veröffentlichen Leitfaden zu Krisenmanagement & -kommunikation

Hilfestellung zur Vorbereitung auf einen Terroranschlag oder Amoklauf

ASW NRW und ASW Bundesverband haben einen Leitfaden zu Krisenmanagement und Krisenkommunikation bei Terroranschlag oder Amoklauf veröffentlicht. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Unternehmen, Mitarbeiter und Kunden nicht mehr nur in Krisengebieten durch Terror bedroht sind.

 

18.09.2017,

„Sicherheit ist ein Kernanliegen“: Bericht vom Sicherheitstag 2017 der ASW NRW

Mehr als 100 Sicherheitsverantwortliche aus Unternehmen und Vertreter der öffentlichen Hand waren auf Einladung der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. am 13.09.2017 in Köln zusammengekommen, um beim NRW Sicherheitstag 2017 aktuelle Fragestellungen im Sicherheitsbereich zu diskutieren und Impulse für die praktische Arbeit mitzunehmen.

„Sicherheit ist ein Kernanliegen“: Das ist für Christian Vogt eine ganz entscheidende Aussage. Und so stellte er diesen Satz auch in den Mittelpunkt seiner Begrüßung zum diesjährigen Sicherheitstag der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (ASW NRW) unter dem Motto „Globaler Terrorismus vor der Haustür: Unterschätzte Gefahr für deutsche Unternehmen“. „Wie steht es um die Gefahrenabwehr in deutschen Unternehmen? Diese Fragen wollen wir mit unserem Sicherheitstag beantworten“, sagte der Sicherheitsexperte und Vorstandsvorsitzende der ASW NRW zur Begrüßung. Mehr als 100 Sicherheitsverantwortliche aus Unternehmen und Vertreter der öffentlichen Hand waren auf Einladung der Allianz für Sicherheit beim Chemieunternehmen Lanxess in Köln zusammengekommen, um sich von renommierten Fachleuten über aktuelle Themen informieren zu lassen. Durch den Tag führte charmant und professionell Christine Kipke, Geschäftsführerin von exploqii smart videos in Berlin.

 

Christian Vogt, Vorsitzender ASW NRW e.V.

 

Den Auftakt machte Burkhard Freier, Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen. Er zeichnete ein „Lagebild Terrorismus“ und stellte die aktuelle Bedrohungslage sowie die daraus resultierenden Herausforderungen dar – immer mit Blick auf die Wirtschaft. Vor allem islamistischer Terrorismus und der gewaltbereiter werdende Linksextremismus wirken sich erheblich auf Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen aus, stellte Freier heraus. Im Blick auf die Wirtschaft werden im jihadistischen Diskurs vor allem die Auswirkungen von Anschlägen thematisiert. Hier folgt man der allgemeinen Zielsetzung jihadistischer Propaganda, die eine Destabilisierung westlicher Staaten verfolgt: so propagiert der sog. „IS“ Auswirkungen von Anschlägen wie das Schließen von Grenzen, eine Schwächung der Tourismusbranche und der Infrastruktur ebenso wie das Ansteigen der Kosten für die innere Sicherheit der betroffenen Staaten als große Erfolge“ Und der Linksextremismus schaffe stärker vernetzte Strukturen, in denen Aktionen gegen Unternehmen und Projekte bereits im Vorfeld detailliert geplant werden.

Dazu kämen die steigenden Risiken durch Ausspähung und Sabotage, die die Wirtschaft und die öffentliche Hand regelmäßig beträfen. Burkhard Freier plädiert daher dazu, Sicherheit in Unternehmen zur „Chefsache“ zu machen, die Mitarbeiter ständig für diese Themen zu sensibilisieren und Verantwortlichkeiten im Krisenfall zu definieren, damit kurzfristige Entscheidungen Schutz der Organisation unmittelbar getroffen werden können. Er wies auch auf Risiken durch Cyber-Kriminalität, Wirtschaftsspionage und Ausspähung hin: „Die Schäden für die deutsche Wirtschaft belaufen sich aktuell auf 55 Milliarden Euro jährlich.

“Dirk H. Bürhaus, Geschäftsführer von German Business Protection GmbH, stellte das Thema „Private Sicherheitsdienstleister im Spannungsfeld zwischen Service und Terrorabwehr“ vor. Zum einen ging er auf die Entwicklung und die Situation der privaten Sicherheitswirtschaft in Deutschland ein und plädierte dafür, dass alle Beteiligten der Sicherheitsdebatte an gemeinsamen Konzepten arbeiten sollten, um echten Schutz zu gewährleisten. „Technische Lösungen sind nicht alles“, sagte er. Zum anderen stellte Dirk H. Bürhaus die Frage, was die Wirtschaft eigentlich tatsächlich im Bereich der Sicherheit braucht. Sein Ansatz: „Professionelle Sicherheitsunternehmen bieten Leistungen aus einer Hand und prozessuale Unterstützung, wenn sie in den Sicherheitsprozess eingebunden werden.“ Das reiche von typischen Sicherheitsservices bis zur umfassenden IT-Security – auch um den unternehmerischen Erfolg zu verbessern. Das sei im Ausland übrigens anders: Dort sei die Beratung viel wichtiger als in Deutschland.

Terrorismusexperte Dr. Hans-Jakob Schindler von den Vereinten Nationen nahm die Vorlage von Burkhard Freier in seinem Vortrag „Internationalen Aspekte der terroristischen Bedrohung für deutsche Unternehmen und die neuesten Entwicklungen im Sanktionsregime des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen“ auf. Er gab einen Einblick in die aktuelle Sicherheitslage, stellte die Entwicklungen der verschiedenen Terrororganisationen dar und erläuterte die Funktionsweise der Terrorfinanzierung, die sich mittlerweile auch in Bereichen wie Investitionen und Betrugsfällen bewege, aber weiterhin natürlich auch Erpressung, Entführung etc. Wie Dr. Hans-Jakob Schindler betonte, stelle diese mit das größte Problem der Zukunft dar. „Die Summen, die Terrororganisationen einnehmen und einsetzen können, sind erheblich. Organisationen wie dem Islamischen Staat stehen viele Millionen US-Dollar zur Verfügung.“

Ebenfalls betonte er, dass alle Möglichkeiten der Internetkommunikation genutzt würden, die nur sehr schwierig von Sicherheitsbehörden kontrolliert werden könnten. „Das wirft natürlich viele Fragen auf, wie mit dem Schutz von Internetnutzern umgegangen werden soll. Sollen diese grundsätzlich kontrolliert werden oder nicht?“ Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wirtschaft sagt Dr. Hans-Jakob Schindler, dass die Behörden eng mit der Privatwirtschaft kommunizieren und kooperieren müssten. „Wir können den Unternehmen nicht den Hahn zudrehen. Die Wirtschaft soll sich an den Vorgängen beteiligen, wenn beispielsweise Sanktionen aufgestellt werden.“ In seinen Augen müssten deutsche Unternehmen vor allem bei Auslandseinsätzen in Afghanistan, dem Irak etc. mit Erpressungen, Entführungen, Drohungen, Cyberangriffen und anderen Gefahren rechnen. Ebenso könne es zu Reputationsverlusten und Missbrauch von Unternehmensstrukturen durch lokale Partner kommen.

Friedrich Christian Haas (AKE SKABE GmbH) warnte Unternehmen vor, Haftungsfragen rund um die Terrorismusabwehr auf die leichte Schulter zu nehmen – Terrorrisiko verpflichtet zur Prävention. Aus Compliance-Gründen sei es sehr wichtig, die Anti-Terror-Verordnungen der Europäischen Union (wozu unter anderem ein Kontaktverbot zu terrorverdächtigen Personen und Organisationen gehört) einzuhalten, sonst könne dies zu einer Strafverfolgung für Unternehmen und Unternehmer führen. Friedrich Christian Haas betont zudem, dass die Gemengelage sehr breit gefächert sei und es dementsprechend viele potenzielle Täter gebe. „Wichtig ist: Terroristen sind gut organisiert und planen ihre Aktivitäten sehr genau. Unternehmen müssen sich deshalb sehr genau fragen, wie sie durch Prävention Anschläge verhindern können. Entscheidend ist, die Erfolgsaussichten durch gezielte Maßnahmen für den Attentäter zu minimieren. Dazu gehört beispielsweise die Früherkennung des Täters, aber auch, das Personal laufend zu sensibilisieren und zu schulen.

Podiumsdiskussion: v. links: Dr. Michael Kiefer, Eckhard Neumann, Christine Kipke, Dr. Hans-Jakob Schindler, Friedrich Christian Haas, Dirk H. Bürhaus

“Über „Täterfrüherkennung – Terror-Prävention jenseits von Videoüberwachung und Security“ sprach Eckhard Neumann von SIGNUM Consulting. Er erläuterte, wie sich Unternehmen vor Gefährdern schützen können, damit keine Mitarbeiter mit einer falschen Identität Schaden anrichten können. Gerade die sogenannten Innentäter seien gefährlich, sie könnten beispielsweise Daten stehlen oder ähnliches. Sein Fazit: „Unternehmen sind in der Personalprävention schlecht vorbereitet. Sie wissen oftmals nicht, dass Bewerber und/oder Mitarbeiter auffällig beziehungsweise straffällig geworden sind, oder es wird zu wenig sorgfältig gearbeitet, weil es schnell gehen muss.“ Akut seien deshalb Maßnahmen wie das „Pre-Employment-Screening“, um die Bewerberdaten genau zu analysieren und zu verifizieren und dadurch Risiken zu reduzieren.

Wichtige Impulse gab es auch von dem bekannten Islamwissenschaftler Dr. Michael Kiefer, Universität Osnabrück, im Vortrag „Warum radikalisieren sich junge Menschen? – Faktoren und Hintergründe“. Sein Fokus liegt auf der salafistischen Bewegung, die nur „gut“ und „schlecht“ kennt und deren Funktionsweisen und Selbstverständnis er eingehend erläuterte. Er weiß: „Radikalisierungsprozesse sind vielschichtig und unterschiedlich, es kommen viele Faktoren zusammen. Das macht es schwierig, präventiv tätig zu werden.“ Ein Radikalisierungsfaktor ist eine soziale Benachteiligung, wenn Bewerber beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft abgelehnt werden und keine Zukunftschancen sehen. Zudem sei Radikalisierung so gut wie immer ein Gruppengeschehen. „Das ist auch für Unternehmen sehr wichtig. Auch Kollegen können sich gemeinsam radikalisieren. Daher sollten Unternehmen darauf achten, keine Ausgrenzung zuzulassen, um diese Faktoren nicht zu begünstigen“, sagt Michael Kiefer. Ein vielleicht erstaunliches Ergebnis: „Viele Radikale kennen sich mit dem Islam gar nicht aus. Daher ist Radikalisierung keine ausschließliche Frage der Religiosität.“

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Verlauf der Veranstaltung. Wir haben sehr gute Impulse für die tägliche Arbeit mit Sicherheitsfragen erhalten und die Teilnehmer auf einen hochaktuellen Wissensstand gebracht. Redner wie Burkhard Freier, Dr. Hans-Jakob Schindler und Dr. Michael Kiefer sind wirklich etwas Besonderes, und auch die übrigen Referenten haben praxisnah und anschaulich über wirklich relevante Fragestellungen berichtet“, fasst Christian Vogt zusammen.

 

18.09.2017,

„Sicherheit ist ein Kernanliegen“: Bericht vom Sicherheitstag 2017 der ASW NRW

Mehr als 100 Sicherheitsverantwortliche aus Unternehmen und Vertreter der öffentlichen Hand waren auf Einladung der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. am 13.09.2017 in Köln zusammengekommen, um beim NRW Sicherheitstag 2017 aktuelle Fragestellungen im Sicherheitsbereich zu diskutieren und Impulse für die praktische Arbeit mitzunehmen.

 

18.08.2017,

Aktuelle Terroranschläge in Spanien: Reisesicherheit

 

Checkliste zur Sicherheit auf Geschäftsreisen

Reisesicherheit ist ein Thema, dessen Bedeutung in den nächsten Jahren weiter wachsen wird. Denn die Gefahren auf Reisen sind vielfältig und es werden künftig eher mehr denn weniger. Doch bereits einfache Maßnahmen helfen, die Sicherheit auf Reisen deutlich zu erhöhen. Dieser Leitfaden gibt Ihnen wichtige Tipps an die Hand zu den Themen Wahl des Hotelzimmers, Aufenthalt im Hotel, Aufmerksamkeit und nähere Umgebung, Low Profile, im Notfall. Daneben finden Sie wichtige Notfallnummern und Grundregeln für Ihre Reise.

Hier zum Download

 

Informationsschutz auf Reisen

Informationsschutz spielt gerade unterwegs eine herausragende Rolle für die Sicherheit eines Unternehmens. Gleichsam gehen viele allzu sorglos mit dem Thema um, dabei können bereits einfache Maßnahmen und ein entsprechendes Bewusstsein helfen, zahlreichen Gefahren einfach aus dem Weg zu gehen. Dieses Leitblatt gibt hier entsprechend Hilfestellungen.

Hier zum Download 

 

Verhalten bei Angriffen und Anschlägen

In diesem Leitblatt werden wichtige Hilfestellungen gegeben, wie man sich bei Angriffen und Anschlägen verhalten sollte. Dabei werden einige Grundregeln vermittelt, die bei Anschlägen unbedingt beachtet werden sollte. Spezifischere Hinweise gibt das Leitblatt zum Verhalten im Freien, im Gebäude sowie im Hotelzimmer. Auch wenn die Gefahr vorüber zu sein scheint, gilt es, bestimmte Punkte zu beachten. Das ASW-Leitblatt gibt einen schnellen und einfachen Überblick und dient einer besseren Vorbereitung für Geschäftsreisende.

    

Hier zum Download  

 

Behaviour during an attack

In this quick guideline you find important instructions how to behave during an attack. The guideline shows some basic rules that should be kept in mind. Specific information is given how to behave outside, inside a building and in a hotel room. In addition, when the attack is over, there are some rules you should follow. This quick guideline gives a short and easy overview and is useful to prepare for business trips.

Hier zum Download 

 

 

18.08.2017,

Aktuelle Terroranschläge in Spanien: Reisesicherheit

Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Spanien vom 17.08.2017 weisen wir Sie auf die ASW-Checkliste zur Sicherheit auf Geschäftsreisen sowie die entsprechenden Leitblätter hin.

 

23.05.2017, Düsseldorf

Mitgliederversammlung der ASW NRW - Christian Vogt wird neuer Vorsitzender

 

In der heutigen Mitgliederversammlung der ASW Nordrhein-Westfalen – Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (ASW NRW) wurde heute Christian Vogt, Leiter Konzernsicherheit und Konzerndatenschutzbeauftragter der CLAAS Gruppe, zum Vorsitzenden des Verbandes gewählt.

Neu in den Vorstand gewählt wurde Patrick Hennies, Group Director Health, Safety & Security, Henkel AG & Co. KGaA. Das bisherige Vorstandsmitglied Dr. Volker Hees gab sein Amt als stellvertretender Vorsitzender zurück und stand für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Florian Haacke dankte Dr. Hees sehr für sein Engagement in den vergangenen 3 Jahren.

In den Vorstand wiedergewählt wurden Florian Haacke, Leiter Konzernsicherheit, innogy SE, Katharina Geutebrück, Geschäftsführerin GEUTEBRÜCK GmbH, Roland vom Brauck Geschäftsführender Direktor, KÖTTER SE & Co. KG Security, Düsseldorf, Volker Wagner Senior Vice President, Deutsche Telekom AG, Frank Ewald, Leiter Konzernsicherheit, Deutsche Post DHL, Dr. Frank M. Hülsberg, Senior Partner, Warth & Klein Grant Thornton AG, Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V.

 

v. links: Patrick Hennies, Frank Ewald, Dr. Ralf Mittelstädt, Volker Wagner, Katharina Geutebrück,
Christian Vogt, Florian Haacke, Dr. Frank Hülsberg, Roland vom Brauck

 

Ab dem 01.07.2017 wird Dr. Christian Endreß neuer Geschäftsführer der ASW NRW.
Dr. Christian Endreß (37) beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Sicherheit. Nach Tätigkeiten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben arbeitete und promovierte er von 2009 bis 2012 am Lehrstuhl für Sicherheitsforschung der Universität Witten/Herdecke und war im Anschluss für die Privatwirtschaft tätig. Er ist Autor und Herausgeber einiger Fachpublikationen sowie Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW im Bereich Polizei.

 

 

23.05.2017, Düsseldorf

Mitgliederversammlung der ASW NRW - Christian Vogt wird neuer Vorsitzender

In der heutigen Mitgliederversammlung der ASW Nordrhein-Westfalen – Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (ASW NRW) wurde heute Christian Vogt, Leiter Konzernsicherheit und Konzerndatenschutzbeauftragter der CLAAS Gruppe, zum Vorsitzenden des Verbandes gewählt.

 

22.12.2016, Köln

Wirtschaftsschutz gewinnt in Nordrhein-Westfalen an Bedeutung

Zum Ende des Jahres bestätigt sich der Trend: Die Wirtschaft in NRW nimmt das Thema Unternehmenssicherheit immer ernster: Im Namen des Gesamtvorstandes begrüßte heute Florian Haacke als Vorstandsvorsitzender der ASW die Deutsche Bank-Verlag GmbH als 200. Mitglied persönlich an deren Firmensitz in Köln. Haacke: „Wir freuen uns über die positive Entwicklung der ASW NRW und darüber, dass wir mit unserem 200. Mitglied nun einen weiteren Meilenstein in der Verbandsgeschichte feiern können. Dieses stetige Wachstum beweist die Attraktivität unserer Leistungen und bestätigt uns, das Thema Wirtschaftsschutz weiter voranzubringen.“ Seit Gründung im Jahr 1968 ist die ASW NRW für die Mitglieder die verlässliche Basis, sich gemeinsam der sich ständig wandelnden Gefährdungslage für nordrhein-westfälische Unternehmen zu stellen und entgegenzutreten.

 

v. links: Hans-Peter Kraus (Security & Trusted Services), Michael Eichler (Geschäftsführung),
Florian Haacke (Vorsitzender ASW NRW), Ingmar Besch (Vertrieb)


Der Bank-Verlag ist weder eine Bank, noch sind nur Banken seine Kunden. Er ist ein Technologieunternehmen mit einer breiten Palette kundenorientierter Lösungen unter anderem im Bereich IT Security & Trusted Services. Hierzu zählen neben dem Betrieb einer Kommunikationsplattform zum Informationsaustausch über Cyber Attacken, ein Echtzeit-Cyber-Betrugserkennungssystem sowie eine hochverfügbare, performante und sichere Authentifizierungsplattform zur Portalabsicherung, welche auch außerhalb des Bankgewerbes zum Einsatz kommt. Der Bank-Verlag ist ein kompetenter Ansprechpartner bei der Bewältigung technologischer Herausforderungen, der den technischen Betrieb hochsicherer IT-Systeme für Banken und Finanzdienstleister sicherstellt und Produkte flexibel nach den neuesten Sicherheitsstandards und aufsichtsrechtlichen Anforderungen umsetzt.

Die ASW Nordrhein-Westfalen - Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. bietet eine branchenübergreifende Plattform für einen Informationsaustausch zu sicherheitsrelevanten Herausforderungen der Privatwirtschaft. Durch ein umfangreiches Portfolio an Leistungen fördert der Verband die Kriminalprävention. Zu den Mitgliedern zählen Großkonzerne, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Unternehmen der Sicherheitswirtschaft. Der Verband ist Mitglied der Public-Private-Partnership „Sicherheitspartnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität“ zusammen mit den Landesministerien des Inneren und der Wirtschaft sowie der IHK NRW. Dabei verfolgt die ASW Nordrhein-Westfalen - Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

 

22.12.2016, Köln

Wirtschaftsschutz gewinnt in Nordrhein-Westfalen an Bedeutung

Zum Ende des Jahres bestätigt sich der Trend: Die Wirtschaft in NRW nimmt das Thema Unternehmenssicherheit immer ernster: Im Namen des Gesamtvorstandes begrüßte heute Florian Haacke als Vorstandsvorsitzender der ASW die Deutsche Bank-Verlag GmbH als 200. Mitglied persönlich an deren Firmensitz in Köln.

 

14.09.2017, Düsseldorf

ERFA-Kreis „Cybersicherheit“: Gemeinsam Cybersicherheit leben

Ein solches Forum bietet der Erfahrungskreis (ERFA-Kreis) „Cybersicherheit“, der durch die ASW NRW organisiert wird und seit fast drei Jahren in regelmäßigen Abständen stattfindet. In der Regel einmal pro Quartal wird angeregt durch einen Fachvortrag von Experten der Informationssicherheit lebhaft diskutiert. Hier fasst Adrian Hehl, Deutsche Post DHL Group, der die Leitung im September 2014 von Andreas Ebert, RWE AG, übernahm, die Erkenntnisse zusammen oder bringt sich auch mit Aussagen aus dem Cybercrime-Umfeld oder eigenen Erfahrungen ein.

Der Austausch wird von den Teilnehmern sehr geschätzt, da die vertrauensvolle Atmosphäre, Raum für echten Mehrwert bietet. Durch die gute Vernetzung gelingt es der ASW NRW immer wieder, erstklassige Referenten einzuladen. So haben die Teilnehmer des ERFA-Kreises in den vergangenen Veranstaltungen über

  • Cyber-Kriminalität aus Sicht der Strafverfolgung
  • Social Engineering
  • ungewöhnliche Angriffsmethoden zum Ausspionieren
  • moderne Verfahren zur Angriffserkennung

diskutiert.

Der ERFA-Kreis „Cybersicherheit“ steht den Mitgliedsunternehmen der ASW NRW sowie allen Interessierten aus Mittelstand und Industrie kostenfrei offen. Das nächste Treffen findet am 14. September 2017 (15:30 – 18:00 Uhr) in der ASW NRW Geschäftsstelle in Düsseldorf statt. Teilnehmer, die bereit sind Informationen zu teilen und sich einzubringen, sind herzlich willkommen.

Weiter Informationen und Anmeldung

 

Meinungen von Teilnehmern:

„Ich schätze besonders die vertrauliche Atmosphäre, die inhaltlich wertvollen Diskussionen und den Transfer von realen Erfahrungen auf dem Gebiet der Cyber-Sicherheit. Der ERFA-Kreis bietet uns ein sehr nützliches, branchenübergreifendes  Forum für den Wissens- und Gedankenaustausch.“
              Frank Jäger,Risk & Country Security Manager, Vallourec Deutschland GmbH

„Die Stärken des ERFA-Kreis „Cybersicherheit“ sind für uns:

  • Ganzheitlicher Ansatz der die gesamte Informationssicherheit berücksichtigt (Awareness,  physische  Sicherheit,  Risikomanagement,  IT-Sicherheit,  …)
  • Offener aber vertraulicher Informations- und Erfahrungsaustausch der Teilnehmer unterschiedlicher Branchen und Behörden
  • Solide Basis, übergreifende Bedrohungslagen zu erkennen und gemeinsam dagegen vorzugehen
  • Information und Diskussion über neueste Schutztechnologien und -konzepte für ein proaktives Handeln” 
           Klaus Saleika u. Helge Händler, ThyssenKrupp Steel Europe
 

14.09.2017, Düsseldorf

ERFA-Kreis „Cybersicherheit“: Gemeinsam Cybersicherheit leben

Die KPMG-Studie „e-Crime – Computerkriminalität in der deutschen Wirtschaft 2015“ macht es deutlich: 40% der befragten Unternehmen waren in den vergangenen zwei Jahren Opfer von Computerkriminalität, 2013 waren es lediglich 27%. Es liegt also nahe, die Herausforderungen unter Experten zu diskutieren, sich auszutauschen und aktuelle Erfahrungen – sofern gewünscht – miteinander zu teilen.

 

15.03.2016, Berlin

Podiumsveranstaltung „Cyber-Sicherheit als Kernfrage der Führungsetagen“

Organisiert wurde die Veranstaltung vom Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. in Kooperation mit der Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland e.V. (VARD) und dem Verband für Sicherheit in Nordrhein-Westfalen e.V. (VSW NW) 

Die angeregte Diskussion der Redner und Gäste der Veranstaltung mit Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, als Hauptredner unterstrich eindrucksvoll die Relevanz und die vielfältigen Facetten des Themas Cyber-Sicherheit aus dem Blickwinkel von Unternehmensentscheidern.

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Quelle: Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.

 

15.03.2016, Berlin

Podiumsveranstaltung „Cyber-Sicherheit als Kernfrage der Führungsetagen“

Bisher wurde die IT-Sicherheit in vielen Unternehmen rein operativ behandelt. Dass der Umgang mit Cyber-Sicherheit jedoch auch eine wichtige Aufgabe von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern ist, zeigte die zahlreich besuchte Veranstaltung „Cyber-Sicherheit als Kernfrage der Führungsetagen“.

 

1.2.2016, Berlin

Neuigkeiten zum Recht der Sicherheit 01/2016

AKTUELLE RECHTSTHEMEN

Offizielle Stellungnahme der deutschen Datenschutzbehörden zur Unwirksamkeit von „Safe Harbor“: Deadlines für Datentransfers in die USA

Die Datenschutzbehörden haben damit begonnen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unwirksamkeit des Safe Harbor-Abkommens umzusetzen und dazu in dieser Woche ein Positionspapier veröffentlicht. Die von den Behörden beschlossene Vorgehensweise verlangt von jedem deutschen Unternehmen, schnellstmöglich die Rechtsgrundlagen für Datentransfers in die USA zu überprüfen.

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GERICHTSENTSCHEIDUNGEN

BVerfG: Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegen Presseangehörige sind grundsätzlich unzulässig

Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind außerdem dann verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln oder diesen belastende Beweismittel aufzufinden (1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13  - Beschluss vom 13. Juli 2015).

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BGH: Schwere räuberische Erpressung mittels „Kofferbombe“

Der BGH (Az.: 3 StR 259/15) hat mit Urteil vom 20. August 2015 (LG Düsseldorf) zu einer schweren räuberischen Erpressung durch Drohung mit einer in Wahrheit nicht existierenden „Kofferbombe“ entschieden.

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BVerfG: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Luftangriffs in Kunduz zulässig – Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Luftangriffs in Kunduz/Afghanistan nicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 987/11- Beschluss vom 19. Mai 2015).

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GESETZE UND VERORDNUNGEN

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption seit 26. November 2015 in Kraft

Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 6. November 2015 das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (BT-Drs. 468/15) gebilligt hat, ist dieses nun auch mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Es erweitert die Strafbarkeit von Korruption im privaten Sektor.

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Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

Anstoß für das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes war das Bekanntwerden der Mordserie der terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund. In 2012 wurde daher der Prozess zur Reform des Verfassungsschutzes aufgenommen, um mit den gesetzlichen Änderungen den extremistischen und terroristischen Bestrebungen effektiver entgegen treten zu können.

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ERMITTLUNGS- UND ANDERE VERFAHREN

Anklage der Staatsanwaltschaft München I wegen sogenanntem „AGG-Hopping“ nicht zugelassen

Die – soweit bekannt – erste Anklage wegen des Vorwurfes von sog. „AGG-Hopping“ wurde Mitte Dezember 2015 von dem Landgericht München I nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

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1.2.2016, Berlin

Neuigkeiten zum Recht der Sicherheit 01/2016

vom VSW NW in Zusammenarbeit mit Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte

 

Ausgabe 01/2016 vom 01. Februar 2016

 

01.01.2106, Düsseldorf

BGH: Schwere räuberische Erpressung mittels „Kofferbombe“

Sachverhalt

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen räuberischer Erpressung zur Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte, vom Generalbundesanwalt vertretene Revision der Staatsanwaltschaft rügt die Verletzung materiellen Rechts und beanstandet im Einzelnen den Schuldspruch des angefochtenen Urteils. Der Angeklagte stützt seine Revision auf die in allgemeiner Form erhobene Sachrüge. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat vollen Erfolg, das des Angeklagten ist nur teilweise begründet. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 5. Februar 2015 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt ist, sowie im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Nachdem der Angeklagte am Morgen des 8. Juli 2014 zehn Tabletten Benzodiazepine und zwei Gin Tonic zu sich genommen hatte, beschloss er, bei der C. Bank in D. „an Bargeld zu gelangen“. Gegen 11:30 Uhr betrat der - Sportkappe und Sonnenbrille tragende - Angeklagte unter Mitführung eines Koffertrolleys, der im Wesentlichen sein Reisegepäck enthielt, die C. Bank und trat auf den Kassenschalter zu, an welchem die Zeugin E. ihren Dienst versah. Auf ihre Frage, was sie für den Angeklagten tun könne, legte dieser zunächst wortlos einen Zettel auf den Bankschalter, auf welchem er die Auszahlung von € 2.000,00 bis € 3.000,00 forderte und äußerte sodann, dass er Leukämie habe. Die Zeugin, die bis zu diesem Zeitpunkt völlig angst- und arglos war, erwiderte, dass sie dem Angeklagten nicht ohne weiteres Geld auszahlen könne, was der Angeklagte mit der Bemerkung: „Doch!” kommentierte. Als die Zeugin, immer noch arglos, weiterhin nicht reagierte, lehnte sich der Angeklagte über den Kassenschalter, zog seine Sonnenbrille vom Nasenrücken, schaute die Zeugin nachdrücklich an und sagte: „Keine Polizei, kein Alarm, ich habe eine Kofferbombe, zahlen Sie aus!”, um damit die Herausgabe des geforderten Geldbetrages zu erreichen. Die Anwendung dieser Drohung zur Durchsetzung seiner Forderung hatte er erst in diesem Moment spontan beschlossen.

Die Zeugin E., die bereits in der Vergangenheit Opfer eines Überfalls gewesen war, wich sofort zurück. In Erinnerung an den früheren Fall erlitt sie einen Schock, fing an zu weinen und zitterte am ganzen Körper. Auf ihren Zuruf trat der Zeuge I., der Filialleiter der C. Bank, an ihre Seite, dem sie mitteilte, dass der Angeklagte Geld wolle, sonst würde er eine im Koffer befindliche Bombe zünden. Der Zeuge I. schickte die Zeugin E. in den hinteren Bereich der Bankfiliale, wandte sich an den Angeklagten und fragte nach dessen Wunsch. Der Angeklagte erklärte, dass er Geld haben wolle, er sei krank. Der Zeuge I. war nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte tatsächlich eine Kofferbombe bei sich führte, hatte aber die Sorge, dass dieser eine Spritze oder ein Messer bei sich habe und zur Durchsetzung seiner Forderung auch einsetzen könnte. Auf die Frage, welchen Geldbetrag der Angeklagte wünsche, erwiderte dieser, € 2.000,00 - € 5.000,00 haben zu wollen. Der Zeuge I. begann nun, eine Auszahlung vorzubereiten und erklärte dem Angeklagten Schritt für Schritt, wie er vorzugehen gedenke, um diesen in Sicherheit zu wiegen und zu beruhigen, da er auch wegen des ungesunden Aussehens des Angeklagten beunruhigt war. Nachdem der Zeuge I. dem Angeklagten € 2.000,00 ausgezahlt hatte, forderte der Angeklagte diesen auf, ihn bis zur Ausgangstüre zu begleiten, um zu gewährleisten, dass er nicht festgehalten werde. Dann verließ der Angeklagte die Bank, setzte einige Meter entfernt seinen Koffer in Brand und verschwand.

Hintergrund

Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Sachrüge führt zur Änderung des Schuldspruches dahin, dass der Angeklagte der schweren räuberischen Erpressung gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB schuldig ist. Die Urteilsfeststellungen belegen die Verwirklichung sämtlicher tatbestandlichen Voraussetzungen dieses Qualifikationstatbestandes durch den Angeklagten in objektiver und subjektiver Hinsicht. Danach hat der Angeklagte seinen Koffer mitgeführt, um diesen als Drohmittel zur Erlangung des Geldes einzusetzen, indem er zu diesem Zweck vorgab, der Koffer enthalte eine Bombe. Nach dem Wortlaut der Norm ist es weder erforderlich, dass das mitgeführte Werkzeug oder Mittel seiner Beschaffenheit nach objektiv geeignet ist, das Opfer durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu nötigen, noch bedarf es überhaupt seines derartigen Einsatzes; denn es kommt nur auf eine entsprechende subjektive Intention des Täters bei der Tatausführung sowie sein Bewusstsein an, das Werkzeug oder Mittel für diesen Zweck gebrauchsbereit bei sich zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110 zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB). Dabei ist es ausreichend, wenn der Täter - wie hier festgestellt - zu diesen subjektiven Überlegungen erst während der Begehung der Tat gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB), sodass der Qualifikationstatbestand im Allgemeinen dann ohne weiteres erfüllt ist, wenn der Täter das Werkzeug oder Mittel entsprechend seiner Absicht sogar tatsächlich einsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05, NStZ-RR 2005, 373). Soweit die Rechtsprechung wegen der weiten Fassung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB den Tatbestand einschränkend dahin auslegt, dass dieser nicht auf Fälle Anwendung finden soll, in denen die objektive Ungefährlichkeit des Werkzeugs oder Mittels schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild offenkundig auf der Hand liegt (s. etwa BGH, Urteil vom 18. August 2010 - 2 StR 295/10, NStZ 2011, 278 m.w.N.), ist ein derartiger Sachverhalt hier entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht gegeben; denn ob der Koffer eine Bombe enthielt oder nicht, war nach seinem äußeren Erscheinungsbild gerade nicht erkennbar.

Die Feststellung des Landgerichts, dass der das Geld herausgebende Zeuge I. nicht an das Vorhandensein einer Bombe glaubte, sondern € 2.000,00 an den Angeklagten auszahlte, weil er Sorge hatte, dieser könne eine Spritze oder ein Messer bei sich haben und einsetzen, stellt sich in rechtlicher Hinsicht als eine unwesentliche Abweichung von dem Kausalverlauf dar, den sich der Angeklagte nach den Feststellungen vorgestellt hatte, und ist daher - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - für die rechtliche Beurteilung der Tat bedeutungslos.

Die Änderung des Schuldspruchs zieht die Aufhebung des Strafausspruchs nach sich.

Der Strafausspruch kann indes auch deshalb nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht seine Annahme, der Angeklagte sei bei Begehung der Tat uneingeschränkt schuldfähig gewesen, unzureichend begründet hat. Dieser zum Nachteil des Angeklagten wirkende Rechtsfehler ist (auch) auf die Revision der Staatsanwaltschaft zu beachten (§ 301 StPO).

Die sachverständig beratene Strafkammer hat zur Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgeführt, dass der anzunehmende Konsum von zehn Tabletten Benzodiazepinen in Kombination mit zwei Gin Tonic kurz vor Begehung der Tat zwar die „Kritik- und Hemmschwelle“ beeinflusst haben und somit tatfördernd gewesen sein könne. Eine die Steuerungs- und/oder Einsichtsfähigkeit aufhebende bzw. erheblich beeinträchtigende Wirkung könnten diese Wirkstoffe unter Berücksichtigung einer Gesamtschau jedoch nicht gehabt haben. Dass er die zu erwartenden Ausfallerscheinungen wie etwa Sprachschwierigkeiten, Unsicherheiten in der Motorik, Handlungsbrüche und Auffälligkeiten im Verhalten nicht gezeigt habe, sei mit der langfristigen Gewöhnung des Angeklagten an die Medikamente zu erklären.

Nach diesen Maßstäben hätte das Landgericht zusätzlich prüfen und erörtern müssen, welche Bedeutung für die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten der Feststellung zukommt, dass er nach Verlassen der Bank nicht unmittelbar flüchtete, sondern nur wenige Meter vom Tatort entfernt seinen Koffer in Brand setzte, bevor er verschwand und damit eine Auffälligkeit im Verhalten insofern zeigte, dass er in der Nähe des Tatortes verblieb und erst flüchtete, nachdem er seinen im Wesentlichen Reiseutensilien enthaltenden Koffer in Brand gesetzt und zurückgelassen hatte, was nach den bisherigen Feststellungen nicht nur völlig sinnlos war, sondern auch zur Feststellung seiner Identität führte.

Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Landgericht bei Berücksichtigung dieser - nicht näher dargelegten - Auffälligkeit im Nachtatverhalten des Angeklagten zu der Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten bei Begehung der Tat gelangt wäre und dann eine mildere Strafe verhängt hätte. Eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten im Sinne von § 20 StGB ist unter den gegebenen Gesamtumständen demgegenüber auszuschließen.

Der Strafausspruch kann indes aufgrund des im Rahmen der Revision der Staatsanwaltschaft dargelegten, zum Nachteil des Angeklagten wirkenden Rechtsfehlers, auf dem das Urteil beruhen kann, auch auf dessen Revision hin keinen Bestand haben.

Praxishinweise

Wer bei der Begehung einer räuberischen Erpressung das Opfer damit bedroht, er habe eine „Kofferbombe“ und werde diese zur Explosion bringen, falls das Opfer sich weigert, einen geforderten Geldbetrag herauszugeben, verwirklicht regelmäßig auch dann den Tatbestand einer nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) StGB Tat, wenn der mitgeführte Koffer tatsächlich keine Bombe enthält. Die einschränkende Auslegung der Vorschrift in Fällen, in denen die objektive Ungefährlichkeit des Werkzeugs oder Mittels schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild offenkundig auf der Hand liegt, greift nicht, weil und soweit gerade nicht zu erkennen ist, ob ein mitgeführter Koffer tatsächlich eine Bombe enthält.

Zweifelt der Nötigungsadressat an der Wahrheit der Behauptungen des Täters hinsichtlich des Vorhandenseins einer „Kofferbombe“, nimmt er aber an, der Täter habe ein anderes Mittel zur Überwindung von Widerstand (hier: ein Messer oder eine Spritze) bei sich und würde dieses ggf. einsetzen, begründet dies aus der Sicht des Täters regelmäßig eine unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf.

Autor: 

Neuigkeiten zum Recht der Sicherheit

VSW NW in Zusammenarbeit mit Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte

Dieser Beitrag wurde im Rahmen unseres vierteljährlichen Newsletter Neuigkeiten zum Recht der Sicherheit veröffentlicht.

 

01.01.2106, Düsseldorf

BGH: Schwere räuberische Erpressung mittels „Kofferbombe“

Der BGH (Az.: 3 StR 259/15) hat mit Urteil vom 20. August 2015 (LG Düsseldorf) zu einer schweren räuberischen Erpressung durch Drohung mit einer in Wahrheit nicht existierenden „Kofferbombe“ entschieden.

 

01.02.2016, Düsseldorf

BVerfG: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Luftangriffs in Kunduz zulässig – Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

Sachverhalt

In der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 veranlasste der Oberst der Bundeswehr K. als militärischer Leiter des Provinz-Wiederaufbauteams (PRT) in Kunduz/Afghanistan einen Luftangriff auf zwei Tanklastwagen, die von bewaffneten Taliban entführt worden waren und auf einer Sandbank im Fluss Kunduz feststeckten. Dieser Luftschlag, an dem der Hauptfeldwebel der Bundeswehr W. als Fliegerleitoffizier des PRT Kunduz mitwirkte, hatte eine Vielzahl von Todesopfern, auch unter der Zivilbevölkerung, zur Folge. Aufgrund von Informationen, die maßgeblich durch eine als verlässlich eingestufte Quelle sowie wiederholte Überflüge durch Kampfjets mittels Videoaufzeichnungen gewonnen worden waren und die die Annahme begründeten, dass die Tanklaster von den Taliban jederzeit zu „rollenden Bomben“ gegen ein in der Nähe befindliches Lager der Bundeswehr umfunktioniert werden könnten, wurde die Bombardierung des Standorts der Fahrzeuge befohlen. Dies geschah in der Annahme, dass es sich bei den in der Nähe der Fahrzeuge befindlichen Personen um Angehörige oder jedenfalls Unterstützer der Taliban handelte.

Der Beschwerdeführer ist Vater zweier durch die Bombardierung getöteter Kinder. Er erstattete Strafanzeige gegen Oberst K. und Hauptfeldwebel W.

Mit Bescheid vom 13. Oktober 2010 hat der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen Verdachts einer Strafbarkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) sowie anderer Delikte (insbesondere § 211 StGB) mangels zur Anklageerhebung hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Der Generalbundesanwalt hat umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, bei denen unter anderem ein Feldjäger-Untersuchungsbericht mit 44 Anlagen einschließlich Bild- und Videomaterial, der Untersuchungsbericht einer afghanischen Untersuchungskommission, der Bericht einer Nichtregierungsorganisation sowie ein Bericht der International Security Assistance Force (ISAF) und über 150 Ordner Akten, die das Bundesministerium der Verteidigung auch dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt hat, ausgewertet wurden. Daneben sind vier Personen, darunter die beiden Beschuldigten, vernommen worden. Aufgrund dieser im Einzelnen dokumentierten Ermittlungen hat der Generalbundesanwalt folgenden Sachverhalt festgestellt, der im Einstellungsbescheid detailliert wiedergegeben ist: Am Nachmittag des 3. September 2009 seien zwei mit Kraftstoffen beladene Tanklaster von einer kleinen Gruppe Taliban in der Nähe der Stadt Kunduz überfallen worden. Beim Versuch, diese Tanklaster auf die Westseite des Flusses Kunduz zu verbringen, seien diese gegen 18:15 Uhr in der Mitte des Flusses stecken geblieben, wobei sich die fragliche Stelle ca. sieben km vom Feldlager der deutschen Truppen entfernt befand. Der Überlebende der beiden Lkw-Fahrer habe gegenüber der afghanischen Untersuchungskommission berichtet, dass sich zum Zeitpunkt des Festfahrens ungefähr 56 bis 70 Taliban auf der Sandbank befunden hätten, hierunter auch Talibanführer der mittleren Ebene. Gegen 21:00 Uhr sei die offizielle Unterrichtung der deutschen Truppen im Feldlager über die Entführung der beiden Tanklaster erfolgt, nachdem zuvor bereits die zur Informationsbeschaffung eingesetzte Taskforce durch einen Informanten unterrichtet worden war; der genaue Standort der entführten Tanklaster sei zunächst unbekannt gewesen. Gegen 00:15 Uhr seien die Tanklaster schließlich durch ein Flugzeug in der Nähe des Feldlagers entdeckt worden. Auf von den Flugzeugen an das Feldlager und den Befehlsstand des Beschuldigten K. übermittelten Videobildern seien die beiden Tanklaster und mehrere an den Flussufern abgestellte Fahrzeuge sowie zahlreiche Personen zu erkennen gewesen. Nach den Informationen eines als Quelle geführten Informanten sollte es sich bei den Personen um eine größere Zahl von Aufständischen gehandelt haben. Eine vom Beschuldigten K. angeforderte Identifikation von Waffen durch die Flugzeugbesatzungen habe das Vorhandensein von Handwaffen wie auch von Panzerabwehrwaffen ergeben. Wiederholte Nachfragen zur Glaubwürdigkeit der Quelle seien positiv beantwortet worden. Gegen 00:30 Uhr habe die Quelle die teilweise Entleerung der Tanklaster durch die Aufständischen, die mit Handfeuerwaffen und Panzerfäusten bewaffnet gewesen seien, sowie die Abwesenheit von Zivilisten auf der Sandbank mitgeteilt. Die Beschreibungen der Quelle hätten sich mit den auf den übertragenen Videobildern wahrnehmbaren tatsächlichen Verhältnissen vor Ort gedeckt. Gegen 01:00 Uhr habe der Beschuldigte K. zum Zwecke der Erlangung von Luftunterstützung „Troops-in-Contact“ („Truppen mit Feindberührung“) erklärt, auch wenn im Wortsinne keine Feindberührung bestanden habe; das sei dem Hauptquartier der International Security Assistance Force in Kabul auch bekannt gewesen. Die später zur Bombardierung eingesetzten Kampfjets hätten den Luftraum über der Sandbank gegen 01:10 Uhr erreicht. Sodann sei über den Einsatz von 2.000-Pfund-Bomben oder 500-Pfund-Bomben gesprochen worden, um die Beeinträchtigung von zivilen Objekten in der unmittelbaren Nähe der Sandbank zu minimieren. Auf wiederholte Nachfragen sei dem Beschuldigten K. seitens der Quelle mitgeteilt worden, dass sich unverändert nur Aufständische und keine Zivilisten in der Nähe der Sandbank befänden. Gegen 01:40 Uhr sei schließlich der Befehl zum Einsatz gegeben worden. Der Abwurf der beiden 500-Pfund-Bomben sei um 01:49 Uhr erfolgt.

Der Bescheid des Generalbundesanwalts stellt sodann das für die rechtliche Beurteilung relevante Vorstellungsbild des Beschuldigten K. bei Begehung der Tat näher dar. Dieser sei nach eigener Vorstellung davon ausgegangen, dass es sich bei den mittels Luftaufklärung festgestellten Personen in der Nähe der beiden Tanklaster keinesfalls um Zivilisten, sondern ausschließlich um feindliche Taliban gehandelt habe. Die diesbezügliche Einlassung des Beschuldigten sei durch anderweitig getroffene Feststellungen untermauert worden, etwa durch Aussagen weiterer in der Taktischen Operationszentrale befindlicher Personen sowie durch die vor und während des Luftangriffs aufgezeichneten Videobilder. Soweit demnach davon ausgegangen werden müsse, dass der Beschuldigte K. in der Vorstellung gehandelt habe, bei der Bombardierung der möglicherweise auch als Waffe verwendbaren Tanklastwagen unvermeidbar Menschen mit feindlichen Absichten zu gefährden oder sogar zu töten, scheide eine Strafbarkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch wie auch nach anderen Delikten aus.

Mit Blick auf das Völkerstrafgesetzbuch sei davon auszugehen, dass es sich bei dem in Afghanistan stattfindenden Konflikt um einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches (§§ 8 ff. VStGB) handele. Das hierfür erforderliche zentrale Tatbestandsmerkmal des bewaffneten Konflikts, für das eine Legaldefinition sowohl im innerstaatlichen Recht als auch im (Kriegs-)Völkerrecht fehle, setze eine Auseinandersetzung von gewisser Intensität zwischen Staaten, einer Staatsgewalt und Gruppierungen oder Organisationen innerhalb eines Staatswesens oder zwischen verschiedenen Gruppierungen innerhalb eines Staates voraus, bei der die Konfliktparteien wechselseitig Waffengewalt einsetzen, ohne dass es auf eine politische Einordnung ankomme. Hiernach seien die aufständischen Taliban und die mit ihnen assoziierten Gruppen völkerrechtlich als Konfliktparteien zu qualifizieren, ohne dass es auf eine Festlegung des genauen Beginns dieses nichtinternationalen bewaffneten Konflikts ankomme, um die Geltung des Völkerstrafgesetzbuches sowie über Art. 25 GG das gesamte Konfliktvölkerrecht zur Anwendung zu bringen.

Soweit danach eine Strafbarkeit nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 VStGB in Betracht komme, weil dafür die Durchführung eines Angriffs mit militärischen Mitteln ausreiche, sei der objektive Straftatbestand zwar erfüllt. Der subjektive Tatbestand, ein direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades) in Bezug auf die Verletzung oder Tötung von Zivilpersonen oder die Verursachung der Beschädigung ziviler Objekte in einem Ausmaße, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht, sei jedoch nicht gegeben. Die Einlassung des Beschuldigten, er habe aufgrund der ihm vorliegenden Informationen mit Sicherheit angenommen, dass nur Aufständische bei den zu bombardierenden Tanklastern vor Ort und eine Schädigung von Zivilpersonen ausgeschlossen gewesen sei, sei nicht zu widerlegen. So seien die beiden Tanklaster von einer organisierten Gruppe bewaffneter Taliban entführt worden, deren Mitglieder keine Zivilpersonen gewesen seien. Die Tanklaster stellten nach den Grundsätzen des Konfliktvölkerrechts auch legitime militärische Ziele dar, deren beabsichtigte Zerstörung zulässig gewesen sei. In der Nähe befindliche zivile Objekte wie ein Gehöft und ein nahegelegenes Dorf seien aufgrund der vom Beschuldigten K. gewählten Bombardierungsmittel von Anfang an nicht in deren Wirkungsweite gewesen und letztlich auch nicht beschädigt worden. Nach alledem scheide eine Strafbarkeit nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 VStGB durch die Anordnung der Bombardierung der entführten Tanklastzüge durch den Beschuldigten K. aus. Daneben kämen auch keine weiteren Tatbestände des VStGB in Betracht; insbesondere erfassten die § 8 Abs. 1 Nr. 1 und § 11 Abs. 1 Nr. 1 VStGB den vorliegenden Sachverhalt nicht. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB würden die durch das humanitäre Völkerrecht geschützten Personen, die in § 8 Abs. 6 Nr. 2 VStGB legaldefiniert seien, nicht die Opfer des Bombenabwurfs erfassen, weil sich diese nicht in der Gefangenschaft der Aufständischen befunden hätten. Eine Tatbestandsverwirklichung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 VStGB scheide ebenfalls aus, weil der Angriff von vornherein nicht gegen die Zivilbevölkerung gerichtet gewesen sei und die Beeinträchtigung von Zivilisten als Nebenfolge eines an sich zulässigen Angriffs gegen militärische Mittel von dem spezielleren § 11 Abs. 1 Nr. 3 VStGB erfasst sei.

Der Generalbundesanwalt hat seine Zuständigkeit darüber hinaus auch für die Verfolgung von Delikten nach dem allgemeinen Strafgesetzbuch bejaht, das Vorliegen eines zur Anklageerhebung hinreichenden Tatverdachts indes auch insoweit verneint.

§ 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG in Verbindung mit § 142a GVG sehe für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts vor. Nach der grammatikalischen Auslegung könne dies entweder dahingehend verstanden werden, dass dies nur bei einer tatsächlichen Strafbarkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch der Fall sein solle, oder so, dass es nur auf die Eröffnung des Anwendungsbereichs des Völkerstrafgesetzbuchs ankomme, wofür das - mögliche - Vorliegen eines Kriegsverbrechens ausreichend wäre. Für die weite Auslegung stritten die historische, systematische, teleologische und verfassungsbezogene Auslegung. Bei der Auslegung von § 120 Abs. 1 GVG - erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte - komme Art. 96 Abs. 5 Nr. 3 GG besondere Bedeutung zu, der dem Bund seit 2002 die Zuständigkeit für Kriegsverbrechen zuweise. Durch die Einführung des Völkerstrafgesetzbuchs seien die schon zuvor nach allgemeinem deutschem Strafrecht verfolgbaren Kriegsverbrechen spezialgesetzlich erfasst worden. Die Einführung der Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit für Kriegsverbrechen in Art. 96 Abs. 5 Nr. 3 GG habe das Ziel verfolgt, die oftmals auch außenpolitisch bedeutsame Strafverfolgung von Kriegsverbrechen dem Generalbundesanwalt zuzuweisen, was auch bei der Verfolgung von im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten erfolgten anderweitigen Straftaten in Betracht komme. Die weite Auslegung von § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG werde zudem durch Art. 96 Abs. 2 GG gestützt. Diese Bestimmung gestatte dem Bund, Wehrstrafgerichte für den Verteidigungsfall oder für die Verfolgung von Straftaten einzurichten, die von Angehörigen der Bundeswehr im Auslandseinsatz oder auf Kriegsschiffen begangen worden seien, womit auch die Gerichtsbarkeit über allgemeine Delikte auf den Bund übergehe. Soweit der Begriff der Kriegsverbrechen im Sinne des Art. 96 Abs. 5 Nr. 3 GG demnach im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten auch Straftaten nach dem allgemeinen Strafrecht umfasse und damit eine Verfolgungszuständigkeit des Bundes bestehe, fehle es an Anhaltspunkten dafür, dass der Gesetzgeber bei der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes eine abweichende Zuständigkeit des Generalbundesanwalts habe regeln wollen.

Auch nach allgemeinem Strafrecht liege eine Strafbarkeit des Beschuldigten K. allerdings nicht vor. Das gelte auch für Verstöße gegen innerdienstliche Vorgaben, insbesondere gegen einzelne Einsatzregelungen.

Da der Beschuldigte K. sich nicht strafbar gemacht habe und die Beteiligung des Beschuldigten W. in dessen Unterstützung bestand, scheide eine Strafbarkeit des Beschuldigten W. gleichermaßen aus.

Mit Beschluss vom 16. Februar 2011 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den hiergegen erhobenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig verworfen. Zur Begründung führt das Oberlandesgericht im Wesentlichen aus, dass der 142seitige Antrag, der zu 110 Seiten nur aus eingefügten Schriftstücken und Aktenbestandteilen bestehe, nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO genüge. Danach sei eine zusammenhängende und in sich geschlossene Sachverhaltsdarstellung erforderlich, die zur Annahme eines hinreichenden Tatverdachts der angezeigten Delikte führen könne. Es fehle jedoch an einer Auseinandersetzung mit den im Einstellungsbescheid des Generalbundesanwalts aufgeführten Beweismitteln, was es dem Senat unmöglich mache, den diesbezüglichen Tatsachenvortrag ohne Rückgriff auf die Akten zu überprüfen oder, wie dies hilfsweise beantragt worden sei, ergänzende Ermittlungen anzuordnen. Soweit der Beschwerdeführer nur einzelne Beweismittel, die in dem Bescheid des Generalbundesanwalts angeführt worden seien, habe einsehen können, hätte es an ihm gelegen, bezüglich der übrigen Beweismittel wenigstens diesen Umstand mitzuteilen. Dies habe er jedoch nicht getan.

Die auszugsweise Mitteilung über den Umfang der Akteneinsicht sei, für sich gesehen, nicht ausreichend, um erkennen zu lassen, welche der nicht einsehbaren Unterlagen dem Beschwerdeführer vorenthalten worden seien. Diese Lücken würden auch nicht durch wiederholte Bezugnahmen auf einzelne Beweismittel geschlossen, weil so ungeklärt bleibe, ob nicht anderweitig erörterte Beweismittel Gegenstand der Akteneinsicht waren. Zudem fehle es an einer eingehenden Befassung mit den dem anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer zur Verfügung gestellten Beweismitteln. Soweit er aus einzelnen, ihm zugänglichen Beweismitteln zitiere, fehle es an einer Darstellung des wesentlichen Inhalts des jeweiligen Beweismittels. Der Vortrag des Beschwerdeführers beschränke sich lediglich darauf, ihm geeignet erscheinende Passagen, welche die Beschuldigungen untermauern sollten, wiederzugeben. Dem Gericht sei es dadurch aber nicht möglich, allein aufgrund des Inhalts des gestellten Antrags abschließend dessen Schlüssigkeit zu überprüfen, weil ohne Rückgriff auf die Akten Gehalt und Bedeutung der einzelnen Passagen nicht beurteilt werden könnten. Schließlich fehle es auch an einer Auseinandersetzung mit der Frage, weshalb die vom Generalbundesanwalt getroffene Beweiswürdigung fehlerhaft gewesen sei und welcher der hieraus gezogenen Schlüsse trotz der für die Beschuldigten im Tatzeitpunkt zu berücksichtigenden Umstände, etwa der Nachtzeit, zu einer anderweitigen Beurteilung hätte führen müssen.

Mit Beschluss vom 31. März 2011 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die gegen den vorgenannten Beschluss erhobene Gehörsrüge (§ 33a StPO) als unbegründet zurückgewiesen. Es liege keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor. Soweit der Beschwerdeführer nur sehr eingeschränkt Akteneinsicht erhalten habe, sei dies berücksichtigt worden, ohne dass dem Beschwerdeführer hieraus Nachteile für das Klageerzwingungsverfahren erwachsen wären. Eine Hinweispflicht auf bestehende Lücken hätte schon allein mit Blick auf den Ablauf der Frist zur Antragstellung nicht bestanden.

Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seines Rechts auf Zugang zu den Gerichten (Art. 19 Abs. 4 GG), auf effektive Strafverfolgung (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG), auf ein faires Verfahren (Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG) sowie eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Er trägt hierzu im Wesentlichen vor, dass das Oberlandesgericht überzogene Ansprüche an seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt habe. Der Generalbundesanwalt habe nur unzureichend ermittelt, da er nur vier Personen, darunter beide Beschuldigte, einvernommen habe, nicht aber die Verletzten oder Augenzeugen der Bombardierung. Auch habe er durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens eine Abgabe an die zuständige Landesstaatsanwaltschaft und damit eine effektive Strafverfolgung verhindert.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Annahmegründe nach § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist - mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg - insbesondere nicht zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>). Die Verfassungsbeschwerde ist jedenfalls unbegründet. Insbesondere kann eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG auf effektive Strafverfolgung wie auch eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG oder Art. 103 Abs. 1 GG nicht festgestellt werden.

Das Grundgesetz vermittelt grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Ein solcher Anspruch kann jedoch bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person, bei Straftaten gegen Opfer, die sich in einem besonderen Obhutsverhältnis zur öffentlichen Hand befinden sowie bei Delikten von Amtsträgern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, juris, Rn. 8 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, NJW 2015, S. 150 <150>, Rn. 9 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23.  März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, juris, Rn. 12 ff.) in Betracht kommen. Das ist hier der Fall. Der Generalbundesanwalt wie auch das Oberlandesgericht Düsseldorf haben diesem Anspruch hinreichend Rechnung getragen.

Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichten den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und die sexuelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu stellen und sie vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 121, 317 <356>; BVerfGK 17, 1 <5>), wo die Grundrechtsberechtigten selbst nicht dazu in der Lage sind. Ein Anspruch auf bestimmte, vom Einzelnen einklagbare Maßnahmen ergibt sich daraus jedoch grundsätzlich nicht. Insbesondere kennt die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter (vgl. BVerfGE 51, 176 <187>; 88, 203 <262 f.>; BVerfGK 17, 1 <5>; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2002 - 2 BvR 710/01 -, NJW 2002, S. 2861 <2861 f.>).

Allerdings stellt die wirksame Verfolgung von Gewaltverbrechen und vergleichbaren Straftaten eine Konkretisierung der staatlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGK 17, 1 <5>). Diese kann Grundlage subjektiver öffentlicher Rechte sein.

Insoweit besteht ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung dort, wo der Einzelne nicht in der Lage ist, erhebliche Straftaten gegen seine höchstpersönlichen Rechtsgüter - Leben, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung und Freiheit der Person - abzuwehren und ein Verzicht auf die effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in das Gewaltmonopol des Staates und einem allgemeinen Klima der Rechtsunsicherheit und Gewalt führen kann. In solchen Fällen kann, gestützt auf Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, ein Tätigwerden des Staates und seiner Organe auch mit den Mitteln des Strafrechts verlangt werden (vgl. BVerfGE 39, 1 <36 ff.>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57 f.>; 77, 170 <214>; 88, 203 <251>; 90, 145 <195>; 92, 26 <46>; 97, 169 <176 f.>; 109, 190 <236>). Bei Kapitaldelikten kann ein solcher Anspruch auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 1 Abs. 1 GG auch nahen Angehörigen zustehen.

Ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung kann sich auch aus einer spezifischen Fürsorge- und Obhutspflicht des Staates gegenüber Personen ergeben, die ihm anvertraut sind. Vor allem in strukturell asymmetrischen Rechtsverhältnissen, die den Verletzten nur eingeschränkte Möglichkeiten lassen, sich gegen strafrechtlich relevante Übergriffe in ihre Rechtsgüter aus Art. 2 Abs. 2 GG zu wehren (z. B. im Maßregel- oder Strafvollzug), obliegt den Strafverfolgungsbehörden eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Durchführung von Ermittlungen und der Bewertung der gefundenen Ergebnisse.

Ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung kommt ferner in Fällen in Betracht, in denen der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben. Ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten kann zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen. Daher muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder dass insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden.

Die (verfassungsrechtliche) Verpflichtung zu effektiver Strafverfolgung bezieht sich auf das Tätigwerden aller Strafverfolgungsorgane. Ihr Ziel ist es, eine wirksame Anwendung der zum Schutz des Lebens, der körperlichen Integrität, der sexuellen Selbstbestimmung und der Freiheit der Person erlassenen Strafvorschriften sicherzustellen. Es muss insoweit gewährleistet werden, dass Straftäter für von ihnen verschuldete Verletzungen dieser Rechtsgüter auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, NJW 2015, S. 150 <151>, Rn.14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, juris, Rn. 16).

Dies bedeutet nicht, dass der in Rede stehenden Verpflichtung stets nur durch Erhebung einer Anklage genügt werden kann. Vielfach wird es ausreichend sein, wenn die Staatsanwaltschaft und - nach ihrer Weisung - die Polizei die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel personeller und sächlicher Art sowie ihre Befugnisse nach Maßgabe eines angemessenen Ressourceneinsatzes auch tatsächlich nutzen, um den Sachverhalt aufzuklären und Beweismittel zu sichern (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, NJW 2015, S. 150 <151>, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, juris, Rn. 17). Die Erfüllung der Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung setzt eine detaillierte und vollständige Dokumentation des Ermittlungsverlaufs ebenso voraus wie eine nachvollziehbare Begründung der Einstellungsentscheidungen. Sie unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (§§ 172 ff. StPO).

Nach diesen Maßstäben hat der Beschwerdeführer zwar einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung. Diesem werden der Einstellungsbescheid des Generalbundesanwalts vom 13. Oktober 2010 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2011 jedoch in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise gerecht.

Der Beschwerdeführer verlangt die strafrechtliche Verfolgung einer Handlung, die nach ihrem objektiven Tatbestand zu den Kriegsverbrechen im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs zählt und auch nach allgemeinem Strafrecht als Mord im Sinne des Strafgesetzbuchs einzuordnen ist. Zugleich steht der Vorwurf im Raum, ein Amtsträger habe bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben nicht nur Straftaten begangen, sondern auch den Tod eines Menschen verursacht. Insoweit hat auch der Beschwerdeführer als Vater - vermittelt über Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG - einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung. Weil der Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann, muss bereits der Anschein vermieden werden, dass sie nur unzureichend untersucht würden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt würde oder dass insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt würden.

Das ist - auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich bei dem Angriff auf die Tankwagen um einen Vorfall mit schwersten Folgen, insbesondere einer großen Zahl von Opfern unter der Zivilbevölkerung unter Einschluss von Kindern und Jugendlichen, handelte - mit Blick auf den Bescheid des Generalbundesanwalts vom 13. Oktober 2010 nicht der Fall. Er verkennt weder die grundrechtliche Bedeutung des Schutzes des Lebens und die sich daraus ergebenden Schutzpflichten des Staates, noch die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergebenden Anforderungen an die effektive Untersuchung von Todesfällen.

Der Bescheid des Generalbundesanwalts stellt die von ihm durchgeführten Ermittlungen dar und leitet daraus ab, dass sich keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben. Die wesentliche Annahme, dass sich die Einlassung nicht widerlegen lasse, der Beschuldigte K. habe im Zeitpunkt der Anordnung der Bombardierung und der Beschuldigte W. bei der Übermittlung dieses Befehls an die Piloten der Kampfflugzeuge in der Überzeugung gehandelt, bei den sich in der unmittelbaren Nähe der Tanklastwagen befindlichen Personen habe es sich um bewaffnete Aufständische gehandelt, und daher der subjektive Tatbestand einer Straftat gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 VStGB nicht gegeben sei, ist nicht willkürlich und aus verfassungsrechtlicher Sicht daher nicht zu beanstanden.

Daran hätte auch eine Einvernahme von Zeugen, die die fragliche Bombardierung beobachtet haben, nichts geändert. Denn das Ereignis der Bombardierung selbst wie auch der Tod von zahlreichen unbeteiligten Zivilisten, standen von Anfang an außer Frage. Zentraler Aspekt für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens war jedoch, dass den beiden Beschuldigten aufgrund der durchgeführten Ermittlungen nicht die sichere Kenntnis nachzuweisen war, dass durch die Bombardierung Zivilisten verletzt oder gar getötet werden könnten. Dies begegnet weder im Ergebnis noch im Hinblick auf die diesbezüglich durchgeführten Ermittlungen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Schließlich ist auch die Annahme des Generalbundesanwalts, er sei im Falle der Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch und für durch die gleiche Handlung mitverwirklichte Straftaten nach dem Strafgesetzbuch zuständig, jedenfalls nicht willkürlich. Die auf die grammatikalische Auslegung von § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG gestützte Annahme, die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch eröffne über § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG auch die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts für sonstige im Zusammenhang stehende Delikte, ist jedenfalls ohne Weiteres vertretbar.

Auch der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2011 begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die durchgeführten Ermittlungen und deren Dokumentation durch den Generalbundesanwalt genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Eine nachfolgende gerichtliche Entscheidung, die dies überprüfen soll, kann somit nicht (mehr) zu einer Verletzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung führen. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob das im Wege eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung angerufene Gericht den Antrag als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen hat, solange wenigstens eine implizite Befassung mit den angegriffenen Entscheidungen der Strafverfolgungsbehörden erkennbar wird. Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht den Antrag zwar als unzulässig zurückgewiesen, weil er nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO entsprach, aus der Art und Weise sowie dem Umfang der Entscheidungsbegründung lässt sich jedoch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Einstellungsbescheid des Generalbundesanwalts und den darin dokumentierten Ermittlungen ersehen.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf lässt auch weder eine Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz noch des grundrechtsgleichen Rechts auf rechtliches Gehör erkennen.

Nach Art. 19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 <274>; 78, 88 <99>; 88, 118 <124>; BVerfGK 14, 211 <214>). Dies muss auch der Richter bei der Auslegung prozessualer Normen beachten. Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 <284>; 96, 27 <39>). Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 <125>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027). Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 <50>; 5, 45 <48>; 14, 211 <214>, m.w.N.).

Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgestellten Anforderungen an den Inhalt eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung begegnen insoweit keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO erfordert zwar nur die Mitteilung des wesentlichen Inhalts der angegriffenen Bescheide sowie der Einlassung des Beschuldigten (vgl. BVerfGK 14, 211 <215>, m.w.N.), soweit diese im Einstellungsbescheid mitgeteilt wird (vgl. BVerfGK 14, 211 <216>). Eine Obliegenheit des Antragstellers, sich durch Akteneinsicht Kenntnis von der vollständigen Einlassung des Beschuldigten zu verschaffen und diese sodann auch vollständig mitzuteilen, besteht grundsätzlich nicht (vgl. BVerfGK 14, 211 <215>). Etwas anderes gilt aber, wenn der Beschwerdeführer seinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung maßgeblich auch mit Inhalten aus den Ermittlungsakten begründet. In diesem Fall ist der Beschwerdeführer gehalten, soll die vom Gesetzgeber implizit vorgesehene und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Schlüssigkeitsprüfung allein auf der Grundlage des gestellten Antrags (vgl. BVerfGK 14, 211 <215>) nicht unterlaufen werden, zumindest den wesentlichen Inhalt der Beweismittel mitzuteilen, aus denen er auszugsweise vorträgt oder gar zitiert. Denn bei einer nur selektiven, im Einzelfall vielleicht sogar sinnentstellenden Wiedergabe von Teilen der Einlassung des Beschuldigten oder auch der Einvernahme von Zeugen kann ein unzutreffendes Bild vom Ermittlungsergebnis entstehen, das nicht ohne Weiteres wieder berichtigt werden kann. Soweit dies den Antragsteller verpflichtet, gegebenenfalls auch Umstände vorzutragen, welche den Beschuldigten entlasten könnten, ist dies hinzunehmen.

Diesen Anforderungen ist der Beschwerdeführer vorliegend nicht gerecht geworden.

Auch im Übrigen begegnet der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2011 keinen Bedenken. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) liegt nicht vor.

Eine vom Beschwerdeführer angenommene Hinweispflicht kam vorliegend, worauf das Oberlandesgericht Düsseldorf im Beschluss über die Zurückweisung der Gehörsrüge vom 31. März 2011 hingewiesen hat, angesichts der verstrichenen Monatsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht in Betracht.

Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör weiterhin darin sieht, dass das Oberlandesgericht die seiner Auffassung nach hinreichend vollständige Wiedergabe des Einstellungsbescheids des Generalbundesanwalts als nicht hinreichend zurückgewiesen hat, zielen seine Ausführungen darauf ab, die eigene Rechtsauffassung durchzusetzen.

Der Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör ist schließlich auch nicht dadurch verletzt worden, dass der Generalbundesanwalt dem Oberlandesgericht Beweismittel und Akteninhalte zur Verfügung gestellt hat, auf die der Beschwerdeführer im Zuge seiner Akteneinsicht nicht habe zugreifen können. Das Oberlandesgericht hat in seinem Beschluss vom 31. März 2011 vielmehr deutlich gemacht, dass diese Beweismittel für seine Entscheidung nicht entscheidungserheblich waren. Nachteile für das Klageerzwingungsverfahren seien dem Antragsteller hieraus nicht erwachsen.

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Neuigkeiten zum Recht der Sicherheit

VSW NW in Zusammenarbeit mit Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte

Dieser Beitrag wurde im Rahmen unseres vierteljährlichen Newsletter Neuigkeiten zum Recht der Sicherheit veröffentlicht.

 

01.02.2016, Düsseldorf

BVerfG: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Luftangriffs in Kunduz zulässig – Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Luftangriffs in Kunduz/Afghanistan nicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 987/11- Beschluss vom 19. Mai 2015).

 

01.02.016, Düsseldorf

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption seit 26. November 2015 in Kraft

Unter anderem stehen nun Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bislang unter Strafe. So sind nun auch Fälle strafbar, in denen es zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommt, aber eine Verletzung der Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber vorliegt. Bisher war korruptes Verhalten nur dann strafbar, wenn damit auch eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden sollte.

Das Gesetz erweitert auch die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen oder internationalen Amtsträgern. Es setzt verschiedene internationale Vorgaben in deutsches Recht um - dazu zählen der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor und das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption.

Das Gesetz ist am 25. November im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2015, 2025) verkündet worden, es ist am Tag danach in Kraft getreten.

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01.02.016, Düsseldorf

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption seit 26. November 2015 in Kraft

Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 6. November 2015 das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (BT-Drs. 468/15) gebilligt hat, ist dieses nun auch mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Es erweitert die Strafbarkeit von Korruption im privaten Sektor.

 

01.02.2016, Düsseldorf

Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

Mit dem Gesetz wird u.a. das Bundesverfassungsschutzgesetz geändert:

Mehrere Länder können zukünftig eine gemeinsame Behörde unterhalten. Dadurch sollen Bund und Länder besser kooperieren können. Zudem erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz mehr Befugnisse. Es soll als zentrale Stelle die Auswertung aller Erkenntnisse übernehmen und die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden koordinieren. Zugleich übernimmt das Bundesamt eine Unterstützungsfunktion, indem es die Landesbehörden für Verfassungsschutz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen soll.

Obwohl der Einsatz von V-Leuten in der Öffentlichkeit umstritten ist, sind V-Leute wichtiges Mittel, um an Informationen zu gelangen. Das Gesetz schafft daher Klarheit für den Einsatz von V-Leuten. Neben einer Regelung, wann ein solcher Einsatz zulässig ist, wird geregelt, wer überhaupt angeworben werden darf. Zugleich werden Ausschlussgründe für V-Leute normiert sowie klargestellt, dass diese keine strafbaren Vereinigungen gründen oder steuern dürfen.

Das Gesetz ist am 21. November 2015 in Kraft getreten (BGBl. I 2015, 1938).

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01.02.2016, Düsseldorf

Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes

Anstoß für das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes war das Bekanntwerden der Mordserie der terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund. In 2012 wurde daher der Prozess zur Reform des Verfassungsschutzes aufgenommen, um mit den gesetzlichen Änderungen den extremistischen und terroristischen Bestrebungen effektiver entgegen treten zu können.

 

1.02.2016, Berlin

Anklage der Staatsanwaltschaft München I wegen sogenanntem „AGG-Hopping“ nicht zugelassen

Die – soweit bekannt – erste Anklage wegen des Vorwurfes von sog. „AGG-Hopping“ wurde Mitte Dezember 2015 von dem Landgericht München I nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

„AGG-Hopping“ bezeichnet Fälle, in denen Personen sich zum Schein auf eine Stelle bewerben, ohne ernsthaft an dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz interessiert zu sein. Vielmehr spekulieren die Scheinbewerber darauf, eine Absage zu erhalten, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angreifbar ist. AGG-Hopper suchen zu diesem Zweck oftmals gezielt Stellenausschreibungen, die angreifbare Formulierungen wie „Young Professionals“ oder „für unser junges Team“ verwenden. Hierbei machen sich Bewerber die Beweislastumkehr in § 22 AGG zunutze, wonach den Arbeit-geber, wenn Indizien für eine Diskriminierung (z. B. wegen des Alters) vorliegen, beweisen muss, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat. In der Praxis spekuliert der Scheinbewerber auf Entschädigung (§ 15 AGG) oder auf einen günstigen Vergleich.

In dem Fall, der nun zur Anklage gekommen ist und der die 12. Strafkammer des Land-gerichts München I befasste, wurde einem Münchener Arbeitsrechtler und einer weiteren Person vorgeworfen, sich auf eine Vielzahl von Stellen beworben zu haben. In 25 Fällen seien insgesamt T€ 88 Entschädigung gezahlt worden, in 91 weiteren Fällen dagegen nicht. Die Kriminalpolizei habe in einer erheblich höheren Anzahl von Fällen ermittelt. Insgesamt hätten die Beschuldigten von den Unternehmen, bei denen sie sich erfolglos beworben hatten, € 1,7 Mio. gefordert. Medienberichten zufolge sollen sich die Beschuldigten auf Altersdiskriminierung berufen haben, in einem Fall auch darauf, dass eine ethnische Diskriminierung wegen der bayerischen Herkunft eines Beschuldigten erfolgt sei.

Die Staatsanwaltschaft München I wertete die Fälle als schweren Betrug. Die Beschuldigten hätten sich durch ihr Vorgehen eine dauerhafte Erwerbsquelle von einigem Um-fang sichern wollen.

Das Landgericht München I lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens nun ab. Die hier-für maßgeblichen Gründe teilte das Gericht nicht öffentlich mit. Die Staatsanwaltschaft hat sofortige Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss eingelegt, sodass das Oberlandesgericht über die Zulassung der Anklage nun entscheiden wird.

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1.02.2016, Berlin

Anklage der Staatsanwaltschaft München I wegen sogenanntem „AGG-Hopping“ nicht zugelassen

Die – soweit bekannt – erste Anklage wegen des Vorwurfes von sog. „AGG-Hopping“ wurde Mitte Dezember 2015 von dem Landgericht München I nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

 

25.01.2016, Düsseldorf

Offizielle Stellungnahme der deutschen Datenschutzbehörden zur Unwirksamkeit von „Safe Harbor“: Deadlines für Datentransfers in die USA

In jedem Fall steht fest, dass der Transfer personenbezogener Daten (z. B. Kunden-/Beschäftigtendaten) in die USA auf Grundlage des Safe Harbor-Abkommens ab sofort unzulässig ist. Falls die Datenschutzbehörden Kenntnis über einen solchen Datentransfer erlangen, werden sie diesen untersagen. Nachdem zunächst die Art. 29-Datenschutzgruppe, der Zusammenschluss der Europäischen Datenschutzbehörden, eine Position formuliert hatte, liegt damit jetzt endlich auch eine offizielle Stellungnahme der deutschen Datenschutzbehörden zu den konkreten Auswirkungen des Urteils vor.

Deadlines der Datenschutzbehörden

Die deutschen Behörden haben zwar angekündigt, bis Ende Januar 2016 nicht gegen weitere Datentransfers in die USA vorgehen zu wollen. Sie sehen sich dazu letztendlich aber gezwungen, wenn entsprechende Beschwerden eingehen. Um Bußgelder zu meiden, müssen also schon jetzt alternative Rechtsgrundlagen für Safe Harbor-gestützte Datentransfers in die USA geschaffen werden. Dazu sind EU-Standardvertragsklauseln mit den Datenimporteuren in den USA abzuschließen. Bis Ende Januar 2016 werden die Behörden dann beurteilen, ob auch diese alternativen Rechtsgrundlagen weiter zulässig sind. Unabhängig von den gebotenen Sofortmaßnahmen müssen daher in nächster Zeit sämtliche Datentransfers in die USA fortwährend geprüft werden.

Weitflächige Überprüfung angekündigt

Das Ganze wird dadurch verschärft, dass die Behörden bis Ende Januar 2016 im großen Stil bei Unternehmen die Rechtsgrundlagen abfragen möchten, auf denen Daten in die USA geschickt werden. In Hessen und Hamburg wurde damit bereits begonnen. Sollten die jetzt nötigen Maßnahmen nicht ergriffen werden, wird man sich sehr wahrscheinlich mit der Datenschutzaufsicht auseinanderzusetzen haben.

Die Entscheidung des EuGH

Mit Urteil vom 6. Oktober 2015 hat der EuGH in der Rechtssache C-362/14 das Safe Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Infolgedessen sind fortan sämtliche Transfers personenbezogener Daten in die USA, die auf Grundlage des Safe Harbor-Abkommens gestützt sind, als unzulässig anzusehen.

Das Safe Harbor-Abkommen zwischen der Europäischen Kommission und dem US-Handelsministerium war seit knapp 15 Jahren als Rechtsgrundlage für Datentransfers in die USA anerkannt. Hintergrund ist, dass nach deutschem Datenschutzrecht bei Transfers personenbezogener Daten ein „angemessenes Datenschutzniveau“ im Empfängerland sicherzustellen ist. Die Europäische Kommission hat mit ihrer Entscheidung zu dem Abkommen verbindlich für alle Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten festgestellt, dass für Datentransfers in die USA unter dem Abkommen ein solches Datenschutzniveau gegeben ist.

Nach Ansicht des EuGH ist diese Entscheidung der Kommission jedoch unwirksam, weil darin bestimmte Punkte nicht berücksichtigt wurden. Der EuGH hat dies u.a. damit begründet, dass das Safe Harbor-Abkommen nur für die dem Abkommen beigetretenen Unternehmen gilt, nicht aber für amerikanische Behörden. Außerdem sei dadurch in die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden eingegriffen worden, deren Befugnisse durch das Abkommen weder beseitigt noch beschränkt werden dürfen.

Alternativen zur Safe Harbor-Zertifizierung

Abgesehen von den sehr speziellen und im Regelfall nicht anwendbaren gesetzlichen Ausnahmen in Art. 26 DSRL bzw. § 4c Abs. 1 BDSG gibt es im Wesentlichen drei Alternativen für Datentransfers in die USA. Alle haben ihre Vor- und Nachteile:

  • Eine Möglichkeit ist die schriftliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Sollte dies praktisch überhaupt durchführbar sein, müssten die Betroffenen über den konkreten Umfang ihrer Einwilligung aufgeklärt werden. Dies ist in Anbetracht der Zahl der möglichen Empfänger mitunter schwer möglich. Die Verwertbarkeit einer Einwilligung ist im Übrigen stark eingeschränkt, da sie jederzeit vom Betroffenen frei widerrufen werden kann. Nach Ansicht der Datenschutzbehörden darf der Datentransfer dabei grundsätzlich nicht wiederholt, massenhaft oder routinemäßig erfolgen. Außerdem könne die Einwilligung bei Beschäftigtendaten ohnehin nur in Ausnahmefällen eine Rechtsgrundlage darstellen.
  • Die zweite Möglichkeit besteht in dem Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln mit dem Empfängerunternehmen in den USA. Dabei handelt es sich um von der Europäischen Kommission veröffentlichte Standardverträge, die ein angemessenes Datenschutzniveau für die Übermittlung von Daten an Empfänger in unsichere Drittstaaten begründen sollen.
  • Die letzte Möglichkeit ist die Aufstellung einheitlicher und verbindlicher Konzernregelungen zum Datenschutz (sog. „Binding Corporate Rules“). Einmal installiert ist dies mit Sicherheit die praktikabelste Alternative. Sie steht indes nur Konzernen für konzerninterne Datentransfers offen. Im Übrigen scheidet sie als kurzfristige Lösung aus, da alle beteiligten Datenschutzbehörden innerhalb der EU den Regelungen zustimmen müssen.

Wer ist betroffen?

Die EuGH-Rechtsprechung verlangt es Unternehmen ab, jeden einzelnen Datentransfer zu prüfen. Dazu ist es zunächst nötig, die Datentransfers in die USA zu identifizieren. Hierbei sind nicht nur offensichtliche Fälle betroffen wie die Nutzung von amerikanischen Cloud- und Hosting-Providern. Auch Provider aus dem europäischen Wirtschaftsraum sollten daraufhin geprüft werden, ob sie Daten in den USA speichern oder dort jedenfalls eine Zugriffsmöglichkeit auf die Daten eröffnen. Dies ist vor allem dann angezeigt, wenn die Provider amerikanische Unterauftragnehmer haben oder Konzernbeziehungen in die USA bestehen wie z.B. beim konzernweiten Austausch von Beschäftigtendaten. Außerdem ist grundsätzlich schon jeder betroffen, der Analyse-Tools wie Google Analytics nutzt. Hierdurch können ebenfalls personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden. Zu solchen personenbezogenen Daten gehören nach Ansicht der Datenschutzbehörden regelmäßig die IP-Adressen der Webseiten-Besucher. Aus diesem Grund ist es ratsam, selbst kleinere Webseiten- und Marketing-Tools noch einmal in die Prüfung miteinzubeziehen.

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Neuigkeiten zum Recht der Sicherheit

VSW NW in Zusammenarbeit mit Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte

Dieser Beitrag wurde im Rahmen unseres vierteljährlichen Newsletter Neuigkeiten zum Recht der Sicherheit veröffentlicht.

 

25.01.2016, Düsseldorf

Offizielle Stellungnahme der deutschen Datenschutzbehörden zur Unwirksamkeit von „Safe Harbor“: Deadlines für Datentransfers in die USA

Die Datenschutzbehörden haben damit begonnen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unwirksamkeit des Safe Harbor-Abkommens umzusetzen und dazu in dieser Woche ein Positionspapier veröffentlicht. Die von den Behörden beschlossene Vorgehensweise verlangt von jedem deutschen Unternehmen, schnellstmöglich die Rechtsgrundlagen für Datentransfers in die USA zu überprüfen.

 

25.01.2016, Essen

BVerfG: Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegen Presseangehörige sind grundsätzlich unzulässig

Das BVerfG hat folgende Leitsätze aufgestellt:

1. Die Pressefreiheit umfasst den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten. Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen der Presse und den Informanten.

2. Die Durchsuchung von Redaktionsräumen und die Beschlagnahme von Datenträgern bei einem Presseorgan eröffnet den Ermittlungsbehörden den Zugang zu redaktionellem Datenmaterial; sie greift daher in besonderem Maße in die vom Grundrecht der Pressefreiheit umfasste Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit und auch in ein etwaiges Vertrauensverhältnis zu Informanten ein.

3. Über die einfachgesetzlichen Einschränkungen der Zeugnispflicht Medienangehöriger sowie von Beschlagnahmen bei Journalisten und in Redaktionsräumen hinaus ist den Gewährleistungen der Pressefreiheit auch dann Rechnung zu tragen, wenn die genannten Einschränkungen nicht unmittelbar anwendbar sind, weil der an sich zeugnisverweigerungsberechtigte Journalist selbst (Mit-)Beschuldigter der aufzuklärenden Straftat ist.

4. Wird einem Journalisten vorgeworfen, einem Polizeibeamten ein Honorar gezahlt zu haben, um geheime dienstliche Informationen zu erlangen, darf eine Durchsuchung bei dem Presseorgan nur angeordnet werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte – im Sinne eines Anfangsverdachts – für eine Straftat des Journalisten bestehen, die den Beschlagnahmeschutz des § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO entfallen lässt. Nicht ausreichend sind vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen.

5. Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind außerdem dann verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln oder diesen belastende Beweismittel aufzufinden.

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Neuigkeiten zum Recht der Sicherheit

VSW NW in Zusammenarbeit mit Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte

Dieser Beitrag wurde im Rahmen unseres vierteljährlichen Newsletter Neuigkeiten zum Recht der Sicherheit veröffentlicht.

 

25.01.2016, Essen

BVerfG: Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegen Presseangehörige sind grundsätzlich unzulässig

Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind außerdem dann verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln oder diesen belastende Beweismittel aufzufinden (1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13 - Beschluss vom 13. Juli 2015).

 

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